Zustimmung zur Verwaltungsgebührenkalkulation und zur 1. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung)
Einstimmig hat der Gemeinderat die 1. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührensatzung einschließlich des Gebührenverzeichnisses gemäß der Kalkulation der Firma Allevo Kommunalberatung beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Der Wortlaut der Änderungsatzung ist im Mitteilungsblatt Nr. 48/2025 veröffentlicht.
Die Verwaltungsgebühren waren zuletzt im Jahr 2019 kalkuliert worden. Nach der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushaltsrecht zum 01.01.2020 werden die Kosten nun den einzelnen Produkten zugeordnet. Seit der letzten Kalkulation sind vor allem die Personalkosten gestiegen. Durch die Kalkulation sollen die Kosten gedeckt werden, ein Überschuss darf hier nicht erwirtschaftet werden.
Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'': Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2023
Einstimmig hat der Gemeinderat das gebührenrechtliche Ergebnis des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ für das Jahr 2023 festgestellt. Bei der Schmutzwassergebühr ergibt sich ein Defizit in Höhe von 116.773 Euro, bei der Niederschlagswassergebühr ein Überschuss in Höhe von 191.255 Euro.
Nach dem Kommunalabgabengesetz dürfen durch die Gebühren höchstens die gebührenfähigen Kosten gedeckt werden. Sofern in einem Jahr ein Gebührenüberschuss entsteht, ist dieser innerhalb von 5 Jahren auszugleichen. Gebührenunterdeckungen können in den Folgejahren durch Einstellung in die Gebührenkalkulation oder durch Verrechnung ausgeglichen werden.
Mit der Nachkalkulation der Gebühren für die folgenden Jahre wurde die Firma Allevo Kommunalberatung beauftragt. Die Unterdeckung im Schmutzwasserbereich in Höhe von - 116.773 Euro wird in die Kalkulation der Schmutzwassergebühren der nächsten fünf Jahre eingestellt und kann dadurch ausgeglichen werden. Die Kostenüberdeckung im Niederschlagswasserbereich in Höhe von 191.255 Euro muss innerhalb von fünf Jahren durch Einstellung in die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr ausgeglichen werden (siehe nachfolgenden Tagesordnungspunkt).
Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau“: Zustimmung zur Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2026-2027 sowie zu den Änderungen der Abwassersatzung und der Entsorgungssatzung
Einstimmig hat der Gemeinderat der Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2026/27 sowie der 7. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung und der 1. Satzung zur Änderung der Entsorgungssatzung zugestimmt. Beide Satzungen treten zum 01.01.2026 in Kraft. Der Wortlaut der beiden Änderungsatzungssatzungen ist im Mitteilungsblatt Nr. 48/2025 veröffentlicht.
Mit dem Ausgleich der Unterdeckungen bzw. Überdeckungen aus den Vorjahren ergeben sich die folgenden neuen Gebührensätze:
| Gebührensatz | mit Ausgleich VJ | bisher |
| Schmutzwassergebühr Kanal | 1,37 €/m³ | 1,09 €/m³ |
| Schmutzwassergebühr Kläranlage | 2,46 €/m³ | 2,15 €/m³ |
| Schmutzwassergebühr gesamt | 3,83 €/m³ | 3,24 €/m³ |
| Niederschlagswassergebühr | 0,77 €/m² | 0,56 €/m² |
Für die dezentrale Abwasserbeseitigung (Kleinkläranlagen und geschlossene Gruben) wurden ebenfalls die Gebühren neu kalkuliert. Die Gebühren werden dabei aufgrund von allgemein anerkannten Vervielfältigern auf die Schmutzwassergebühr Kläranlage berechnet. Es gelten folgende neue Gebührensätze:
| Gebührensatz | mit Ausgleich VJ | bisher |
| Geschlossene Gruben | 5,06 €/m³ | 4,44 €/m³ |
| Kleinkläranlagen | 50,60 €/m³ | 44,40 €/m³ |