Schlussbericht und Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Rechnungsprüfungsamtes und Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Bad Rappenau

Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Prüfung des Jahresabschlusses 2023.

Dies war der letzte Prüfbericht, den der Leiter des Rechnungsprüfungsamtes Peter Kirchner im Gemeinderat vorstellte. Zum 01.05.2026 trat er in den Ruhestand ein und wurde im Rahmen der Sitzung von Oberbürgermeister Sebastian Frei offiziell verabschiedet. OB Frei lobte die stets kollegiale und faire Art des scheidenden Rechnungsprüfers, der den Kollegen immer mit seinem guten Rat zur Seite gestanden habe.

Nachdem Bad Rappenau zum 01.01.2003 zur großen Kreisstadt erhoben worden war und damit auch ein eigenes Rechnungsprüfungsamt erhielt, wurde Peter Kirchner der 1. Rechnungsprüfer in Diensten der Stadt Bad Rappenau. Nach insgesamt 49 Jahren im öffentlichen Dienst – davon die letzten 23 Jahre als Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Bad Rappenau – verabschiedete er sich nun in den Ruhestand. Im Gemeinderat gab er einen humorvollen Rückblick auf „seine Sicht der Dinge“: Während andere z.B. bei der Landesgartenschau die Blütenpracht bewunderten, habe er sich gefragt: „Sind die Tulpen ausschreibungskonform? Wie sind die Blumen steuerlich zu behandeln?“ Auch mit seinen Standardfragen: „Wo ist der Beleg dazu?“ oder „Muss das so teuer sein?“ habe er sich bei den Kollegen nicht immer beliebt gemacht. Dennoch haben alle am gleichen Ziel gearbeitet: An einer soliden Haushaltsführung zum Wohl der Stadt Bad Rappenau. Für seinen langjährigen Einsatz wurde Peter Kirchner vom Gemeinderat mit stehendem Applaus verabschiedet.

 

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Bild: Verabschiedung von Rechnungsprüfungsamtsleiter Peter Kirchner in den Ruhestand

Anschließend hat der Gemeinderat vom Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht für das Jahr 2023 zustimmend Kenntnis genommen und den Jahresabschluss 2023 der Stadt Bad Rappenau festgestellt.

Die Zahlen stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gemeinderat vor. Insgesamt konnte im Jahr 2023 ein deutlich besseres Ergebnis erzielt werden, als in der Haushaltsplanung vorgesehen. Es wurden ein Überschuss in Höhe von 3,1 Mio. Euro sowie außerordentliche Erträge durch Bauplatzverkäufe in Höhe von 1,6 Mio. Euro erwirtschaftet. Die Steuereinnahmen waren 2023 um knapp 2 Mio. höher als erwartet. Insgesamt konnte eine Ergebnisverbesserung in Höhe von 5,1 Mio. Euro gegenüber der Haushaltsplanung erwirtschaftet werden.

Mehr als 16,5 Mio. Euro wurden im Jahr 2023 investiert, unter anderem in die Sanierung der Grundschule Fürfeld, den Bau des Feuerwehrhauses Grombach, den Anbau an den Ev. Kindergarten Bonfeld oder die archäologische Rettungsgrabung im Baugebiet „Halmesäcker“ in Fürfeld.

Der Jahresabschluss 2023 kann auf der Homepage der Stadt Bad Rappenau unter https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/finanzen abgerufen werden.

 

Kindergartenangelegenheiten: Einführung eines Gebührensatzes für eine Ganztagesbetreuung von 9 Stunden

Einstimmig hat der Gemeinderat die Einführung eines Gebührensatzes für eine Ganztagesbetreuung von 9 Stunden beschlossen. Die Satzung der Stadt Bad Rappenau über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wurde entsprechend ergänzt (2. Änderungssatzung). Der Wortlaut der Satzung ist im Mitteilungsblatt Nr. 18/2026 veröffentlicht.

Die Stadt Bad Rappenau bietet ein umfangreiches Betreuungsangebot in Krippe, in altersgemischten Gruppen (für Kinder unter 3 Jahren) und im Kindergarten in verschiedensten Betreuungsformen an: So gibt es eine Halbtagsbetreuung am Vormittag, eine Betreuung mit verlängerten Öffnungszeiten in einem Umfang von 6 oder 7 Stunden und eine Ganztagesbetreuung von 8 oder 10 Stunden Betreuungszeit pro Tag. Zur weiteren Flexibilisierung für ein umfassendes, bedarfsgerechtes und wohnortnahes Betreuungskonzept für Kinder im gesamten Stadtgebiet, soll nun noch im laufenden Kindergartenjahr die Möglichkeit einer Ganztagesbetreuung von 9 Stunden pro Tag eingeführt werden.

Das vielfältige und flexible Angebot in den Betreuungseinrichtungen soll zu einer Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen, die Einführung dieser Betreuungszeit soll aber auch für eine Entlastung des pädagogischen Personals sorgen.

„Die verlängerten Öffnungszeiten zwischen 6 und 7 Stunden pro Tag werden am besten angenommen“, so Hauptamtsleiter Wolfgang Franke. „Für alle, die ihr Kind länger betreuen lassen müssen, für die aber 10 Stunden zu viel sind, gibt es nun die zusätzliche Möglichkeit zur 9-Stunden-Betreuung pro Tag.“

Die Gebühren für die 9 Stunden Betreuung sind der Mittelwert zwischen der Gebührenhöhe für 8 Stunden und 10 Stunden Betreuung. Alle anderen Gebührensätze bleiben für das Kindergarten- bzw. Schuljahr 25/26 unverändert.

Die Änderung tritt zum 01.05.2026 in Kraft.