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1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014: Zustimmung zum Satzungsbeschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dem Satzungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 (FNP) für den Bereich Bad Rappenau zuzustimmen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach empfohlen, die 1. Änderung des FNP als Satzung zu beschließen.

Seit dem Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes 2013/2014 hat sich auf der Gemarkung Bad Rappenau mit Ortsteilen Änderungsbedarf ergeben. Im Rahmen der 1. Änderung des FNP stehen auf der Gemarkung Bad Rappenau die folgenden Änderungen an:

1. Sondergebiet „Straßenmeisterei“ Bonfeld
2. Gewerbegebiet „Berg II“ Bonfeld
3. Verbindungsstraße „L530/K2120“ Bonfeld
4. Sondergebiet „Biomasse Heinsheimer Höfe “ Heinsheim

Das Mischgebiet und Gewerbegebiet „In der Au“ in Wollenberg und das Wohngebiet und Sondergebiet „Mittlerer Flur“ in Zimmerhof werden zunächst nicht in der Änderung berücksichtig. Für die beiden Gebiete müssen noch weitere Vorarbeiten gemacht werden. Sie wurden in Absprache mit dem Regionalverband Heilbronn – Franken zurückgezogen und werden zu einem späteren Zeitpunkt als 2. Änderung eingebracht.

Die Beteiligung der Behörden wurde im Frühjahr 2021 durchgeführt. Für die Bereiche der Gemarkung Bad Rappenau sind von den Behörden keine relevanten Anregungen und Bedenken eingegangen. Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 06.04. bis 14.05.2021 sind keine Anregungen und Bedenken eingegangen.


Bebauungsplanänderung für die Wohnbebauung im „Kurgebiet'' in Bad Rappenau: Zustimmung zum Änderungsentwurf „Kurgebiet 4. Änderung'' und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Mit 31 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat dem Änderungsentwurf für den Bebauungsplan „Kurgebiet 4. Änderung“ in Bad Rappenau zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Ein Stadtrat war bei der Abstimmung befangen.

Den Änderungsentwurf stellte die stellvertretende Hochbauamtsleiterin Birgit Stadler dem Gemeinderat vor. Der aktuell gültige Bebauungsplan für das Kurgebiet stammt aus dem Jahr 1993, eine Zeit, in der sich der Kurbetrieb sehr stark entwickelte. Zwei Bereiche sind hier als „Besonderes Wohngebiet“ (WB) ausgewiesen, um dort die Ansiedlung von Gewerbe mit Bezug zum Kurbetrieb und dazugehörigen Dienstleistungen zu ermöglichen. Im übrigen Bereich wurde ein „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) festgesetzt. Mittlerweile hat sich gezeigt, dass in dem WB keine entsprechenden Ansiedlungen erfolgt sind. Stattdessen entstand hier, vor allem in den letzten Jahren, Geschosswohnungsbau in großem Umfang. Damit ist eine von der ursprünglichen Zielsetzung des Bebauungsplanes abweichende Entwicklung eingetreten.

Um die Wohnqualität im gesamten Wohngebiet zu sichern, soll nun statt des WB ein WA ausgewiesen werden. Das bedeutet u.a. dass eine geringere Bebauung der Flächen zulässig ist und größere Abstandsflächen eingehalten werden müssen. Darüber hinaus sollen im gesamten Gebiet maximale First- und Traufhöhen festgesetzt und die Gebäudelänge begrenzt werden. Auch die Zahl der maximal zulässigen Wohneinheiten pro Gebäude wird festgesetzt, in der Regel auf 7, in Ausnahmefällen auf 11 Wohnungen. Doppelparker außerhalb der Baufenster werden ebenfalls nicht mehr zulässig sein. Die Zahl der geforderten Stellplätze pro Wohnung soll auf zwei erhöht werden. Ebenso sind lose Material- und Steinschüttungen („Steingärten“) zur Gestaltung der unbebauten Flächen unzulässig.

„Ziel ist es, die Verdichtung des Gebiets zu verringern“, fasste Birgit Stadler zusammen. Oberbürgermeister Sebastian Frei sah in dem Planentwurf „einen Kompromiss zwischen der weiteren Entwicklung des Gebietes und der Verhinderung einer zu dichten Bebauung“.


Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das „Sondergebiet Lebensmittel Einzelhandel Mittlere Flur'' in Zimmerhof: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf und zur Durchführung der Offenlage
Mit 30 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat nach Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung dem Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Lebensmittel Einzelhandel Mittlere Flur“ in Bad Rappenau-Zimmerhof zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Offenlage gem. §§ 3 und 4 Baugesetzbuch durchzuführen.

Details zur Planung stellte die stellvertretende Hochbauamtsleiterin Birgit Stadler dem Gemeinderat vor. Den Aufstellungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das „Sondergebiet Lebensmittel Einzelhandel Mittlerer Flur“ hatte der Gemeinderat im November 2019 gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange fand im Herbst 2020 statt. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden abgewogen und eingearbeitet. Zeitgleich fand die Beteiligung der Öffentlichkeit statt, hier gingen keine Anregungen und Bedenken ein.

Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans wird mit der 2. Änderung des FNP im Herbst 2021 auf den Weg gebracht.

Der Markt soll eine Verkaufsfläche von maximal 1000 m² haben, hinzu kommt noch eine Bäckerei mit max. 100 m² Fläche.

