Verpflichtung von Oberbürgermeister Frei für die zweite Amtsperiode: Wahl des verpflichtenden Gemeinderates
Einstimmig bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat OB-Stellvertreterin Gundi Störner gewählt, um Oberbürgermeister Sebastian Frei für seine zweite Amtszeit zu verpflichten. Die Verpflichtung findet im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung am Mittwoch, dem 04.02.2026, um 18 Uhr im Rathaus Bad Rappenau statt.
Bei der Oberbürgermeisterwahl am 09.11.2025 wurde OB Sebastian Frei in seinem Amt bestätigt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Wahlprüfungsbescheid vom 04.12.2025 die Gültigkeit der Wahl bestätigt. Die zweite Amtsperiode von OB Frei beginnt am 01.02.2026. Nach § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg „vereidigt und verpflichtet ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied den Oberbürgermeister in öffentlicher Sitzung im Namen des Gemeinderates.“
Verpflegungs- und Ausschreibungskonzeption für die anstehende Ausschreibung der Mittagsverpflegung für die Kitas und Schulen der Stadt Bad Rappenau
Mit 31 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat dem kommunalen Verpflegungskonzept für die Mittagsverpflegung in den Einrichtungen in Trägerschaft der Stadt Bad Rappenau zugestimmt. Zusätzlich zur Verbundschule sollen künftig auch die Kindertagesstätte Babstadt, die Kindertagesstätten Bornhäusserweg und Ärztehaus in Fürfeld, die Kernzeit Babstadt, die Kernzeit Bonfeld, die Kernzeit Fürfeld sowie der Kinderhort Bad Rappenau in das Verpflegungskonzept einbezogen werden. Bei Bedarf kann das Konzept auf andere städtische Einrichtungen erweitert werden.
Ebenso hat der Gemeinderat zugestimmt, die anstehende europaweite Ausschreibung auf Grundlage des kommunalen Verpflegungskonzepts durchzuführen und die Verwaltung ermächtigt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Die Stadt Bad Rappenau hat in der Verbundschule im Jahr 2019 eine große Mensa mit Kiosk gebaut. Hier können alle Schüler der Gemeinschaftsschule und der Realschule im Alter von ca.10 bis 16 Jahren essen gehen. In der Stadtmitte und in den Ortteilen Babstadt, Bonfeld und Fürfeld gibt es weitere Einrichtungen, die Mittagessen benötigen. Diese Einrichtungen erhalten das Mittagessen aktuell von einem Essensanbieter mit dem sogenannten Cook&Hold-System (verzehrfertige Heißanlieferung).
Die Verträge mit dem bisherigen Caterer der Mensa an der Verbundschule laufen zum 30.07.2026 aus. Daher ist ein neues Vergabeverfahren erforderlich.
Um zukünftig durch größere Bestellmengen und effizientere Prozesse wirtschaftlichere Preise zu erreichen, sollen die externen Bedarfsstellen direkt aus der Mensa heraus mit verzehrfertigem Mittagessen beliefert werden. Die Erweiterung der Mensadienstleistungen trägt – trotz allgemein steigender Kosten - dazu bei, weiterhin sowohl für die Eltern als auch für die Stadt Bad Rappenau bezahlbare Mittagessen anbieten zu können.
Grundlage für die anstehende Ausschreibung bildet das neu erarbeitete Verpflegungskonzept, das im Rahmen einer ausführlichen Markterkundung entwickelt wurde. Um weiterhin eine hohe Qualität der Verpflegung zu gewährleisten, werden in der Leistungsbeschreibung Qualitätskriterien festgelegt, die sich an den Vorgaben des Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) orientieren. Diese Kriterien betreffen unter anderem die Ausgewogenheit der Mahlzeiten, den Nährstoffgehalt sowie die Verwendung qualitativ hochwertiger Zutaten.
