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Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten''
Mit 29 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat dem Beitritt der Stadt Bad Rappenau zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, den Beitritt herbeizuführen.
„Das Thema Tempo 30 wird immer wieder bei Bürgerversammlungen oder in der Bürgersprechstunde angesprochen“, so Oberbürgermeister Sebastian Frei, „allerdings ist es momentan schwierig für Gemeinden, entsprechende Tempolimits festzusetzen. Möglich ist dies nur, wenn bestimmte Gründe vorliegen, wie ein Kindergarten bzw. wenn der Lärmaktionsplan dies vorsieht.“
Die Straßenverkehrsverordnung gibt den Städten nur sehr enge Spielräume auf lokale Besonderheiten oder Notwendigkeiten zu reagieren. Häufig sind langwierige Genehmigungsprozesse erforderlich. Die Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" ist ein Zusammenschluss von Städten und Gemeinden, die sich für mehr Entscheidungsfreiheit für die Anordnung von Höchstgeschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaften einsetzt. Bis Ende April 2023 sind 664 Städte, Gemeinden und Landkreise der Initiative beigetreten. Der Beitritt erfolgt durch eine formlose Erklärung eines politischen Verantwortlichen, durch den Beitritt entstehen der Stadt Bad Rappenau keine Kosten, da die Mitgliedschaft kostenlos ist. Die Stadt Bad Rappenau geht durch den Beitritt auch keinerlei Verpflichtungen ein.
Der Sprecher der ÖDP verwies darauf, dass der Gemeinderat „jahrzehntelang über Tempo 30 vor Schulen diskutiert“ habe und die Ausweisung erst durch eine EU-Lärmschutzverordnung möglich wurde. „Dabei wissen die Kommunen am besten, wo der Schuh drückt bzw. wie die Verkehrssituation verbessert werden kann.“

 

Radwegführung Siegelsbacher Straße in Bad Rappenau: Maßnahmenbeschluss gefasst
Mit 24 Ja-Stimmen bei 7 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Herstellung eines beidseitigen Schutzstreifens für Radfahrer in der Siegelsbacher Straße mit Kosten in Höhe von 580.000 Euro zugestimmt. Gegenüber der ursprünglichen Kostenplanung vom Sommer 2021 wird die Maßnahme um 70.000 Euro teurer, allerdings sind Fördermittel in Höhe von 446.985 Euro zugesagt, was einer Förderquote von 77% entspricht.
Im Juni 2021 hatte der Gemeinderat beschlossen, in der Siegelsbacher Straße einen beidseitigen Radschutzstreifen anzulegen, um die Verkehrssituation für Radfahrer auf dem knapp 350 m langen Abschnitt zwischen der Einmündung Finkenstraße und der Johann-Strauß-Straße zu verbessern.

Die Planung umfasst folgende Maßnahmen:
Radweg:
− 2 (beidseitig) auf der Fahrbahn markierte 1,25 m breite Schutzstreifen
− Furt-Markierungen an Einmündungen

Bushaltestelle auf der Friedhofsseite:
- Lage der Haltestelle anpassen
- Fahrgastunterstand versetzen

Siegelsbacher Straße:
− Fahrbahn von derzeit ca. 6,10 m auf 7,00 m verbreitern
− Verschwenkung der Fahrbahn um ca. 1,0 m in Richtung Friedhof
− Vorgesetzte Stützmauer an die bestehende Friedhofsmauer auf ca. 205 m Länge herstellen
− Böschung entlang der Siegelsbacher Straße zum Friedhof von Bewuchs freimachen.

Am Zugang zum Friedhof finden keine Baumaßnahmen statt.
„Die Büsche und Bäume an der Böschung sind bereits gerodet und nun können wir in die Umsetzung gehen“, so OB Frei.
Der Sprecher der ÖDP regte an, an der Bushaltestelle noch ein paar Fahrradabstellplätze vorzusehen, da hier öfter Räder auf dem Gehweg stehen. Der Sprecher der CDU hoffte, dass es durch die Baumaßnahme nicht zu Problemen mit der Friedhofsmauer kommt. Der Sprecher der Grünen lobte die Maßnahme und freute sich über die Förderung; er regte an, in Richtung Siegelsbach im Anschluss an den Radstreifen noch Fahrradsymbole auf der Fahrbahn anzubringen. Aus Sicht des Sprechers der FW wäre es besser gewesen, wenn der Schutzstreifen schon am Radweg vom Waldstadion her begonnen hätte.

