Gemeinderat Bad Rappenau: Ausscheiden von Stadträtin Anika Störner und Nachrücken von Andreas Gailing in den Gemeinderat
Einstimmig hat der Gemeinderat festgestellt, dass ein Hinderungsgrund nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) für Stadträtin Anika Störner vorliegt und sie aus dem Gemeinderat ausscheidet. Ebenso hat der Gemeinderat festgestellt, dass für den nachrückenden Stadtrat Andreas Gailing keine Hinderungsgründe nach der GemO vorliegen, und er in den Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau eintreten kann.
Anika Störner übernimmt zum 01.10.2026 die Leitung des Hauptamtes der Stadt Bad Rappenau. Als hauptamtliche Beschäftigte der Stadtverwaltung kann sie nicht gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates sein und scheidet daher aus dem Gemeinderat aus. Seit Mai 2014 war Anika Störner für die SPD Mitglied des Gemeinderates Bad Rappenau und hat in verschiedenen Ausschüssen mitgearbeitet, u.a. im Finanz- und Verwaltungsausschuss, im Verwaltungsrat der Kur- und Klinikverwaltung oder im Verwaltungsrat der Schwärzbergklinik GmbH. Seit 2019 war sie darüber hinaus stellvertretende Sprecherin der SPD-Fraktion.
„Anika Störner hatte als Gemeinderätin immer ein offenes Ohr für die Bürger und die Verwaltung“, betonte Oberbürger Sebastian Frei bei der Verabschiedung. Mit dem Sepp Herberger-Zitat „Nach dem Spiel ist vor dem Spiel“ entließ er sie aus dem Gremium, bevor sie am 01.10. ihre neue Stelle als Hauptamtsleiterin der Stadt Bad Rappenau antreten wird.

OB Sebastian Frei (rechts) verpflichtet Andreas Gailing, der für Anika Störner in den Gemeinderat Bad Rappenau nachrückt (Bild: Stadt Bad Rappenau)
Eigentlicher Nachrücker für Anika Störner auf der Liste der SPD wäre Michael Jung, dieser ist aber bereits aufgrund eines Ausgleichssitzes Mitglied im Gemeinderat. Als nächster Ersatzbewerber in der Liste der SPD wurde Andreas Gailing aus Babstadt festgestellt. Da nach den Erkenntnissen der Verwaltung bei ihm keine Hinderungsgründe für einen Eintritt in den Gemeinderat vorliegen, konnte der Gemeinderat den entsprechenden Feststellungsbeschluss fassen. Von OB Sebastian Frei wurde Andreas Gailing mit Amtseid und Handschlag als Mitglied des Gemeinderates verpflichtet. Ganz neu ist dieses Ehrenamt nicht für ihn: Bereits von 2016 bis 2019 gehörte Andreas Gailing für die SPD-Fraktion dem Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau an.
Im Wege der Einigung hat der Gemeinderat anschließend die ergänzende Besetzung der Ausschüsse bzw. sonstigen Gremien beschlossen. Die Besetzung der Ausschüsse und Gremien wurde wie folgt geändert:
Finanz- und Verwaltungsausschuss:
• Nadine Hofmann (Mitglied); Martina Trunzer (Vertretung)
Technischer Ausschuss:
• Andreas Gailing (Mitglied); Jan Kulka (Vertretung)
Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten und Umwelt:
• Michael Jung (Mitglied); Nadine Hofmann (Vertretung)
Verwaltungsrat der Kur- und Klinikverwaltung GmbH:
• Martina Trunzer (Mitglied)
Verwaltungsrat der Schwärzberg-Klinik GmbH:
• Martina Trunzer (Mitglied)
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Sitzung vom 23.07.2026, Fortsetzung
Umbau des bestehenden Knotenbereiches Buchäckerring und L1107 / L549: Zustimmung zum Vertragsabschluss mit dem Land Baden-Württemberg und zur Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dem Vertragsabschluss für den Umbau des bestehenden Knotenbereiches Buchäckerring und L1107 / L549 mit dem Land Baden-Württemberg zuzustimmen. Der Kostenanteil der Stadt Bad Rappenau beläuft sich auf ca. 400.000 Euro. Ebenso hat der Gemeinderat zugestimmt, die erforderlichen Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2027, 2028 und 2029 bereitzustellen.
