• Ortsdurchfahrt Wollenberg

    Ortsdurchfahrt Wollenberg

  • Dorfplatz Fürfeld

    Dorfplatz Fürfeld

Gemeinderat Bad Rappenau: Ausscheiden von Stadtrat Volker Dörzbach und Nachrücken von Tobias Lang
Auf eigenen Wunsch ist der langjährige Stadtrat Volker Dörzbach aus Treschklingen am 15.12.2022 aus dem Gemeinderat ausgeschieden. Die formellen Voraussetzungen, die die Gemeindeordnung (GemO) dafür vorsieht, liegen vor. Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger sein Ausscheiden verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, darunter fällt auch eine mindestens 10-jährige Mitgliedschaft im Gremium bzw. ein Alter über 62 Jahre. Der Feststellungsbeschluss zum Ausscheiden von Volker Dörzbach erfolgte einstimmig.

„Alle im Gremium lassen Sie nur schweren Herzens ziehen“, betonte Oberbürgermeister Sebastian Frei bei der Verabschiedung des verdienten Gemeinderates. Seit 1999 gehörte Volker Dörzbach für die CDU-Fraktion dem Gremium an. OB Frei hob das besondere Engagement Dörzbachs im Gemeinderat hervor, wo er in den vergangenen 23 Jahren Mitglied in fast allen Ausschüssen war; ununterbrochen gehörte er dem Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt an. In dieser langen Zeit hat sich Volker Dörzbach mit großem Engagement für die Interessen von Bad Rappenau und natürlich für seinen Heimatstadtteil Treschklingen eingesetzt. Zehn Jahre lang, von 2004 bis 2014, war er außerdem einer der Stellvertreter des Oberbürgermeisters.

Aber nicht nur in der Kommunalpolitik, sondern auch im Vereinsleben seiner Heimatgemeinde Treschklingen ist Volker Dörzbach bis heute sehr stark engagiert. Die Liste seiner Ehrenämter ist lang: Seit 1967 ist er Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr Treschklingen, über 50 Jahre lang war er aktiver Spieler bei der Tischtennis-Abteilung des SV Treschklingen. Beim selben Verein war er von 1968 bis 1998 aktiver Fußballer der 1. und 2. Mannschaft und später bei den AH aktiv. Beim SV Treschklingen gehörte er 43 Jahre lang der Vorstandschaft an, vier Jahre davon als 1. Vorsitzender.

Auch beim örtlichen Gesangverein „Frauenlob“ Treschklingen war Volker Dörzbach 50 Jahre lang aktives Mitglied und 20 Jahre lang, von 1999 bis zur Auflösung, 1. Vorsitzender des Vereins. Fast 25 Jahre lang, von 1989 bis 2013, war er auch im Kirchengemeinderat der Evangelischen Kirchengemeinde Treschklingen tätig. Und sein Schauspieltalent konnte man über 30 Jahre lang bei den jährlichen Aufführungen der Theatergruppe Treschklingen bewundern. „Man fragt sich, wann Du überhaupt zuhause warst“, fasste OB Frei dieses umfangreiche Engagement zusammen.

Kein Wunder, dass Volker Dörzbach zahlreiche Ehrungen des Gemeinde- und Städtetages, aber auch der Stadt Bad Rappenau erhielt. Zuletzt wurde ihm im Februar 2021 die Ehrenmedaille der Stadt Bad Rappenau in Gold verliehen.

Dank kam auch von der CDU-Fraktion. Als „freundlich, hartnäckig und pragmatisch“ bezeichnete ihn Fraktionssprecherin Anne Köhler und wies darauf hin, dass Volker Dörzbach in 23 Jahren in keiner einzigen Sitzung gefehlt habe.

Unter dem Applaus der Gemeinderäte und Zuhörer nahm Volker Dörzbach schließlich seine Entlassungsurkunde aus dem Gemeinderat von OB Frei entgegen.