Die Auftragswertschätzung für die anstehende Ausschreibung liegt auf Grundlage der bisherigen und prognostizierten Essenszahlen über dem Schwellenwert für europaweite Ausschreibungen, der für das Jahr 2026 bei 216.000 Euro netto liegt.
Die Ausschreibung der Mittagsverpflegung erfolgt für eine maximal zulässige Vertragslaufzeit von vier Jahren, um eine langfristige Planungssicherheit sowohl für die Stadt Bad Rappenau als auch für den zukünftigen Caterer zu gewährleisten. Der Leistungsbeginn ist auf den 01.08.2026 festgelegt, sodass eine nahtlose Versorgung der Kinder sichergestellt werden kann.
Insgesamt wurden das Verpflegungskonzept und die Ausweitung auf weitere städtische Einrichtungen vom Gemeinderat begrüßt. Lediglich das Thema der europaweiten Ausschreibung wurde diskutiert, da man sich einen Anbieter aus der Region gewünscht hätte. Eine europaweite Ausschreibung ist allerdings gesetzlich vorgeschrieben.
Zustimmung zum Hitzeschutzkonzept für Außenanlagen der Gesamtstadt Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Hitzeschutzkonzept für Außenanlagen der Gesamtstadt Bad Rappenau zugestimmt.
Der globale Klimawandel macht sich auch in Deutschland und in Bad Rappenau bemerkbar. Unter anderem ist in den letzten Jahrzehnten eine Zunahme der Häufigkeit und Dauer von Hitzeereignissen erkennbar. Es gibt immer mehr heiße Tage mit Tageshöchsttemperaturen über 30°C und sogenannte „Tropennächte“. Im Laufe des 20. Jahrhunderts stieg die mittlere Lufttemperatur in Deutschland um etwa 1,6°C an. Der Bundesdurchschnitt an Hitzetagen liegt mittlerweile bei neun Tagen pro Jahr und ist damit dreimal so hoch in den 1950er Jahren, wo er noch bei drei Tagen pro Jahr lag. Die Hitzeereignisse sind für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen eine sehr große Herausforderung; insbesondere sind gefährdete Gruppen, darunter ältere Menschen, Kinder, Personen mit Vorerkrankungen und Schwangere betroffen.
Städte und Kommunen müssen ihre Infrastruktur an die zunehmenden Hitzeereignisse anpassen. Deshalb werden auf kommunaler Ebene Strategien für die Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen erarbeitet. In Bad Rappenau haben die Mitarbeiter des Tiefbauamts, des Hochbauamts und der Stadtplanung in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Hitzeschutzmaßnahmen in den Außenbereichen kommunaler Liegenschaften umgesetzt. Weitere Maßnahmen sind geplant.
Der aktuellen Planungs- und Umsetzungsstand von fünf stark wirksamen Hitzeschutzmaßnahmen im Außenbereich der kommunalen Liegenschaften wird im Hitzeschutzkonzept für Bad Rappenau und die Stadtteile ausführlich dargestellt. Zu den besonders wirksamen Maßnahmen zählen: Baumpflanzungen, die Installation von Sonnensegeln, die Schaffung von Sitzmöglichkeiten im Schatten, Angebot von Wasser in jeglicher Form (z. B. Wasserbecken, Trinkwasserbrunnen) sowie Flächenentsiegelungen.
Mit dem Hitzeschutzkonzept können nach der Verabschiedung im Gemeinderat zusätzliche Fördermittel für entsprechende Maßnahmen aktiviert werden.
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadt Bad Rappenau sowie Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 des Rechnungsprüfungsamtes
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht für das Jahr 2022. Der Jahresabschluss der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2022 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt. Der Jahresabschluss wurde zuvor vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Vom Prüfungsbericht hat der Gemeinderat ebenfalls zustimmend Kenntnis genommen.