 

Zustimmung zur Umrüstung von zwei städtischen Liegenschaften in der Kernstadt von Gas auf Fernwärme
Mit 24 Ja-Stimmen und 2 Nein Stimmen bei 3 Enthaltungen hat der Gemeinderat die Umrüstung der alten Gasheizungen in den beiden städtischen Liegenschaften Rathaus und Biomarkt auf Fernwärme mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 226.808 Euro beschlossen. 2 Gemeinderäte waren bei der Abstimmung befangen. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Beauftragung der Fa. MiPlanung GmbH für die Planung und Abwicklung der Gesamtmaßnahme in Höhe von 9.950 Euro (netto) zugestimmt. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, entsprechende Fernwärmelieferverträge mit der Firma Bauerenergie zu verhandeln und im Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die entsprechenden KfW-Fördermittel für die Umrüstung sollen beantragt werden.
In der Kernstadt werden die städtischen Gebäude Bahnhof, Wasserschloss, Kita Käferle, Jugendhaus, Rathaus, Notariat und Bürgerhaus mit Erdgas beheizt, die Heizungen sind zum Teil auf Grund ihres Alters zu erneuern. Da die Firma Bauer plant, in den Pfingstferien 2023 die Kirchenstraße mit einer Fernwärmeleitung zu queren, sollen nun in einem ersten Schritt die beiden Heizungsanlagen im Rathaus sowie im Biomarkt (Kirchplatz 24) von Erdgas auf Fernwärme umgerüstet werden.
„Hintergrund dieser Maßnahmen ist natürlich auch der Klimaschutz und die Unabhängigkeit von Gaslieferungen“, machte OB Sebastian Frei deutlich, „wir haben nur wenige Alternativen zum Umstieg auf regenerative Energien, daher sind wir froh, dass hier vor Ort Fernwärme angeboten wird.“ Von einem Ingenieurbüro wurden im Vorfeld nochmals verschiedene Alternativen der Umrüstung geprüft.
Die Gesamtkosten von rund 227.000 Euro setzen sich aus dem Rückbau der Gasanlagen, der Anpassung der Verrohrung in den Gebäuden, dem Einbau des Wärmetauschers sowie der Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Abrechnung zusammen. Für das Rathaus wurden Kosten in Höhe von 185.039 Euro (brutto) errechnet, die Umrüstung des Biomarktes beläuft sich auf 41.769 Euro (brutto).
Die mögliche Förderung (Stand 03.05.2023) setzt sich wie folgt zusammen: Beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit einem Anteil von mindestens 55 % erneuerbarer Energien und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt eine 30 prozentige Förderung. Zusätzlich kann beim Austausch einer Erdgas-Heizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozent gewährt werden, sofern z.B. der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit einem Anteil von mindestens 25 % erneuerbarer Energien und/ oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Für die geplante Maßnahme wird daher mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 90.723 Euro gerechnet. Damit belaufen sich die Kosten für die Stadt auf 136.084 Euro (brutto).
„Der Anschluss an das Fernwärmenetz ist ökologisch sinnvoll, da CO2 eingespart wird, er ist aber auch ökonomisch sinnvoll, da die Unterhaltungskosten deutlich günstiger sind“, so der Sprecher der ÖDP. Auch die Versorgungsicherheit sei bei Fernwärme mindestens ebenso gut wie bei Gas. Die ÖDP befürwortete auch den raschen Anschluss weiterer städtischer Gebäude an das Fernwärmenetz.
Ähnlich sah dies der Sprecher der CDU-Fraktion: „Was die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern nach sich zieht, haben wir alle seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine erlebt. Vermeintlich sichere Versorgungswege sind alles andere als zuverlässig und noch dazu explodieren die Preise.“ Mit der Nutzung von Biowärme könne man sich von fossilen Energieträgern lösen und gleichzeitig Ressourcen nutzen. Vernünftige Alternativen, die keine neuen Abhängigkeiten darstellen, sah auch er nicht. Für den Einsatz von Wärmepumpen seien zudem umfangreiche Umbaumaßnahmen an den Gebäuden erforderlich. 
Die Sprecherin der SPD verwies auf die umfangreiche Diskussion, die im Technischen Ausschuss zu dem Thema geführt wurde. Die Auswahl an regenerativen Energien vor Ort sei sehr gering, dies hatte auch eine weitere Prüfung im Anschluss an die TA-Sitzung ergeben.
Der Sprecher der Grünen verwies darauf, dass das in den deutschen Gasspeichern vorhandene Gas nicht für einen strengen Winter ausgereicht hätte, v.a. um die Industrieproduktion sicher zu stellen: „Wenn wir in Bad Rappenau eine Alternative haben, sollten wir sie nutzen. Dadurch helfen wir auch anderen, die auf Gas angewiesen sind.“
Der Sprecher der FW sah die Nutzung der örtlichen Fernwärme positiv, schließlich würden dadurch auch Arbeitsplätze vor Ort geschaffen. Auch bei anderen Energien bestünden Abhängigkeiten, beim Solarstrom von der Sonne, bei Windrädern vom Wind.

