Stadtwald Bad Rappenau: Zustimmung zum Betriebsplan 2026
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Betriebsplan für den Stadtwald Bad Rappenau für das Forstwirtschaftsjahr 2026 zugestimmt. Er geht von einem Überschuss in Höhe von 49.600 Euro aus.
Einzelheiten stellten Armin Jacob, Leiter des Kreisforstamtes Heilbronn, und Revierförster Claus Schall dem Gemeinderat vor. Geplant ist im kommenden Jahr ein Holzeinschlag von insgesamt 2.980 Festmetern (Fm), das ist etwas weniger als die Menge, die für das Jahr 2025 geplant ist. Weit überwiegend handelt es sich dabei wieder um Laubholz, vor allem um Stammholz (850 Fm). Beim Brennholz soll 2026 deutlich mehr als im Vorjahr eingeschlagen werden (1.055 Fm im Vergleich zu 580 Fm im Jahr 2025).
Insgesamt 264.800 Euro Einnahmen sind für das Jahr 2026 eingeplant, diese stammen in erster Linie auf den Erträgen vom Holzverkauf (237.800 Euro). Der größte Posten bei den Ausgaben ist die Holzernte (-94.000 Euro), gefolgt von Dienstleistungen des Landratsamtes für Revierdienst, Holzverkauf usw. (-56.000 Euro). Die Gesamtausgaben sind mit 215.200 Euro geplant. Das Jahr 2024 brachte ein positives Ergebnis. Es schloss mit einem Überschuss in Höhe von 110.780 Euro besser als geplant ab.
Forstamtsleiter Armin Jacob blickte positiv auf das ablaufende Jahr 2025 zurück. Die Witterung hat sich positiv auf den Wald ausgewirkt, mit ausreichend Niederschlägen, wenigen und kurzen trockenen, heißen Phasen und ohne Sturm. „Der Zustand des Waldes ist gut“, fasste Jacob zusammen, „die Buchenkronen waren dicht belaubt, damit sind wir sehr zufrieden.“ Durch das nasse Wetter ist auch der Schädlingsbefall in diesem Jahr geringer. Sorge bereitet den Forstleuten aber nach wie vor das Eschentriebsterben, das durch einen Pilz verursacht wird.
In den jungen Kulturen ist viel Pflegearbeit erforderlich, problematisch ist hier der Wildverbiss an der Eichennaturverjüngung. Pflanzungen haben im Bad Rappenauer Stadtwald nie eine große Rolle gespielt, dennoch wurden in den vergangenen Jahren einige hundert Schwarznuss-Bäume angepflanzt.
Zunehmend wichtiger wird die ökologische Funktion des Waldes für Erosionsschutz und Rückhaltung von Niederschlägen. Generell sollen Feuchtbiotope und kleine Wasserflächen im Wald vermehrt angelegt werden – im Bad Rappenauer Stadtwald gibt es heute bereits einige solcher Tümpel.
Zu schaffen macht auch der Forstverwaltung die zunehmende Bürokratie, hier die EU-Verordnung „für entwaldungsfreie Produkte“, die u.a. die Registrierung von jeglichem Holz in einem EU-System erforderlich macht. Ebenso die EU-Verordnung zur „Wiederherstellung der Natur“, deren Ziel es ist, einen „guten Zustand des Waldökosystems“ schrittweise wiederherzustellen.
Revierförster Claus Schall stellte die Zahlen aus dem Betriebsplan für 2026 vor; sie sind ähnlich wie 2025. „Wir versuchen, immer möglichst gleich zu planen und trotzdem auf Trends zu reagieren.“ Meist ist das Ergebnis besser als der Plan. Wie schwierig die Planung sein kann, machte Armin Jacob deutlich: So hat der größte Abnehmer von Buchenholz seine Abnahmemenge deutlich reduziert. Er exportiert das Holz nach Südamerika, wo es in der Möbelindustrie verarbeitet und dann in die USA geliefert wird. Durch neue Zölle von US-Präsident Trump ist die Ausfuhr von Möbeln in die USA nun deutlich gesunken.
Zustimmung zum Betriebsplan für das Jahr 2026 und kam aus allen Fraktionen des Gemeinderates. Oberbürgermeister Sebastian Frei und die Mitglieder des Gemeinderates dankten den Forstleuten für ihren Einsatz und lobten die gute Arbeit des Forstteams, die positive Entwicklung des Waldes, die nachhaltige Bewirtschaftung und den hohen Erholungswert des Bad Rappenauer Stadtwaldes.