„Seit Jahren verstärken sich die Probleme im Bereich der Zufahrt zum Gewerbegebiet Buchäcker und an den A6-Auffahrten“, so OB Sebastian Frei, „zum Teil gibt es Schwierigkeiten bei der Abfahrt von der A6 mit Rückstau, und morgens kommt sehr viel Verkehr aus Richtung Bad Rappenau.“ Insgesamt ist der Knotenbereich überlastet und für das allgemein gestiegene, auch überörtliche, Verkehrsaufkommen nicht mehr ausreichend leistungsfähig.
Daher fanden seit geraumer Zeit Gespräche mit dem Regierungspräsidium Stuttgart zum Umbau des gesamten Kontenbereichs sowie zur Kostenverteilung statt. Folgende Maßnahmen sind geplant: Bau einer zusätzlichen Geradeausspur in der L1107, um die Situation v.a. für größere Fahrzeuge (LKW, Sattelzüge) zu verbessern, ebenso die Herstellung von zwei separaten Fahrspuren für Rechtsabbieger und Linksabbieger aus der L1107 Richtung Bonfeld und Richtung Buchäckerring einschließlich der Einrichtung einer neuen Ampelanlage, die an die neue Straßensituation angepasst wird. Der Anteil der Stadt an dieser Maßnahme liegt bei rund 22,8%, die restlichen Kosten trägt das Land.
Der Fürfelder Ortsvorsteher Marcel Mayer bewertete die Planungen positiv: „Das könnte die Situation entlasten, aber was machen wir in der Zwischenzeit? Bei der Abfahrt von der A6 kommt es aus Richtung Heilbronn immer wieder zu Rückstau.“ OB Frei verwies darauf, dass die Maßnahme auch vom Land in den Haushalt aufgenommen werden muss und es daher bis zu einem Baustart noch dauern wird. Allerdings erhalte man viel Unterstützung vom Regierungspräsidium Stuttgart für eine rasche Umsetzung.
Breitbandinfrastruktur der Stadt Bad Rappenau: Information zum geförderten Ausbau unterversorgter Gebiete im Wirtschaftlichkeitslückenmodell; Zustimmung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Leingarten
Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat den aktuellen Sachstand des Förderverfahrens zum Ausbau unterversorgter Gebiete mit Glasfaser im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Einstimmig hat der Gemeinderat für die unterversorgten Gebiete Bad Rappenaus den geförderten Ausbau nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell beschlossen und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Leingarten zugestimmt.
Die Deutsche Giganetz GmbH (DGN) hat in den zurückliegenden drei Jahren für große Teile der Stadt Bad Rappenau eigenwirtschaftlich ein Glasfasernetz aufgebaut. Die eigentlichen Arbeiten am Netz und an den Hausanschlüssen sind abgeschlossen, Mängelbeseitigungen stehen noch an.
Ein flächendeckender, eigenwirtschaftlicher Ausbau Bad Rappenaus war von der DGN nicht vorgesehen, v.a. Aussiedlerhöfe aber auch Gewerbegebiete wurden nicht erschlossen. Die Stadt hat daher bereits 2023 auf Grundlage der Gigabit-Richtlinie 2.0 einen Förderantrag beim Bund gestellt, dieser wurde aber negativ beschieden. Der Folgeantrag 2024 blieb ebenfalls erfolglos.
Für das Programmjahr 2025 hat die Verwaltung mit weiteren acht Landkreiskommunen (Bad Wimpfen, Brackenheim, Gemmingen, Lehrensteinsfeld, Leingarten, Löwenstein, Neckarsulm und Obersulm) unter Federführung der Stadt Leingarten einen interkommunalen Förderantrag gestellt. Dieser Antrag wurde im November 2025 vom Bund vorläufig bewilligt, die Landesförderung wurde im Dezember 2025 vorläufig zugesagt. Die Förderquote des Bundes beträgt 50 %, die Kofinanzierung durch das Land deckt weitere 40 % ab. Bei den Kommunen verbleibt ein Eigenanteil in Höhe von 10 % der Projektkosten.