Insgesamt konnte im Jahr 2022 ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden, als in der Haushaltsplanung vorgesehen. Es wurden ein Überschuss in Höhe von 3,8 Mio. Euro sowie außerordentliche Erträge in Höhe von 1,6 Mio. Euro erwirtschaftet. Insgesamt wurden 15,8 Mio. investiert, ein Großteil davon floss in die Übernahme der Bäderbetriebe von der Kur- und Klinikverwaltung, in die Erschließung des Baugebietes „Boppengrund II“ in Bonfeld sowie in die Sanierung der Goethestraße Bad Rappenau und die Dachsanierung der Grundschule Bad Rappenau.
Die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2022 sind im Mitteilungsblatt Nr. 02/2026 veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann auch hier eingesehen werden.
Bebauungsplan für die „AGRI-PV im Stützen'' in Bonfeld: Zustimmung zum Vorentwurf für die Planung sowie zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Einstimmig bei zwei Enthaltungen hat der Gemeinderat dem Vorentwurf für den Bebauungsplan „AGRI-PV im Stützen “ in Bonfeld zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Im Bonfelder Gewann „Stützen“ westlich des Bonfelder Waldes ist die Errichtung einer AGRI-Photovoltaik-Anlage (AGRI-PV) geplant. Derzeit sind diese Flächen ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Um für diese Flächen die Nutzung durch eine Agri-PV Anlage zu ermöglichen, ist ein Bebauungsplanverfahren erforderlich, hier als Sondergebiet zur Agri-PV-Nutzung. Der Planungsbereich liegt auf einer nach Südwesten abfallenden Hangfläche nördlich der Ortsteile Bonfeld und Treschklingen.
Aufgrund der Art des Vorhabens mit weiten Modulreihenabständen (mind. 9 m) und der Ausrichtung Nord-Süd in Verbindung mit dem einachsig nachgeführten Modulsystem sind die Auswirkungen auf das Landschaftsbild geringer als bei herkömmlichen Freiflächenphotovoltaikanlagen, bei denen eine flächenhafte Wirkung entsteht.
Die Böden auf der nördlichen Teilfläche weisen günstige Ertragsbedingungen für die Landwirtschaft auf. Aufgrund der Art des Vorhabens kann die ackerbauliche Nutzung weiterhin erhalten bleiben.
Die Planung entspricht hinsichtlich der erneuerbaren Energien den Zielen der Landesplanung und der Regionalplanung. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 29.09.2025 gefasst. Der Bebauungsplan „AGRI-PV im Stützen“ in Bonfeld wird in einem zweistufigen Verfahren unter Berücksichtigung alle Belange für diesen Bereich abgearbeitet.
Die Flächen liegen nicht in einem regionalen Grünzug und können somit ohne Regionalplanänderung entwickelt werden, eine Anpassung des Flächennutzungsplanes ist jedoch erforderlich (s.u.).
Bebauungsplan „Senger 2. Änderung'' in Heinsheim: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage und Satzungsbeschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander den Bebauungsplan „Senger 2. Änderung“ in Heinsheim als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt in Kraft.
Im Oktober 2023 hatte der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplans gefasst. Der vorhandene Bebauungsplan „Senger, 1. Änderung“ sollte mit dem Ziel geändert werden, eine maximale Wohnungsanzahl für das bestehende Wohngebiet festzulegen. Zu der Zeit, in der der Bebauungsplan entstand, war in dem Gebiet mit maximal Ein- bis Dreifamilienhäusern zu rechnen. Mit dieser verträglichen Dichte entstand ein geeignetes soziales Gefüge, das dem Leben im dörflichen Bereich und dem Zuschnitt der Straßen entsprach.
Für den Bebauungsplan „Senger, 2. Änderung“ wurden die bisherigen Festsetzungen überprüft und wo erforderlich neu angegeben. Bestehende Kanäle wurden geprüft und das Leitungsrecht dazu passend eingetragen. Es wurde die Anzahl der Wohnungen begrenzt und die erforderliche Stellplatzanzahl je Wohneinheit neu festgelegt.
Bebauungsplan „Seegarten, 1. Änderung'' in Fürfeld: Offenlagebeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat einen Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan „Seegarten, 1. Änderung“ in Fürfeld gefasst.