„23 Jahre sind eine lange Zeit, drei Bürgermeister habe ich erlebt“, blickte Volker Dörzbach zurück. Als Höhepunkte seiner Gemeinderatstätigkeit nannte er die Landesgartenschau 2008, aber auch die Besuche in den Partnerstädten in Frankreich und Wales sowie auf dem Patenboot in Kiel, wo er die Stadt vertreten hatte: „Ich war praktisch der Außenminister von Bad Rappenau“. Seiner Fraktion, seinen Kollegen im Gemeinderat und der Verwaltung dankte er für die gute und sachliche Zusammenarbeit, nun sei es Zeit für einen jungen Nachfolger. Ebenso dankte Dörzbach seiner Familie, die ihn stets unterstützt hatte. Dass es ihm ohne die Arbeit im Gemeinderat langweilig wird, befürchtet Volker Dörzbach nicht: „Ich habe sechs Enkel.“

Feststellungsbeschluss zum Nachrücken von Tobias Lang in den Gemeinderat und ergänzende Besetzung der Ausschüsse und sonstigen Gremien
Als Ersatzbewerber für die Liste der CDU in Treschklingen wurde Tobias Lang festgestellt. Er hatte im Vorfeld der Sitzung bereits schriftlich erklärt, dass er die Wahl annehmen wird. Einstimmig hat der Gemeinderat festgestellt, dass bei Tobias Lang keine Hinderungsgründe vorliegen, so dass seinem Nachrücken in den Gemeinderat nichts entgegensteht. Nach dem Beschluss nahm OB Frei dem neuen Gemeinderat den Amtseid ab und überreichte ihm die Ernennungsurkunde.

Im Wege der Einigung wurde anschließend die ergänzende Besetzung der Ausschüsse und der sonstigen Gremien vorgenommen. Für Volker Dörzbach rückt Tobias Lang als Mitglied in den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt nach und wird Stellvertreter im Finanz- und Verwaltungsausschuss sowie im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit Kirchardt und Siegelsbach.


 Bild: (v.l.) Volker Dörzbach mit seinem Nachfolger im Gemeinderat Tobias Lang und OB Sebastian Frei
Bild: (v.l.) Volker Dörzbach mit seinem Nachfolger im Gemeinderat Tobias Lang und OB Sebastian Frei


Einbringung des Haushaltsplanentwurfs sowie des Entwurfs des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau'' für das Jahr 2023

Der Haushaltsplanentwurf 2023 sieht im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge in Höhe von 67.019.900 Euro und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 67.794.600 Euro vor, was einem veranschlagten ordentlichen Ergebnis von -774.700 Euro entspricht. Außerordentliche Erträge in Höhe von 1 Mio. Euro sind eingeplant, so dass das veranschlagte Gesamtergebnis bei 225.300 Euro liegt.

Im Finanzhaushalt liegt der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bei 65.013.800 Euro, der Gesamtbetrag der Auszahlungen ist mit 62.999.300 Euro geplant. Dies führt zu einem Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes in Höhe von 2.014.500 Euro. Für Investitionen sind Einzahlungen von 11.944.600 Euro und Auszahlungen von 23.155.900 Euro geplant, was zu einem Finanzierungsmittelbedarf für Investitionen in Höhe von 11.211.300 Euro führt. Insgesamt liegt das veranschlagte Ergebnis bei -9.196.800 Euro.

Das Zahlenwerk soll in einer Klausurtagung des Gemeinderates am 09.01.2023 beraten werden, bis 17.01.2023 haben die Fraktionen Zeit, Änderungsanträge einzureichen. In der Gemeinderatssitzung am 09.02.203 soll der Haushaltsplan für das Jahr 2023 beschlossen werden.

Der gesamte Haushaltsplanentwurf für 2023 sowie die Reden von Oberbürgermeister Sebastian Frei und Stadtkämmerin Tanja Schulz zur Einbringung des Haushalts 2023 können hier heruntergeladen werden:

https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen

Integriertes Klimaschutzkonzept Bad Rappenau: Zustimmung zum Maßnahmenkatalog
Einstimmig hat der Gemeinderat der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenkatalog zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes in der vorgeschlagenen Reihenfolge zugestimmt.