Der Antrag hat folgende Eckdaten: Insgesamt sollen 1.092 Ausbauadressen gefördert werden, 189 davon in Bad Rappenau; die Trassenlänge beträgt rund 304,8 km, davon in Bad Rappenau ca. 84,44 km; die Hausanschlusslänge beträgt ca. 24,2 km, davon in Bad Rappenau ca. 7,47 km. Die geschätzten Kosten des Ausbaus liegen bei 9.783.000 Euro. Der Eigenanteil aller Kommunen (10 %) wurde im Antrag mit 978.300 Euro beziffert.
Der Eigenanteil jeder Kommune ist nach der Anzahl der förderfähigen Adresspunkte zu ermitteln, die Länge der Trassen spielt keine Rolle. Auf Bad Rappenau wurde ein vorläufiger Eigenanteil an den Ausbaukosten in Höhe von 169.321 Euro ermittelt. In einer 2. Projektphase erfolgt die Ausschreibung und die Vergabe der Leistungen nach vorheriger Verifizierung der Adresspunkte. Diese ist mittlerweile erfolgt, wodurch die Ausbauadressen im Stadtgebiet Bad Rappenau um 57 Adresspunkte reduziert wurden. 132 Adresspunkte fließen nun noch in die Ausschreibung ein.
Gleichzeitig hat das Beratungsbüro eine fortgeschriebene Kostenschätzung aufgestellt. Die Ausbaukosten werden aktuell mit 12.913.560 Euro beziffert. Auf Grundlage dieser neuen Parameter vermindert sich der von der Stadt selbst zu tragende Eigenanteil auf 129.135 Euro. Auf den einzelnen Adresspunkt heruntergebrochen entstehen Kosten für die Stadt in Höhe von rd. 978 Euro pro Anschluss.
Die Ausschreibung und die Vergabe der Leistungen sind bis Ende 2026 vorgesehen. Danach müssen auf Grundlage der Ausschreibung die finalen Bewilligungsbescheide beantragt werden. Eine Umsetzung der Maßnahme wäre ab Mitte 2027 denkbar.
Die Stadt Leingarten soll gegenüber dem Zuwendungsgeber, dem Projektträger, den ausführenden Unternehmen, Planern, Beratern und sonstigen Dritten federführend tätig werden. Die beteiligten Kommunen schließen hierzu eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Der Stadt Leingarten werden hierzu bestimmte Aufgaben und Befugnisse übertragen, die interne Verteilung von Kosten und sonstigen projektbezogenen Ansprüchen erfolgt nach Maßgabe der Vereinbarung.
Die Abnahme von Bauleistungen erfolgt für die auf dem Gemeindegebiet erbrachten Leistungen durch die Kommune selbst. Mängel- und Gewährleistungsansprüche gegen Auftragnehmer tritt die Stadt Leingarten an die jeweilige Kommune ab.
Erschließung Baugebiet „Halmesäcker'' in Fürfeld: Zustimmung zur Entwurfsplanung und zum Maßnahmenbeschluss für die Erschließung; zusätzliche Mittel im Haushaltsplan 2027ff bereitgestellt
Mit 31 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat der Entwurfsplanung für Straßenbau und Entwässerung im Baugebiet „Halmesäcker“ zugestimmt und die Durchführung der Erschließungsmaßnahme mit einem geschätzten Kostenumfang von ca. 2.191.000 Euro für den Straßenbau, ca. 1.930.000 Euro für den Kanalbau sowie rund 150.000 Euro für den Spielplatzbau (jeweils einschl. 19% MwSt. und Baunebenkosten) zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln im Haushaltsplan der Stadt Bad Rappenau sowie im Wirtschaftsplan des Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau zugestimmt. OB Frei wurde ermächtigt, Aufträge bis zu einer Auftragssumme von 500.000 Euro entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Bad Rappenau zu erteilen.