Der vorhandene Bebauungsplan „Seegarten“ soll mit der Bebauungsplanänderung an die aktuelle Situation angepasst werden. Die planungsrechtlichen Festsetzungen orientieren sich an der vorhandenen Bebauung sowie am angrenzenden Bauquartier „Auf der Steige“. Der Planbereich zwischen der Heilbronner Straße und der Straße „Im Seegarten“ wird als dörfliches Wohngebiet festgesetzt. Ein dörfliches Wohngebiet ist ein Baugebiet, das dem Wohnen dient, aber auch Nebenerwerbsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässt. Diese neue Kategorie, die nach § 5a der Baunutzungsverordnung geregelt wird, soll die Nutzungsmischung im ländlichen Raum erleichtern und das Nebeneinander von Wohnen und landwirtschaftlichen / gewerblichen Aktivitäten fördern.
Die Flächen entlang der „Seegartenstraße“ sowie östlich der Straße „Im Seegarten“ werden als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Diese Gliederung entspricht der bestehenden Siedlungsstruktur und ermöglicht eine geordnete städtebauliche Entwicklung.
In den übrigen Quartieren wird die bestehende, bereits im Bebauungsplan „Seegarten“ festgesetzte zwei- bis dreigeschossige Bebauung übernommen. Die festgesetzten Gebäudehöhen orientieren sich am Vorgängerplan „Seegarten“ und gewährleisten eine verträgliche Einfügung in das bestehende Umfeld. Die Baugrenzen bleiben überwiegend unverändert. Auf die Festsetzung von Dachformen wird verzichtet, um flexible Gestaltungsmöglichkeiten zu ermöglichen.
Um den dörflichen Charakter des Gebiets zu bewahren, wird die Zahl der Wohneinheiten in den Quartieren A, B und C auf 3 bzw. 4 Wohneinheiten je Einzelhaus und auf 2 Wohneinheiten je Doppelhaushälfte begrenzt. In den Quartieren D und E sind größere Gebäude mit 6 bzw. 8 Wohneinheiten je Einzelhaus sowie 3 bzw. 4 Wohneinheiten je Doppelhaushälfte vorgesehen. Zur Sicherung einer maßstäblichen Bebauung werden die Gebäudelängen auf maximal 20 m bzw. 25 m begrenzt.
Die Stellplatzverpflichtung je Wohnung wird erhöht, um eine Überlastung der bestehenden Verkehrsanlagen zu vermeiden. Ergänzend werden Regelungen zum Rückhalt des Dachabflusses getroffen, um die Kanalisation zu entlasten.
Das Verfahren wird nach §13a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren durchgeführt.
Flächennutzungsplan 2013/2014 – 5. und 6. Änderung: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Einstimmig hat der Gemeinderat dem gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau -Kirchardt - Siegelsbach empfohlen, den Aufstellungsbeschlüssen und den Beschlüssen zur frühzeitigen Beteiligung für die 5. und 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch zuzustimmen.
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/14 umfasst neben Flächen auf den Gemarkungen Kirchardt und Siegelsbach folgende Flächen auf Bad Rappenauer Gemarkungen:
- Wohnbaufläche „Seegarten, 1. Änderung“, Bad Rappenau-Fürfeld (s.o.)
- Berichtigung Mischgebiet „Nahverkehrszentrum Stadtmitte - 2. Änderung“, Bad Rappenau: Südlich des Nahverkehrszentrums in Bad Rappenau ist die Errichtung eines Gebäudekomplexes mit Arztpraxen und Wohnungen vorgesehen. Hierfür wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, dessen Ziel die Sicherung der ärztlichen Versorgung, die Schaffung von Wohnraum und Arbeitsplätzen sowie die Nachverdichtung bestehender Siedlungsflächen ist, um Eingriffe in unbebaute Außenbereiche zu vermeiden. Der Bebauungsplan befindet sich derzeit im Verfahren, die Offenlage erfolgte vom 05.08. bis 06.09.2024.