 

Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028: Vorschlagsliste der Gemeinde
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, eine Vorschlagsliste mit 32 Personen für das Amt des Schöffen/der Schöffin für die Jahre 2024-2028 an das Amtsgericht Heilbronn weiter zu leiten. Eine Gemeinderätin war bei der Abstimmung befangen. Nach dem Beschluss wurde die Vorschlagsliste öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Über die Auswahl der Schöffen entscheidet das Amtsgericht Heilbronn.
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den eingegangenen Bewerbungen für die Vorschlagsliste für das Amt der Jugendschöffen und -schöffinnen. Die Vorschlagsliste wird an das Landratsamt weitergeleitet.
Die Amtszeit der bisher bestellten ehrenamtlich tätigen Schöffen und Jugendschöffen endet am 31.12.2023. Für die Geschäftsjahre 2024-2028 müssen die Gemeinden des Landgerichtsbezirks Heilbronn erneut Vorschlagslisten aufstellen. Dabei muss die Stadt Bad Rappenau für die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen mindestens 17 Personen benennen. Auf Hinweise im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Stadt haben sich 32 Personen für die Aufnahme in die Vorschlagsliste gemeldet.
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen muss nicht durch den Gemeinderat förmlich beschlossen und bestätigt werden. Sie wird auf Grund der Vorschläge aus den Gemeinden durch den Jugendhilfeausschuss beim Jugendamt des Landrastamts Heilbronn erstellt. Aus diesem Personenkreis heraus wird dann durch den Schöffen-Wahlausschuss beim Amtsgericht die endgültige Auswahl getroffen. Für Bad Rappenau sollen 10 Bewerber benannt werden. Zur Gemeinderatssitzung lagen erst 7 Bewerbungen vor. Diese wurden nach der Sitzung an das Landratsamt weitergeleitet.


Bebauungsplan „Taubenloch Erweiterung“ als Gartenlanderweiterung für die bestehenden Wohngebiete „Taubenloch und Taubenloch II“ in Zimmerhof: Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Planentwurf und zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange
Mit einer Enthaltung hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Taubenloch Erweiterung“ in Zimmerhof gefasst und dem Planentwurf zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
In Zimmerhof im Bereich „Taubenloch“ gibt es angelegte Gartenflächen, die außerhalb des gültigen Bebauungsplanes liegen. Für diese bereits bestehenden Gartenanlagen und weitere angrenzende Flächen soll mit diesem Bebauungsplan das erforderliche Planungsrecht geschaffen werden. Der Bebauungsplan „Taubenloch Erweiterung“ ist ausschließlich Gartenland und kann nicht zur Grundfläche des angrenzenden bebauten Bereichs angerechnet werden.
Die Abgrenzung des Bebauungsplanes wurde nach den vorgefundenen Gegebenheiten und in Absprache mit dem Landwirtschaftsamt festgelegt. Die Planung beinhaltet hauptsächlich die Grünflächen, die bereits dem Ackerbau entzogen sind. Auf diesen Flächen werden verfahrensfreie bauliche Anlagen zugelassen. Das bedeutet zum Beispiel Pools bis 100m³ und Gerätehütten ohne Aufenthaltsräume bis 40m³. Zum Acker hin soll das Gebiet durch eine Hecke sowie einen Weg abgegrenzt werden.

 
 
 
 
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