Die Eckdaten stellte der städtische Klimaschutzmanager André Göldenboth dem Gremium vor: Hauptziel des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ist die Einsparung von Treibhausemissionen. Dazu sind Aktivitäten in verschiedenen Bereichen notwendig, wie z.B. Verkehr, private Haushalte und Wirtschaft. Für die kurz- bis mittelfristige Umsetzung wurde von André Göldenboth ein Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, der 20 konkrete Vorschläge in den folgenden acht Handlungsfeldern umfasst:

  • Erneuerbare Energien
  • Mobilität
  • Nachhaltige Wärmeversorgung
  • Klimafreundliche Gebäude & Verwaltung der Stadt
  • Flächenmanagement
  • Wirtschaft
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Klimafreundliche Lebensstile


„Die Handlungsfelder müssen natürlich für Kommunen Sinn machen, Bad Rappenau ist in vielen Bereichen auch schon gut aufgestellt“, so André Göldenboth. Alle vorgeschlagenen Maßnahmen wurden nach den Kriterien „Klimaschutzbeitrag“, „Umsetzbarkeit“ und „Kosten / Nutzen“ bewertet. Da sich nicht alle Maßnahmen gleichzeitig umsetzen lassen, wurden sie anschließend in die Kategorien A – C eingeteilt, wobei Maßnahmen der Kategorie A eine hohe Priorität haben und zeitnah realisiert werden können bzw. sollten, Maßnahmen der Kategorie C hingegen auch noch zurückgestellt werden können.

Zu den Maßnahmen der höchsten Priorität A zählen z.B. aus dem Handlungsfeld „Erneuerbare Energien“ eine Photovoltaik-Ausbaustrategie für die städtischen Liegenschaften; im Handlungsfeld „Mobilität“ die Förderung des Fahrradverkehrs, Lademöglichkeiten für E-Mobilität und das Mobilitätsmarketing; im Handlungsfeld „Nachhaltige Wärmeversorgung“ die Kommunale Wärmeplanung, im Handlungsfeld „Flächenmanagement“ die klimafreundliche Flächenverpachtung und im Handlungsfeld „Wirtschaft“ der Aufbau eines Energieeffizienznetzwerkes.

Alle 20 Maßnahmen sind in einheitlich strukturierten Steckbriefen beschrieben, wodurch sie gut nachvollziehbar sind. Manche der vorgeschlagenen Maßnahmen bestehen aus einem Bündel von Aktivitäten oder müssen dauerhaft umgesetzt werden, andere sind zeitlich begrenzt oder lassen sich rasch realisieren. Bei einigen Maßnahmen lassen sich die Einsparungen an Treibhausgasen recht genau berechnen, während sich bei anderen der Klimaeffekt nur schwer beziffern lässt. „Die Stadtverwaltung hat hier auch eine Vorbildfunktion“, so Göldenboth, dennoch sei der Klimaschutz eine Gemeinschaftsaufgabe zahlreicher Akteure, von denen die Verwaltung nur einer ist.

OB Sebastian Frei dankte dem Klimaschutzmanager für die hervorragende Aufbereitung: „Die Ergebnisse sind hochinteressant, nun folgt der nächste Schritt – die Umsetzung.“ Die Leitschnur bei der Priorisierung der Maßnahmen sei ihre Umsetzbarkeit gewesen und die Antwort auf die Frage „wo erreichen wir am schnellsten den größten Effekt?“

Dem Lob schlossen sich die Fraktionen des Gemeinderates an. „Es ist wichtig, dass die Maßnahmen genannt und priorisiert sind“, so der Sprecher der CDU, „dass man etwas für den Klimaschutz tun muss, sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.“ „Den Maßnahmen kann man nur zustimmen, sie sind sehr gut dokumentiert“, sagte der Sprecher der ÖDP, der allerdings verbindliche Zeitvorgaben vermisste. Er verwies auch darauf, dass zur Umsetzung der Maßnahmen Personal z.B. im Hochbauamt erforderlich sei. „Der Klimaschutz ist nicht nur Sache der Verwaltung, auch die Bürgerinnen und Bürger müssen mit einbezogen werden“, betonte die Sprecherin der SPD. Bei künftigen Vorhaben sollte auch der Bereich „Klimarelevanz“ geprüft und in den Vorlagen für den Gemeinderat benannt werden. „Wir wollen alle für unsere Kinder und Enkel eine gute Umwelt hinterlassen“, sagte die Sprecherin der Grünen, die die Maßnahmen-Steckbriefe als sehr gut verständlich auch für den Laien lobte. Ähnlich sah dies der Sprecher der FW: „Das ist sachlich, pragmatisch und umsetzbar, hier ergeben viele kleine Schritte einen langen Weg und ich habe beim Lesen richtig Lust bekommen, das umzusetzen.“