- Berichtigung Sondergebiet „Kurgebiet - 5. Änderung“, Bad Rappenau: Die Stadt Bad Rappenau beabsichtigt den teilweisen Rück- und Neubau des bestehenden Sole-Mineralbads „RappSoDie“, um die zukünftige Nutzung im Kurgebiet dauerhaft zu sichern. Hierfür ist eine Änderung des Bebauungsplans „Kurgebiet - 2. Änderung“ sowie in einem kleinen Teilbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hotel und Wohnanlage Salinencarré“ erforderlich. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte am 19.09.2024.
- Berichtigung Wohngebiet „Kurgebiet - 6. Änderung“, Bad Rappenau: Am Rand des Kurgebiets, in direkter Nachbarschaft zu bestehenden Wohngebieten, soll die Errichtung einer weiteren Wohnanlage im Sinne der Innenentwicklung ermöglicht werden. Hierfür wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, dessen Ziel die bedarfsgerechte Schaffung barrierearmer Wohnungen in unterschiedlichen Größen für alle Generationen ist. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte am 25.09.2025.
- Berichtigung Fläche für den Gemeinbedarf „Herrlisbrunnen - 5. Änderung“, Bad Rappenau-Babstadt: Die Stadt Bad Rappenau beabsichtigt, die Theodor-Heuss-Schule im Stadtteil Babstadt zu erweitern, um zusätzliche Räume für die Kernzeitbetreuung zu schaffen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung wird ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt, dessen Ziel die Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur sowie der Ausbau des Schulangebots im Stadtteil Babstadt ist. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte am 03.07.2025.
- Berichtigung Sonderbaufläche „Mühläcker – 2. Änderung“, Bad Rappenau- Fürfeld: Im Stadtteil Fürfeld ist in Ergänzung zum bestehenden Autohof mit Tankstelle und Gastronomiebetrieben die Errichtung zusätzlicher Elektroladepunkte, einer Wasserstofftankstelle, einer LNG-(Flüssigerdgas)-Tankstelle sowie einer Freiflächen Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung geplant. Da der aktuell rechtskräftige Bebauungsplan diese Nutzungen nicht vollumfänglich zulässt, wird ein Bebauungsplanänderungsverfahren durchgeführt. Mit der Planung wird das Angebot zur Treibstoff- und Energieversorgung am Standort zukunftsorientiert erweitert und die klimafreundliche Energiegewinnung gefördert. Der Solarpark dient der Stromversorgung der Elektro-Ladeinfrastruktur und trägt zu einer nachhaltigen Nutzung bislang ungenutzter Flächen bei. Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgte am 23.10.2025.
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/14 umfasst die Fläche der „Agri-PV-Anlage im Stützen“ auf der Gemarkung von Bonfeld (s.o.).
Gemeinsamer Gutachterausschuss für den nördlichen Landkreis Heilbronn: 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
Einstimmig hat der Gemeinderat der 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 - 197 Baugesetzbuch (Wertermittlung) von den Beteiligten auf die Stadt Bad Friedrichshall zugestimmt.
Der Gemeinderat hat zuletzt in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2024 die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bad Rappenau und der Stadt Bad Friedrichshall beraten und der Neufassung zugestimmt.
Mit dieser Neufassung ist die bisherige Aufteilung der Kosten nach den jährlichen Fallzahlen (Anzahl Kaufverträge je Kommune / Anzahl der erstellten Wertgutachten je Kommune) umgestellt worden auf den Verteilerschlüssel „Einwohnerzahlen je Kommune“. Die neue Kostenregelung sollte rückwirkend gelten. Dieser Umstand ist von der Rechtsaufsicht moniert worden, so dass eine Korrektur dieser Bestimmung erforderlich wird.
§ 9 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung erhält nun die mit der Rechtsaufsicht abgestimmte Fassung. Die 1. Änderung der Vereinbarung soll zum 01.01.2026 wirksam werden.