Grundsatzbeschluss zur Errichtung von vier Windenergieanlagen im Stadtwald auf städtischen Flächen nahe der Autobahn
Dieser Punkt wurde von der Tagesordnung genommen.
Erschließung Gewerbegebiet "Buchäcker IV'' in Bonfeld: Zustimmung zu den Nachtragsangeboten 1 bis 5 und diversen Massenmehrungen
Einstimmig hat der Gemeinderat der Vergütung der Nachtragsangebote (NA) 1 bis 5 auf der Grundlage der vom Ingenieurbüro Bioplan geprüften Kalkulationen für die Erschließung des Gewerbegebiets „Buchäcker IV“ in Bonfeld zugestimmt:
• Kanalbau: NA 1, 2, 3 und 4: 220.327 Euro
• Straßenbau: NA 5: 53.540 Euro
• diverse Massenmehrungen: 68.207 Euro
In den Jahren 2023 / 2024 wurden die Tiefbauarbeiten zur Erschließung des Gewerbegebietes „Buchäcker IV“ durchgeführt. Dabei kam es zu unvorhergesehenen Mehraufwendungen bei der Herstellung der Kanalisation und des Regenrückhaltebeckens. Im Gewerk Straßenbau entstanden ebenfalls Mehraufwendungen infolge von Ausführungsänderungen.
Die Angebotssumme für die Tief- und Straßenbauarbeiten betrug 3.301.756 Euro. Infolge der o.g. vertraglich nicht vereinbarten Zusatzleistungen der Nachtragsangebote 1 bis 5 sowie diverser Massenmehrungen in verschiedenen Teilgewerken ergibt sich eine Gesamtschlussrechnungssumme in Höhe von 3.643.832 Euro.
Zertifizierung „Gesunde Stadt'': Zustimmung zur Beteiligung der Stadt Bad Rappenau am Zertifizierungsprozess „Gesunde Stadt“
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass sich die Stadt Bad Rappenau am Zertifizierungsprozess „Gesunde Stadt“ durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden- Württemberg beteiligt und einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit dem Landratsamt Heilbronn / Gesundheitsamt abschließt. Die Verwaltung wurde beauftragt, alles Weitere zu veranlassen.
„Wir verstehen uns als Gesundheitsstandort und haben natürlich großes Interesse an dem Thema“, machte OB Sebastian Frei deutlich. Die Stadt Bad Rappenau habe in den vergangenen Jahren schon viele Projekte zum Thema „Gesundheit“ umgesetzt.
Victoria Schmidgall vom Gesundheitsamt des Landratsamtes Heilbronn betreut das Projekt und stellte dem Gemeinderat das Konzept "Gesunde Städte/Gesunde Gemeinden" vor. Es verfolgt das Ziel, Städte und Gemeinden bei allen Aktivitäten mit Einfluss auf Gesundheit, Wohlbefinden und Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen und zu befähigen. Dies soll durch die stärkere Beachtung von Gesundheit und Lebensqualität bei den täglichen politischen und administrativen Entscheidungs- und Handlungsprozessen erreicht werden. „Es geht darum, Strukturen für ein gesundes Leben zu schaffen, nicht um Beratung auf individueller Ebene“, machte Schmidgall deutlich. Gleichzeitig lobte sie Bad Rappenau, weil die Stadt in diesem Bereich schon sehr viel vorzuweisen hat.
Die Implementierung des Ansatzes „Gesunde Städte/Gesunde Gemeinden“ wird seit Januar 2025 durch das Landesgesundheitsamt (LGA) in Zusammenarbeit mit ausgewählten Gesundheitsämtern in den Stadt- und Landkreisen im Rahmen einer Pilotierung begleitet. Die teilnehmenden Städte und Gemeinden wurden vom Landratsamt ausgewählt; sie können sich am Ende des Prozesses als „Gesunde Stadt/Gesunde Gemeinde“ zertifizieren lassen.
Da es in Bad Rappenau schon viele Grundlagen gibt, wird der Zertifizierungsprozess aus Sicht von Schmidgall rasch umgesetzt werden können, evtl. schon Anfang 2026. Als Beispiele für bereits vorhandene Grundlagen nannte Victoria Schmidgall etwa den Lärmaktionsplan, die Pflanzung von Bäumen und Bewirtschaftung der Grünflächen im Stadtgebiet, die Beschattung von Spielplätzen, den neuen Trinkwasserbrunnen in der Stadtmitte sowie die Beschäftigung eines Klimaschutzbeauftragten.
Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses soll es auch Befragungen im Rahmen eines sogenannten „StadtRaumMonitors“ durch das Gesundheitsamt geben, bei denen die Bevölkerung beteiligt wird. Betrachtet wird dabei das gesamte Stadtgebiet, nicht nur die Kernstadt.
Vorteile der Teilnahme am Zertifizierungsprozess sind u.a.
• Gesundheitliche Vorteile: Ein gesundes Lebensumfeld hat positive Auswirkungen auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger, den subjektiven Gesundheitszustand und die Anzahl gesunder Lebensjahre.
• Förderung der Zufriedenheit: Die Zufriedenheit und Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Wohnort werden erhöht.
• Förderung des sozialen Miteinanders: Das Gemeinschaftsgefühl, gegenseitige Fürsorge und die soziale Teilhabe der Bevölkerung werden gestärkt.
• Fördermittel: Bessere Nutzung von vorhandenen Förderprogrammen durch gezielte Beratung.
Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit und mit Unterstützung des Gesundheitsamtes beim Landratsamt Heilbronn. Die Begleitung des Prozesses ist kostenfrei. Ansprechpartner bei der Stadt Bad Rappenau ist Klimaschutzmanager Joao Carlos De Oliveira Souza.
Der Sprecher der ÖDP machte deutlich, dass die Initiative sehr gut zu Bad Rappenau passe, und dass sich die Fraktion konkrete Verbesserungen erhoffe, auch im Zusammenhang mit Barrierefreiheit und vor dem Hintergrund des Klimawandels. Auch die Sprecherin der Grünen dankte für die Beteiligung am Projekt und dafür, dass in Bad Rappenau bereits so viel für Gesundheit getan werde – den Dank verband sie mit dem Appell, sich nichts auszuruhen, sondern so weiter zu machen. Die Sprecherin der CDU wies in diesem Zusammenhang auf die mittlerweile 4 Wasserspender hin, die der Förderverein der Verbundschule für die Schüler angeschafft habe.
Kindergartenangelegenheiten: Zustimmung zur Neufassung der Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder und Schülerbetreuungsgruppen in Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat die Neufassung der Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder und Schülerbetreuungsgruppen in Bad Rappenau beschlossen. Diese tritt am 01.06.2025 in Kraft. Der Wortlaut der Neufassung wird im Mitteilungsblatt Nr. 21/2025 vom 22.05.2025 veröffentlicht und kann zeitnah auch online unter https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen abgerufen werden.
Die letzte Änderung der Benutzungsordnung für Kindertageseinrichtungen und Schülergruppen erfolgte im Jahr 2017. In der täglichen Arbeit mit den Kindern hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass verschiedene Anpassungen erforderlich sind. Ebenso wurde die bisherige Satzung in Teilen überarbeitet und inhaltlich ergänzt, um sie an aktuelle gesetzliche Vorgaben anzupassen. Die neue Benutzungsordnung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungsleitungen erarbeitet. Die wichtigsten Änderungen sind:
- Klarstellung des Aufgabenbereiches der Kindertageseinrichtungen
- Klarstellung bezüglich der Aufnahme von Kindern in den Einrichtungen
- Verpflichtung der Eltern zur Zusammenarbeit mit der Einrichtung, auch in Bezug auf Absprachen
- Klarstellung zur Einhaltung der vereinbarten Betreuungszeit und zu den Bring- und Abholzeiten sowie zur Aufsichtspflicht
- Regelung, wie die Sorgeberechtigten über wichtige Mitteilungen der Einrichtung informiert werden
- Klarstellungen in Bezug auf Schadensersatzansprüche
- Anpassung der Kündigungsgründe
- Regelungen zur Einführung einer Notgruppe
- verschiedene Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und den Datenschutz sowie inhaltliche Ergänzungen
Die Satzung gilt nur für die städtischen Kitas und Kernzeiteinrichtungen, nicht für die kirchlichen Kindergärten bzw. die Einrichtungen von freien Trägern. Diese orientieren sich aber z.T. an den städtischen Regelungen.
OB Sebastian Frei und Hauptamtsleiter Wolfgang Franke machten deutlich, dass man leider viele Selbstverständlichkeiten in der Satzung regeln müsse, wie z.B. die Einhaltung der Betreuungszeit beim Bringen und Abholen der Kinder oder den regelmäßigen Besuch von Kindern in der Einrichtung. „In Einzelfällen gab es hier in der Vergangenheit Diskussionen, nun können wir auf die Benutzungsordnung verweisen, das macht es für die Mitarbeiterinnen in den Einrichtungen leichter“, so Franke.