Das komplette Klimaschutzkonzept der Stadt Bad Rappenau kann hier online eingesehen werden: https://klimaschutz-badrappenau.de/images/downloads/IKSK_Bad_Rappenau_2022.pdf


Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'': Zustimmung zur Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2023 sowie Zustimmung zur Satzungsänderung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2023 und der entsprechenden Änderung der Abwassergebührensatzung zugestimmt. Die Satzungsänderung wurde im Mitteilungsblatt Nr. 51/2022 veröffentlicht und trat am 01.01.2023 in Kraft.

Die neuen Gebühren betragen:

  • Schmutzwassergebühr gesamt: 2,65 Euro / m³ (Kanalgebühr 0,88 Euro / m³; Klärgebühr 1,77 Euro / m³)
  • Niederschlagswassergebühr: 0,69 Euro / m³
  • für Direkteinleiter liegen die Gebühren bei 4,42 Euro / m³ (geschlossene Gruben) bzw. 35,40 Euro / m³ (Kleinkläranlagen)

In die Berechnung der neuen Gebühren eingeflossen ist der Ausgleich aus Überdeckungen aus Vorjahren. Die Kosten für die Abwasserbeseitigung sind vor allem im vergangenen Jahr enorm gestiegen, allein die Stromkosten für die Kläranlagen haben sich von rund 200.000 Euro auf 600.000 Euro verdreifacht.


Baugebiet „Boppengrund II“ Bonfeld: Feststellung der Fertigstellung der Erschließungsanlagen

Einstimmig hat der Gemeinderat die Fertigstellung der Erschließungsanlagen im Baugebiet „Boppengrund II“ in Bonfeld zum 04.10.2022 förmlich festgestellt. Der Fertigstellungsbeschluss wurde im Mitteilungsblatt Nr. 02/2023 vom 12.01.2023 bekannt gegeben.

Mit der öffentlichen Bekanntgabe beginnt die Frist für die Bauverpflichtung für Grundstücke, die an private Eigentümer zugeteilt worden sind. Wird die Bauverpflichtung nicht eingehalten, kann die Stadt Bad Rappenau ihr Ankaufsrecht ausüben. Dadurch soll verhindert werden, dass Baugrundstücke in Neubaugebieten über Jahrzehnte hinweg nicht bebaut werden.


Bauplatzvergaberichtlinien für das Wohnbaugebiet „Boppengrund II'' in Bonfeld beschlossen

Mit 21 Ja- und 5 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat die Richtlinien zur Bauplatzvergabe für das Wohnbaugebiet „Boppengrund II“ in Bonfeld beschlossen. Die insgesamt 22 städtischen Einfamilienhausbauplätze sollen wie folgt vergeben werden: 14 Bauplätze werden nach den Kriterien vergeben, 7 Bauplätze werden im Gebotsverfahren vergeben und ein Bauplatz wird für besondere städtische Zwecke zurück gehalten.

Die Richtlinien wurden in Anlehnung an die Bauplatzvergaberichtlinien „Kobach II Teil 2“ in Grombach und die daraus gewonnenen Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung erarbeitet.

Diese sehen vor, dass 50 % der Punkte nach sozialen Kriterien vergeben werden. Punkte werden vergeben für: die Anzahl der Kinder (Jahrgang 2005 und jünger) sowie für (junge) Bewerber Jahrgang 1978 und jünger sowie für Alleinerziehende (Jahrgang 1978 und jünger). Bei den weiteren Kriterien werden Punkte für den Hauptwohnsitz in Bad Rappenau seit 2020 oder länger bzw. für insgesamt mindestens 15 volle Kalenderjahre früheren Hauptwohnsitz in Bad Rappenau vergeben. Ebenso gibt es Punkte für einen Arbeitsplatz seit 2020 oder länger in Bad Rappenau sowie für aktive Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau seit 2020 oder länger.