Von Seiten des Gemeinderats kamen einige Anfragen zur Nutzung des Parkplatzes durch die Anwohner außerhalb der Öffnungszeiten wie auch zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auf dem Parkplatz sowie auf dem Marktgebäude selbst.


Bebauungsplan für das Mischgebiet „In der Au'' in Wollenberg: Zustimmung zum Vorentwurf und zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
Mit 27 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat dem Vorentwurf für das Mischgebiet „In der Au“ in Wollenberg zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung nach §§ 3 und 4 Baugesetzbuch durchzuführen.

Den Sachverhalt stellte die stellvertretende Hochbauamtsleiterin Birgit Stadler vor: Im Ortsteil Wollenberg benötigt eine ortsansässige Firma eine Fläche für eine Umsiedelung. In Wollenberg stehen derzeit dafür keine Flächen zur Verfügung.

Am Ortsrand in Richtung Bargen liegt an der Deinhardstraße eine ebene Fläche, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Diese Fläche soll nun teilweise als Mischgebiet und als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden, um sowohl der beabsichtigten gewerblichen Nutzung als auch der bestehenden Landwirtschaft gerecht zu werden.

Obwohl das Gebiet relativ klein ist, gibt es in der Planung einige Hindernisse zu überwinden. So liegt die Fläche im Landschaftsschutzgebiet und ist im Flächennutzungsplan nicht entwickelt. Außerdem verläuft hier eine Hauptabwasserleitung.

Als einen „guten Kompromiss für eine Erweiterung als Mischgebiet“ bezeichnete der Sprecher der FW die vorgesehene Fläche. Wollenberg sei zwar von schöner Landschaft umgeben, aber hinsichtlich Bauflächen nicht gut ausgestattet. Zusammen mit anderen Themen wie Glasfaserverkabelung, Stromnetz, Wasser- und Abwasserleitungen tue sich derzeit viel in Wollenberg.


Bebauungsplan der Innenentwicklung für die Fläche „Am Mühlberg'' in Obergimpern: Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss und zur Umlegung
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a Baugesetzbuch) nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch gefasst. Ebenso wurde eine Umlegung im vereinfachten Verfahren beschlossen und die Durchführung der vereinfachten Umlegung an das Vermessungsamt des Landratsamtes Heilbronn übertragen.

In Obergimpern sind momentan die Baugebiete bereits vollständig entwickelt. Im Zuge der Sanierung werden derzeit Gebäude und innerörtliche Flächen saniert und der Wohnnutzung zugeführt.

Entlang des Bahngeländes am Mühlberg liegen noch Grünflächen innerhalb des ausgewiesenen Sanierungsgebietes, die sich für eine Wohnbebauung eignen könnten. Auf diesen Grundstücken soll durch den Bebauungsplan eine Bebauung zur maßvollen Nachverdichtung nahe des Ortskerns ermöglicht werden. Die Erschließung soll so geplant werden, dass keine Bahnflächen der benachbarten Krebsbachtalbahn benötigt werden.

„Es ist nicht einfach, neue Bauplätze zu generieren, hier können bis zu 7 Bauplätze entstehen“, lobte der Sprecher der FW, der sich für diese „moderate Nachverdichtung“ aussprach. Schwierig und teuer sei leider auch die Abwasserentsorgung für das neue Baugebiet. (Siehe unten.)

Zustimmung kam auch von CDU und SPD. „Das ist eine sehr sinnvolle Sache. Die Bauplätze im Neubaugebiet waren schnell verkauft und es gibt immer noch Anfragen“, so die Sprecherin der CDU. Durch die innerörtliche Erschließung gäbe es auch keinen weiteren Flächenverbrauch.


Erschließung Baugebiet „Am Mühlberg'' in Obergimpern: Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln und Vergabe der Planungsaufträge   
Die Vorplanung der Baugebietsentwässerung hat der Gemeinderat zur Kenntnis genommen und einstimmig dem weiteren Planungsverfahren zugestimmt.
Ebenso hat der Gemeinderat der Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln im Wirtschaftsplan 2021 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung in Höhe von 20.000 Euro und im städtischen Finanzhaushalt in Höhe von 15.000 Euro zugestimmt.
Ebenfalls zugestimmt hat der Gemeinderat der Vergabe des Planungsauftrags über die Baugebietsentwässerung an das Büro Willaredt in Sinsheim und des Planungsauftrages über den Straßenbau an das Büro IFK in Mosbach.

Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder stellte dem Gemeinderat den Sachverhalt vor: Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens müssen auch die möglichen Varianten der Baugebietsentwässerung und die straßenbautechnischen Möglichkeiten geprüft und erarbeitet werden. Dabei stellt die angrenzende Bahnlinie einen Zwangspunkt dar.

Zur Entwässerung des Baugebietes wurden drei Varianten geprüft, von denen aber nur Variante 1 sinnvoll erscheint, bei den Varianten 2 und 3 wäre jeweils eine Querung der Bahntrasse erforderlich.

Die Variante 1 sieht eine Trennentwässerung mit geschätzten Herstellungskosten von ca. 432.000 Euro vor. Der Kanalanschluss für das Schmutzwasser soll auf Höhe der Einmündung Fliederstraße erfolgen. Der Kanalanschluss für das Regenwasser soll an die Bachverdolung einer bestehenden Hinterlandentwässerung erfolgen.

 
 
 
 
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