Oberbürgermeisterwahl: Festlegung des Wahltermins, der Stellenausschreibung mit Einreichungsfrist; Wahl des Gemeindewahlausschusses und Beschluss zur Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung
Einstimmig hat der Gemeinderat verschiedene Beschlüsse zur Oberbürgermeisterwahl gefasst. Oberbürgermeister Sebastian Frei war bei der Abstimmung befangen, daher leitete OB-Stellvertreter Timo Reinhardt die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Folgende Beschlüsse wurden gefasst:
- Wahltag: Der Termin für die Wahl des Oberbürgermeisters wird auf Sonntag, 09.11.2025, der Termin für eine etwaige Stichwahl auf Sonntag, 30.11.2025 festgesetzt.
- Stellenausschreibung: Die Stellenausschreibung erfolgt Anfang September (05.09.2025) im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Das Ende der Einreichungsfrist für die Wahl wird auf Montag, 13.10.2025, 18 Uhr festgesetzt.
- Besetzung des Gemeindewahlausschusses: Der Gemeindewahlausschuss für die Oberbürgermeisterwahl wird folgt besetzt:
Vorsitzender: Rüdiger Winter (Freie Wähler)
Zum stellvertretenden Vorsitzenden wird gewählt: Timo Reinhardt (CDU)
Als weitere Beisitzer werden gewählt:
Gundi Störner (SPD)
2. Robin Müller (B90/Grüne)
3. Klaus Ries-Müller (ÖDP)
Als Stellvertreter der Beisitzer werden gewählt:
1. Sven Hofmann (Freie Wähler)
2. Ralf Kochendörfer (CDU)
3. Anika Störner (SPD)
Die Stellvertreter sind dabei keine persönlichen Stellvertreter, sondern rücken im Falle der Verhinderung eines ordentlichen Beisitzers in der o. g. Reihenfolge nach. - Bewerbervorstellung: Sofern mehr als ein Bewerber zur Wahl zugelassen ist, erfolgt eine öffentliche Bewerbervorstellung am Donnerstag, 30.10.2025, um 19 Uhr in der Mühltalhalle Bad Rappenau.
Parkplatzneubau in der Salinenstraße: Genehmigung von weiteren zusätzlichen Mitteln im Haushaltsplan 2025
Mit 28 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Bereitstellung von weiteren zusätzlichen Mitteln in Höhe von 49.000 Euro netto für den Parkplatzneubau in der Salinenstraße zugestimmt.
Vom Oktober 2023 bis Juni 2024 wurden die Bauarbeiten am Parkplatz in der Salinenstraße von der Firma Osmanaj aus Bad Friedrichshall und die elektrotechnischen Arbeiten von der Firma Walter Burkhardt Elektroinstallationen aus Kraichtal durchgeführt.
Im Zuge der Bauarbeiten kam es zu ungeplanten Mehraufwendungen. Die wesentlichen Gründe für die Mehraufwendungen waren:
- Mehraushub mit Abfuhr auf die Deponie
- Entlang der Waldstraße wurde ein Betonstreifenfundament vorgefunden, was zu zusätzlichen Aufwendungen für Abbruch- und Verfüllarbeiten führte
- Angleichungsarbeiten an den Gehweg Waldstraße mit zusätzlicher Entwässerung
- Mehrkosten beim Ingenieur-Honorar Tiefbau und Elektrotechnik
Die Mehrkosten gegenüber den im Haushaltsplan eingestellten belaufen sich auf ca. 49.000 Euro netto. Dadurch erhöhen sich die Herstellungskosten auf insgesamt 805.000 Euro netto (Baukosten und Baunebenkosten).
„Der neue Parkplatz ist eigentlich eine gelungene Sache, es ist schade, dass wir immer wieder Diskussionen um negative Themen führen müssen“, fasst OB Sebastian Frei zusammen. Ein Problem, das Verwaltung und Gemeinderat im Zusammenhang mit dem neuen Parkplatz immer wieder beschäftigt, sind Fehlfunktionen der Schranke. „Problem sind hier die Parkrabatte vom RappSoDie – manche Parkplatznutzer wollen den Rabattcode, den sie vom RappSoDie erhalten, als Ausfahrkarte nutzen – das führt dann zu Fehlern“, so OB Frei. Eine Lösung soll hier in Kürze umgesetzt werden.
„Beim Parkplatzneubau in der Salinenstraße ist irgendwie der Wurm drin – und an der offenen Schranke sieht jeder sofort, dass etwas nicht stimmt“, fasste der Sprecher der ÖDP zusammen. „Wenn der Stichtag für die Reparatur vorbei ist, werde ich gleich nachfragen“, kündigte auch die Sprecherin der SPD an. „Die Schranke ist ein schlimmes Thema, daraus sollten wir für die Zukunft lernen“, so der Sprecher der CDU.