Kriterien für Punktabzug kommen zur Anwendung, wenn der Bewerber bereits Eigentümer eines eigenen Hauses in Baden-Württemberg ist. Ausgeschlossen werden Bewerber, die Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebaubaren Grundstücks in Bad Rappenau sind oder nach dem Jahr 2012 einen Wohnbauplatz von der Stadt Bad Rappenau erworben haben. Ebenso sollen Bauträger und Firmen, die Gebäude für Dritte erstellen sowie Makler u. ä. von der Vergabe ausgeschlossen werden.

Die Ausschreibung und die Bewerbung für die Bauplätze erfolgen ausschließlich über die Online-Plattform www.baupilot.com. Die Richtlinien sowie weitere Informationen zum Verfahren werden rechtzeitig vor Beginn der Ausschreibung im Laufe des Jahres 2023 im Mitteilungsblatt sowie unter www.badrappenau.de veröffentlicht.

Der Verkaufspreis pro Quadratmeter für die städtischen Grundstücke im Baugebiet „Boppengrund II“ wurde vom Gemeinderat auf 380 Euro einschließlich der Erschließungs- und Anschlussbeiträge festgelegt.


Verbundschule Bad Rappenau: Zustimmung zur Ersatzbeschaffung der EDV, Hard- und Software sowie europaweiten Ausschreibung

Einstimmig hat der Gemeinderat der Ersatzbeschaffung der Hard- und Software für die Verbundschule Bad Rappenau zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme europaweit auszuschreiben. Mit Kosten in Höhe von ca. 264.000 Euro wird gerechnet.

OB Sebastian Frei stellte die Maßnahme kurz vor: Im Jahr 2014 wurde die Verbundschule mit einem Bildungs- und Verwaltungsnetzwerk ausgestattet. Die technologische Grundlage bildet eine Bündelung der Rechen- und Speicherleistung im zentralen Serverraum der Verbundschule. Zum Einsatz kommt die pädagogische Oberfläche von „NetMan for Schools“, mit der die Lehrer jederzeit die Kontrolle über alle EDV-Arbeitsplätze im Klassenraum haben und die Unterrichtsgestaltung steuern können. Aus rechtlichen Gründen muss darüber hinaus das Schulverwaltungsnetzwerk vom Bildungsnetzwerk getrennt werden. Somit ist zusätzlich zum Bildungsnetzwerk eine kleinere Serverlandschaft für die Schulverwaltung in Betrieb. Auch hier ist das eingesetzte System nach acht Jahren Laufzeit hardwaretechnisch veraltet.

Um auch weiterhin eine stabile und sichere Arbeitsumgebung in der Verbundschule sicherzustellen, möchte die Verwaltung eine Ersatzbeschaffung der Hardware mit Migration der Datenumgebung europaweit ausschreiben.

Das Gesamtkonzept ist für einen Einsatz von 60 Monaten im Rahmen eines IT-Leasing ausgelegt. Es beinhaltet die zentrale Server- und Speicherlandschaft, 136 ThinClients, 21 Verwaltungs- und Lehrer PCs und 20 Laptops für den Werkbereich der Verbundschule. Die bestehenden Beamer und Medienanlagen sind nicht Bestandteil der Ausschreibung und werden weiter genutzt. Die Mengen und die Ausstattung wurden mit der Schulleitung abgestimmt.

Die Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf 264.000 Euro für das Hardware- und Dienstleistungspaket. Dies macht eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Die hohe Inflation und der IT- Fachkräftemangel sorgen aktuell für starke Kostenanstiege im gesamten IT-Segment. Daher sollen die Leistungen des IT-Leasings noch im Dezember 2022 ausgeschrieben werden.

Der Zeitplan sieht die Auftragsvergabe für Ende Februar 2023 vor, die eigentliche Umsetzung ist bis Sommer 2023 in mehreren Etappen geplant. Damit soll den Lieferschwierigkeiten Rechnung getragen und auch ein besserer Preis zu erzielt werden.


Zustimmung zur Beschaffung eines Gerätewagen Transport (GW-T) für die Freiwillige Feuerwehr Abt. Bad Rappenau
Mit 24 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat beschlossen, einen Gerätewagen Transport (GW-T) inkl. diverser Beladungen für die FFW, Abteilung Bad Rappenau zu beschaffen und die Verwaltung mit der Durchführung des Vergabeverfahrens beauftragt.

Die Beschaffung erfolgt im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplans, den der Gemeinderat 2021 beschlossen hatte.