„Das ist ein wichtiges Thema für Fürfeld, hier entsteht ein attraktives Baugebiet mit einer erheblichen Anzahl von Bauplätzen“, machte OB Sebastian Frei deutlich. Umfangreiche Maßnahmen zur Entwässerung sowie der Bau eines Rückhaltebeckens verteuern jedoch die Erschließung. „Wenn man die Planungen betrachtet, dann kann hier frühestens 2029 mit dem Bauen begonnen werden, bis dahin kann die Vermarktungssituation wieder anders aussehen“, so der Fürfelder Ortsvorsteher Marcel Mayer.
Bevor die Erschließungsarbeiten ausgeschrieben werden konnten, fanden 2023/24 umfangreiche Rettungsgrabungen unter Aufsicht des Landesamtes für Denkmalpflege beim Regierungspräsidium Stuttgart statt. Die Gesamtkosten für die Archäologie belaufen sich auf ca. 1,236 Mio. Euro.
Folgende Arbeiten sind geplant:
Entwässerung:
Die Entwässerung des Gebiets „Halmesäcker“ ist im Trennsystem geplant. Das häusliche Schmutzwasser wird in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet und in der Kläranlage Bonfeld behandelt. Der Kanalanschluss erfolgt in der Heilbronner Straße an das bestehende Mischwasserkanalnetz mit Weiterleitung in die Straße Im Seegarten.
Der Niederschlagsabfluss aus Dach-, Grün-, Hof- und Straßenflächen wird über separate Regenwasserleitungen und über die am westlichen Baugebietsrand geplante Regenrückhaltung zwischengepuffert und gedrosselt dem bestehenden Benzengraben zugeführt. Um bei Starkregenereignissen Überflutungen durch von Süden in das Plangebiet einströmendes Außengebietswasser zu vermeiden, wurde ein Entwässerungsgraben geplant, der den anfallenden Abfluss in das südwestlich geplante Regenrückhaltebecken ableitet.
Straßenbau:
Die verkehrliche Anbindung erfolgt durch die Fortführung der Heilbronner Straße in das Plangebiet über zwei im westlichen und östlichen Teilbereich nach Süden ziehende Äste. Sie sind mit einem einseitigen Gehweg mit 1,50 m Breite, einer Fahrbahnbreite von 5,50 m und einem Schrammbord von 0,25 m vorgesehen, barrierefreie Übergänge wurden berücksichtigt. Die Gesamtbreite des Straßenraums beträgt hier somit 7,25 m.
Zwischen den beiden Hauptästen, welche bei Bedarf eine Gebietserweiterung Richtung Süden möglich machen, werden zwei Querspangen eingespannt. Dadurch ergibt sich innergebietlich ein erschließungs- und versorgungstechnisch günstiger Ringschluss. An der westlichen Gebietszufahrt entsteht eine Kreuzung zwischen den Straßen Im Seegarten und Heilbronner Straße und der Planstraße ,,Achse 2".
Die Stellplätze für den ruhenden Verkehr werden gleichmäßig in Form von Parktaschen in Senkrechtaufstellung über das PIangebiet verteilt. Des Weiteren ist auch ein Parken im Straßenraum an geeigneten Stellen möglich.
Kinderspielplatz:
In der zentralen Grünspange des Baugebiets ist ein rund 250 m² großer Kinderspielplatz vorgesehen. Der im geschützten Bereich liegende Spielplatz soll ein attraktives, zeitgemäßes und inklusives Spielangebot bieten, das Kindern unterschiedlicher Altersgruppen und mit verschiedenen körperlichen Voraussetzungen vielfältige Spielmöglichkeiten eröffnet. Zur Beschattung des Spielbereichs werden Baumpflanzungen vorgesehen.
Artenschutz- und Ausgleichsmaßnahmen:
Die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen verursachen Gesamtkosten in Höhe von 175.820 Euro und umfassen u.a. die Anlage eines Heckenbiotops außerhalb des Plangebietes sowie die Abbuchung von Ökopunkten aus dem Ökokonto der Stadt Bad Rappenau, außerdem die jährlich vorzunehmende Anlage von Lerchenfenstern sowie Blühflächen als Ausgleichsmaßnahmen für die Feldlerche.