Abriss und Neubau des Solebades „RappSoDie'': Zustimmung zur Auftragsvergabe für die Rohbauarbeiten
Der Gemeinderat hat das Ergebnis des europaweiten Ausschreibungsverfahrens für die Vergabe der Erd- und Rohbauarbeiten für den Neubau des RappSoDie-Solebades zur Kenntnis genommen und auf dessen Grundlage einstimmig zugestimmt, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Dieses hat die Wolff & Müller Hoch- und Industriebau GmbH abgegeben. Das Angebot beläuft sich auf 7.078.529 Euro brutto.
Beim Projekt „Abriss und Neubau des RappSoDie Solebades“ sind die Ausschreibungen der verschiedenen Gewerke bereits weit fortgeschritten. Als nächster wichtiger Schritt soll nun die Vergabe der Erd- und Rohbauarbeiten folgen.
Der Leistungsumfang umfasst die nachfolgenden Maßnahmen:
- Baustelleneinrichtung
- Erdbau- und Gründungsarbeiten.
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Technische Gebäudeausrüstung Rohbau
Das Angebot von Wolff & Müller liegt um rund 3,8 % über dem bepreisten Leistungsverzeichnis und bewegt sich damit noch im Rahmen der üblichen Marktschwankungen. Insgesamt bewegen sich die Bauarbeiten bisher im geplanten Kostenrahmen. Die Ausführung der Erd- und Rohbauarbeiten soll im Frühjahr 2026 beginnen.
Bebauungsplan für die „AGRI-PV im Stützen“ in Bonfeld: Aufstellungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „AGRI-PV im Stützen“ in Bonfeld nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch gefasst.
Damit soll der Bau einer sogenannten Agri-Photovoltaikanlage auf einer rund 23,4 Hektar großen Fläche im Bonfelder Gewann „Stützen“ ermöglicht werden. Auf der Fläche westlich des Bonfelder Waldes soll eine Agri-PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 17,5 MW entstehen. Derzeit werden diese Flächen ausschließlich landwirtschaftlich genutzt.
Um für diese Flächen die Nutzung durch eine Agri-PV Anlage zu ermöglichen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Bebauungsplan „AGRI-PV im Stützen“ wird in einem zweistufigen Verfahren, unter Berücksichtigung aller Belange für diesen Bereich, abgearbeitet.
Zustimmung kam von allen Fraktionen des Gemeinderates. Gelobt wurde das innovative Konzept, das landwirtschaftliche Nutzung und Energieerzeugung auf einer Fläche kombiniert. Positiv hervorgehoben wurde auch, dass die Fläche nicht eingezäunt werden muss.
Bebauungsplan „Mühläcker II 2. Änderung'' in Fürfeld: Satzungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander den Bebauungsplan „Mühläcker II 2. Änderung“ in Fürfeld als Satzung zu beschlossen.
Der Bebauungsplan betrifft eine derzeit unbebaute Grünfläche in der Nähe der Autobahnauffahrt in Fürfeld südlich vom Autohof 24 sowie westlich von Burger King, die als festgesetztes Gewerbegebiet im Bebauungsplan „Mühläcker II 1. Änderung“ ausgewiesen ist. Hier ist die Errichtung von ca. 14 Elektrotankstellen und damit bis zu 28 Ladeplätzen, eine Wasserstofftankstelle sowie eine Freiflächenphotovoltaikanlage vorgesehen. Um eine Bebauung mit PV-Modulen zu ermöglichen, wurde eine entsprechende Sonderfläche ausgewiesen. Außerdem soll eine LNG-Tankstelle mit Lagerbehälter im Plangebiet wie auch auf dem bestehenden, unmittelbar nördlich angrenzenden Tankstellenareal errichtet werden.
Um die geplanten Elektroladeplätze und ggf. auch eine Überdachung der Ladeplätze durch Photovoltaikanlagen zu ermöglichen, wurden die Festsetzungen im Plangebiet angepasst. Hinsichtlich einer Bebauung sind verschiedene Beschränkungen der Größe und Höhe des zulässigen Gebäudes vorgesehen. Die Zufahrt zur LNG-Tankstelle bzw. zu den Elektroladeplätzen soll für LKW und PKW getrennt erfolgen, nur für PKW soll es eine direkte Zufahrt von der Landesstraße L 1107 geben. Für LKW ist die Zufahrt aus Richtung der bestehenden Tankstelle geplant.