Nach Markterkundung liegen die Anschaffungskosten für das Fahrzeug inklusive Sonderaufbau und Beladung bei ca. 450.000 Euro. Für das Fahrzeug wurde ein Zuschussantrag gemäß Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen gestellt, eine Fördersumme in Höhe von 55.000 Euro wurde bewilligt.


Baugebiet "Halmesäcker", Fürfeld: Auftragsvergabe der archäologischen Rettungsgrabungen
Mit 19 Ja- und 7 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe für die archäologischen Rettungsgrabungen im Baugebiet „Halmesäcker“ in Fürfeld an den günstigsten Bieter zugestimmt. Die Arbeiten waren europaweit ausgeschrieben, drei Angebote sind eingegangen, das günstigste Angebot lag bei 764.218 Euro. Es liegt damit nahe an der vorherigen Kostenschätzung in Höhe von 800.000 Euro. Der Auftragnehmer konnte zum Zeitpunkt der Sitzung auf Grund von vergaberechtlichen Vorgaben noch nicht benannt werden, da vor der förmlichen Auftragsvergabe bei europaweiten Ausschreibungen Wartefristen einzuhalten sind.

Bei der Ausschreibung ist die Verwaltung auf Empfehlung des Landesamtes für Denkmalpflege von einem Untersuchungszeitraum von 9 Monaten ausgegangen. Sollte sich der Zeitraum verlängern, käme es zu keiner Veränderung der Bieterreihenfolge. Die Ausführung der Rettungsgrabung ist von März bis Ende November 2023 geplant.

Das Baugebiet „Halmesäcker“ in Fürfeld hat eine Fläche von rund 3,3 Hektar; 54 Bauplätze sind hier geplant. Da das Gebiet aber innerhalb eines ausgedehnten Kulturdenkmales „Neolithische Siedlungen“ liegt, fanden bereits 2019 archäologische Voruntersuchungen statt. Diese haben ergeben, dass eine archäologische Rettungsgrabung durchgeführt werden muss, bevor das Gebiet bebaut werden kann.

Alle Fraktionen des Gemeinderates zeigten sich unzufrieden damit, dass die hohen Kosten für die Grabungen durch die Stadt und damit letztlich durch die Bauherren über den Bauplatzpreis finanziert werden müssen, obwohl die Grabungen durch das Denkmalamt angeordnet würden. Die Grünen stellten das Baugebiet in der derzeitigen Situation – im Gegensatz zu den anderen Fraktionen - grundsätzlich in Frage.


2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 für den Verwaltungsraum Bad Rappenau - Kirchardt – Siegelsbach: Zustimmung zur Abwägung und zur Offenlage

Mit 23 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen sowie dem Entwurf des Flächennutzungsplanes zugestimmt. Ebenso hat er der Durchführung der Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zugestimmt.

Bei der Änderung geht es auf Bad Rappenauer Gemarkung um das Gewerbe- und Mischgebiet „In der Au“ in Wollenberg, um das Wohngebiet und Sondergebiet „Mittlere Flur“ in Zimmerhof sowie um die Streichung der Wohnbaufläche „Vorhölzle“ in Bad Rappenau. Zuständig für das Verfahren ist der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach.


Bebauungsplan „Klause 5. Änderung'' in Obergimpern: Zustimmung zur Abwägung und Satzungsbeschluss

Einstimmig hat der Gemeinderat der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage für den Bebauungsplan „Klause 5. Änderung“ in Obergimpern zugestimmt und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

In dem Bebauungsplan werden die Abgrenzungen des hier liegenden Spielplatzes angepasst, außerdem sind ein neuer Fußweg sowie ein Baufenster für ein weiteres Wohnhaus ausgewiesen worden.

Zustimmung zu den Planungen kam von den Vertretern des Gemeinderates: Als „gute Sache für Obergimpern“ lobte der Sprecher der FW die Maßnahme. Auch die Sprecherin der CDU begrüßte das Projekt als sinnvoll und wies darauf hin, dass dieser Bebauungsplan ein gutes Beispiel für die aufgeblähte Bürokratie sei: Für die Ausweisung eines innerörtlichen Fußweges mussten zahlreiche externe Behörden beteiligt werden.




 
 
 
 
WIR VERWENDEN COOKIES

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies).

Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.