Mit den Arbeiten kann nach dem Erhalt der wasserrechtlichen Genehmigung vom Landratsamt Heilbronn, nach der Ausführungsplanung über Straßen- und Kanalbau, nach der europaweiten Ausschreibung der HOAI-Leistungen und nach der Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen voraussichtlich im Herbst 2027 begonnen werden. Für den Kanal- und Straßenbau ist mit rund 16 Monaten Bauzeit zu rechnen, rund 5 Monate werden für den Bau des Spielplatzes und die Bepflanzungen geplant.
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Bad Rappenau: Genehmigung von zusätzlichen Mitteln für das Jahr 2025 wegen Kostenüberschreitungen
Mit 32 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat der Freigabe von zusätzlichen Mitteln i.H.v. 952.500 Euro für das Jahr 2025 im Erfolgsplan des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau zugestimmt. Zustimmend zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat den Bericht über den Sanierungstand der Kanäle, Kläranlagen und weiteren Anlagen.
Den Sachverhalt stellte Stadtkämmerin Tanja Schulz dem Gremium vor: Das vorläufige Jahresergebnis des Eigenbetriebs für das Jahr 2025 schließt mit einem Fehlbetrag von rund 975.000 Euro ab. Geplant war ein Fehlbetrag von 22.500 Euro. Gründe für den Fehlbetrag sind die hohen Kosten, die 2025 im Bereich der Abwasserbeseitigung angefallen sind.
Im Vergleich mit anderen Städten erstreckt sich die Gemarkung der Stadt Bad Rappenau mit ihren Stadtteilen über ein großes Gebiet. Aufgrund der großen Fläche ergibt sich ein langes Kanalnetz (aktuell ca. 154 km) mit entsprechend hohen Unterhaltungskosten.
Des Weiteren hat die Stadt Bad Rappenau relativ viele Regenüberlaufbecken und Regenüberläufe – insgesamt 38. Hinzu kommen 22 Regenrückhaltebecken und 3 Retentionsbodenfilter. Aufgrund der Erschließung neuer Baugebiete kommen noch weitere Becken hinzu. Im Gewerbegebiet Buchäcker wurde ein großes Regenrückhaltebecken gebaut. Ebenfalls groß und aufwendig mussten (aufgrund der Lage innerhalb eines Wasserschutzgebietes am Neckar) die Anlagen in Heinsheim im Wohnbaugebiet Neckarblick hergestellt werden. Für das Baugebiet Halmesäcker in Fürfeld wird ebenfalls ein großes Regenrückhaltebecken benötigt. Da die Anlagen immer aufwendiger überwacht und gesteuert werden müssen, steigen auch die Unterhaltsaufwendungen für den Betrieb der Becken. Auch bei älteren Regenüberlaufbecken musste Überwachungs- und Steuerungstechnik nachgerüstet werden.
Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung betreibt auch die beiden Kläranlagen in Zimmerhof und in Bonfeld, womit man in vielen Bereichen eine doppelte Infrastruktur vorhält. Hinzu kommt das Pumpwerk in Heinsheim, das aufgrund der topographischen Lage des Stadtteils erforderlich ist. Die westlichen Ortsteile Grombach, Obergimpern und Wollenberg entwässern topographisch bedingt in Kläranlagen anderer Betreiber (Abwasserzweckverband Schwarzbachtal und Abwasserzweckverband Oberes Elsenztal). Hierfür fallen ebenfalls Kosten an.
Mehrkosten gab es im Jahr 2025 in den Kläranlagen insbesondere für Strom (+126.000 Euro) und Betriebs- bzw. Fällmittel (+34.000 Euro). Auch zahlreiche notwendige Unterhaltungsarbeiten in den Kläranlagen und im Pumpwerk Heinsheim führten im vergangenen Jahr zu Kostenüberschreitungen. In diesem Bereich wurden statt der geplanten 450.000 Euro rund 1.700.000 Euro aufgewendet. Alleine die Havarie des Pumpwerks in Heinsheim hat einen Betrag i.H.v. rund 410.000 Euro gekostet. Eine Undichtigkeit der Schmutzwasserleitung, die von Heinsheim nach Zimmerhof führt, war Ursache dafür, dass das Abwasser über Wochen mit Pumpwagen über die Straße transportiert werden musste. Außerdem waren umfangreiche Reparaturarbeiten erforderlich, die ebenfalls zu beträchtlichen Zusatzkosten führten.
In der Kläranlage Zimmerhof gab es 2025 darüber hinaus dauerhafte Probleme mit der Schlammzentrifuge mit langen Ausfall- und Reparaturzeiten. Die Erneuerung des Zulaufrechens und die Anbindung des Leitsystems führten hier ebenfalls zu Kostenüberschreitungen.
Auch in den folgenden Jahren sind permanent Sanierungsarbeiten in den beiden städtischen Kläranlagen sowie beim Pumpwerk in Heinsheim geplant.
Die Mehrkosten haben auch Auswirkung auf die Abwassergebühren. Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs ist bemüht, weitere Steigerungen bei den Gebührensätzen für Schmutz- und Niederschlagswasser zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Die aktuelle Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 und 2027 ergab eine Steigerung um 0,80 Euro im Vergleich zu den Gebührensätzen in den Jahren 2024 und 2025.
Sachstandsbericht Polizeiliche Kriminalstatistik und Vorstellung des neuen Leiters des Polizeireviers Eppingen
Zur Kenntnis genommen hat der Gemeinderat den Bericht zur Polizeilichen Kriminalstatistik für Bad Rappenau für das Jahr 2025. Vorgestellt wurden sie vom Leiter des Polizeireviers Eppingen, Jens Weber.
Jens Weber übernahm im Mai dieses Jahres die Leitung des Polizeireviers in Eppingen. Er ist seit 1994 bei der Polizei und war bereits von 2006 bis 2016 als Dienstgruppenleiter beim Polizeirevier Eppingen tätig. Es folgten Stationen beim Einsatzreferat des Landespolizeipräsidiums im Innenministerium Baden-Württemberg sowie im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Heilbronn.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) weist für Bad Rappenau im Jahr 2025 insgesamt 747 Straftaten aus, die Aufklärungsquote lag bei 56,4%; 40,8% der Täter waren Nichtdeutsche. Die Aufklärungsquote ist laut Jens Weber „im Normbereich“, hohe Quoten werden in den Bereichen Betäubungsmittel und Betrug erzielt, schlecht sei dagegen die Aufklärungsquote bei der Onlinekriminalität.
Jens Weber machte deutlich, dass es sich bei der PKS um eine „reine Eingangsstatistik“ handelt, in der alle angezeigten Straftaten erfasst sind. Sie gibt allerdings keine Auskunft über die Verurteilungsquote. Weiterhin gilt das sogenannte „Tatortprinzip“, so fließt z.B. der Fund einer Leiche bei Bonfeld nicht in die Bad Rappenauer Statistik ein, da der Fundort nicht der Tatort war.
Im Fünfjahresvergleich sanken die angezeigten Straftaten nach einem Hoch im Jahr 2023 mit 917 Fällen allmählich wieder. Insgesamt wurden 163 Personen Opfer von Straftaten; 266 Tatverdächtige wurden ermittelt, unter ihnen 80 Frauen. Bei der Zuordnung der Straftaten auf die Stadtteile entfällt der größte Teil auf die Kernstadt und Zimmerhof (478 Straftaten), auch die „autobahnnahen“ Stadtteile Fürfeld (45) und Bonfeld (87) heben sich hervor, „Schlusslichter“ sind Treschklingen (9) und Wollenberg (5).
Die angezeigten Straftaten gliedern sich wie folgt:
• 217 Diebstahlsdelikte (diese Zahl hat sich in den vergangenen fünf Jahren mehr als verdoppelt, sank aber im Vergleich zu 2024), darunter 18 Wohnungseinbrüche
• 65 Körperverletzungsdelikte (diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen, 2023 wurde hier ein Stand von 104 erreicht)
• 95 Sachbeschädigungen, davon 17 durch Graffiti.
Weitere Straftaten im Stadtgebiet im Jahr 2025 waren Beleidigungen (35 Fälle), Tankbetrug (34), Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (11) oder Hausfriedensbruch (8).
„Es ist ganz wichtig, dass jede Straftat angezeigt wird“, betonte Weber, „das hilft der Polizei weiter und auf lange Sicht können wir doch die Täter ermitteln, z.B. bei Graffiti“. Zum Abschluss machte Jens Weber deutlich, dass es mitunter einen Widerspruch gibt zwischen der objektiven Sicherheitslage und dem individuellen Sicherheitsempfinden. Er persönlich lebe gerne in der Gegend und fühle sich hier sicher.
Der Gemeinderat stellte dem neuen Revierleiter zahlreiche Fragen, u.a. zur Kontrolle von E-Scootern oder der Verurteilungsquote. OB Sebastian Frei dankte Jens Weber für seine Ausführungen: „Wir sind froh, dass wir die Polizei haben, aber wir hoffen, dass wir sie nicht brauchen.“
RappSoDie: Erhöhung der Gebühren für die Sauna zum 01.09.2026
Einstimmig hat der Gemeinderat der Erhöhung der Gebühren für die Sauna zum 01.09.2026 zugestimmt. Die bisherigen Eintrittspreise sollen um jeweils 2 Euro steigen.
Trotz der benachbarten Baustelle sind die Besuchszahlen in der Sauna gut. Außerdem wird sich nach dem Abschluss der Abbrucharbeiten auch der Baulärm verringern, insofern schlägt die Betriebsführung eine moderate Preiserhöhung vor.
Ab dem 01.09.2026 sollen die folgenden Preise gelten:
| Tarif | 4 Stunden | Tageskarte |
| Erwachsene Mo – Fr | 24,00 € | 26,00 € |
| Erwachsene Sa, So, Feiertag | 26,00 € | 29,00 € |
Bei Behinderten mit einem Schwerbehindertenausweis (Vermerk B) erhält die Begleitperson freien Eintritt, außerdem müssen Besucher an ihrem Geburtstag keinen Eintritt zahlen.
Abriss und Neubau des Solebades „RappSoDie“: Auftragsvergabe für die Raumlufttechnischen Anlagen
Der Gemeinderat hat den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens zur Kenntnis genommen und einstimmig zugestimmt, den Auftrag für die raumlufttechnischen Anlagen an die Firma ESW- Luft- und Klimatechnik GmbH aus Ellwangen zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 2.181.381 Euro brutto einschließlich der Wartungsleistungen zu vergeben.
Im Zuge des Gesamtprojekts Abriss und Neubau des Solebads RappSoDie wurden die raum-lufttechnischen Anlagen als weiteres Gewerk im Rahmen eines EU-weiten offenen Vergabe-verfahrens ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte unter Zulassung von mehreren Hauptangeboten eines Bieters. Die Hauptangebote mussten sich allerdings nicht nur preislich, sondern auch inhaltlich voneinander unterscheiden. Insgesamt haben 17 Unternehmen die Vergabeunterlagen heruntergeladen. Zum Submissionstermin haben 5 Bieter Angebote abgegeben. Insgesamt wurden 6 Hauptangebote abgegeben. Nach umfangreicher Prüfung und Wertung der Angebote (formell, rechnerisch und inhaltlich) wurde die Vergabe an die Firma ESW Luft- und Klimatechnik als wirtschaftlichstes Angebot vorgeschlagen.
Nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat wurden die unterlegenen Bieter informiert. Nach Ablauf der Stillhaltefrist kann die Zuschlagserteilung ab dem 04.08.2026 erfolgen.
Bebauungsplan für die „Herrlisbrunnen 5. Änderung'' in Babstadt: Satzungsbeschluss gefasst
Nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und gegeneinander hat der Gemeinderat einstimmig der Behandlung der Stellungnahmen für den Bebauungsplan „Herrlisbrunnen 5. Änderung“ in Babstadt zugestimmt und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt Nr. 32 vom 06.08.2026 in Kraft.
Durch den Bebauungsplan soll ein Anbau an die Theodor-Heuss-Schule in Babstadt ermöglicht werden. In dem Neubau soll die Kernzeitbetreuung für die Grundschüler untergebracht werden; er wird direkt an die bestehende Grundschule angebaut. Der Baubeginn soll Anfang 2027 erfolgen.
Bauplatzvergabe im Gebotsverfahren im Baugebiet „Neckarblick'' in Heinsheim: Zustimmung zur Vergabe zum Festpreis
Einstimmig hat der Gemeinderat der Vergabe der drei (südöstlichen) Wohnbaugrundstücke mit Neckarblick zum Festpreis von 330 Euro/m² nach Einzelbeschluss des Gemeinderats zugestimmt.
Die drei Wohnbauplätze (Flst.-Nr. 3625, 3626 und 3627) wurden im Gebotsverfahren vom 01.04.-31.05.2026 beworben. In diesem Zeitraum gingen keine Bewerbungen ein. Daher sollen die Grundstücke nun, wie die übrigen Wohnbaugrundstücke im Baugebiet, zum Festpreis von 330 Euro/m² angeboten und per Einzelbeschluss des Gemeinderats vergeben werden.
„Der Verkauf von Bauplätzen im Gebotsverfahren hat in der Vergangenheit gut funktioniert, aber jetzt gab es keine Interessenten“, so Oberbürgermeister Sebastian Frei. Er sprach sich dafür aus, dass man nach der fertiggestellten Erschließung des Baugebietes „Neckarblick“ in Heinsheim und nach der beschlossenen Erschließung des Baugebietes „Halmesäcker“ in Fürfeld „mit der Erschließung neuer Baugebiete auf die Bremse treten“ solle.
Mehr Informationen zum Verkauf von Bauplätzen in Bad Rappenau, u.a. im Baugebiet „Neckarblick“ in Heinsheim, gibt es unter https://www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bewerbung-fuer-baugrundstuecke
Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte: Zustimmung zur Neukalkulation der Gebühren sowie zur Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat der Neukalkulation der Gebühren für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau, erstellt durch die Fa. Allevo Kommunalberatung, zugestimmt. Die Kalkulation gilt für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.12.2027. Einstimmig hat der Gemeinderat auch die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau samt dem Gebührenverzeichnis zugestimmt. Die neue Satzung trat am 01.08.2026 in Kraft. Die Neufassung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte ist im Mitteilungsblatt Bad Rappenau Nr. 31 vom 30.07.2026 veröffentlicht. Sie kann auch online eingesehen werden: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen
Die bisherige Fassung der Gebührenkalkulation und der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte wurde im September 2017 durch den Gemeinderat beschlossen. In der Zwischenzeit gab es sowohl im Gebäudebestand als auch bei der Entwicklung der Gebäudeanschaffungs- und Unterhaltungskosten sowie dem Personalaufwand für die Betreuung größere Veränderungen.
Mit dem Beginn des Ukraine-Krieges im Februar 2022 ist die Zahl der durch die Stadt unterzubringenden Flüchtlinge stark angestiegen. Auch die Zahl obdachlos gewordener Personen ohne Flüchtlingsbezug nimmt tendenziell seit Jahren zu. Daher war eine Neukalkulation der Gebühren und eine entsprechende Anpassung der zugehörigen Satzung notwendig geworden.
Künftig ist im Gegensatz zur bisherigen Fassung bei der Gebührenhöhe keine Unterscheidung zwischen Gemeinschaftsunterkünften mit monatlichen Pauschalbeträgen und Wohnungen mit der Abrechnung nach Wohnfläche zzgl. Nebenkostenpauschale mehr vorgesehen. Die Kosten aller Unterbringungsarten sollen als monatlicher Betrag je Unterbringungsplatz sowohl für wohnungsähnliche Unterbringung als auch für Gemeinschaftsunterkünfte kalkuliert werden, da alle Gebäude demselben Zweck der Unterbringung in der Form einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen.
Infolge der Neukalkulation der Gebühren ist auch eine Anpassung der eigentlichen Satzung für die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte der Stadt Bad Rappenau erforderlich. Hier wurden die einzelnen Regelungen unter anderem bezüglich der Räumung der Unterkunft, Umgang mit hinterlassenen Gegenständen, Schadensersätze und Benutzungsregelungen sowie Kosten für verlorene Schlüssel an die neueste Rechtsprechung, aktuelle Regelungen anderer Kommunen und aufgrund von praktischen Erfahrungen in der Belegung angepasst.