Der Tagesordnungspunkt „Sachstandsbericht Polizeiliche Kriminalstatistik und Vorstellung des neuen Revierleiters Eppingen“ wurde vertagt auf die Sitzung des Gemeinderates am 23.07.2026.
Sachstandsbericht zur Digitalisierung der Stadt Bad Rappenau
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Sachstandsbericht zur Digitalisierung bei der Stadtverwaltung Bad Rappenau. Die Online-Bürgerdienste der Stadt Bad Rappenau sind hier zu finden: https://www.badrappenau.de/buergerservice
„Das ist oftmals wie bei der Henne und dem Ei“, leitete OB Sebastian Frei ins Thema ein, „wir müssen die Dienste bereitstellen, aber die Bürger müssen sie anschließend auch nutzen. Vieles geht heute schon online, und wir setzen hohe personelle Ressourcen für die Digitalisierung ein, trotzdem gibt es oft noch Vorbehalte in der Bevölkerung.“
Der Leiter der IT-Abteilung, Michael Grubbe, stellte anschließend den aktuellen Sachstand bei der Digitalisierung der Stadtverwaltung vor: So sind die Online-Dienstleistungen deutlich vielseitiger als erwartet. Sie betreffen nicht nur die Beziehung zwischen Bürger und Verwaltung, sondern auch zwischen Verwaltung und Gemeinderat sowie verwaltungsinterne Prozesse. Bereits vor einigen Jahren wurde die Einladung und der Versand von Unterlagen für Gemeinderatssitzungen in digitaler Form eingeführt.
Aber auch die Bereitstellung von Informationen im Internet, Dienste wie das Online-Angebot der Stadtbücherei, das es bereits seit 2010 gibt, die Elternportale in Kitas und Kernzeiten oder die Online-Unterkunftssuche sind digitale Angebote, die oft weniger im Fokus stehen.
Auf Grundlage des Onlinezugangsgesetzes (OZG) von 2017 und des OZG-Änderungsgesetzes von 2024 wurden zahlreiche Bürgerdienste digitalisiert, wie z.B. die Wohnort-Ummeldung, Wohngeldanträge, Bauanträge u.ä. Aktuell bietet die Stadt Bad Rappenau 246 Leistungen nach dem OZG online an. „Dabei liegt unser Fokus auf Diensten und Prozessen, die eine End-zu-End-Digitalisierung haben und auch für die Bürgerschaft Sinn machen. Nur dann besteht ein Mehrwert für Bürger und Verwaltung, der auch die Kosten rechtfertigt“, so Michael Grubbe.
Für „typische Verwaltungsdienstleistungen“ muss man heute nicht mehr ins Rathaus gehen. So kann man (wenn man die Digitalfunktion des Personalausweises nutzt), seinen Wohnsitz online an- und ummelden, man kann eine Voranmeldung für einen Kindergartenplatz abgeben, ein Gewerbe an-, ab- oder ummelden, ein Führungszeugnis oder einen Anwohnerparkausweis beantragen, sein Kfz zulassen und vieles mehr. Die Nutzung der Dienste durch die Bürger schwankt dabei. Während in Bad Rappenau mittlerweile 39% der Gewerbean- und -abmeldungen digital erfolgen, nutzen nur 2,8% der Bürger die digitale Wohnsitzanmeldung.
Auch verwaltungsintern schreitet die Digitalisierung voran. So arbeitet das Personalamt mittlerweile fast vollkommen papierlos – vom Bewerbungsverfahren über die Arbeitszeiterfassung bis hin zu Urlaubsanträgen läuft alles digital. Auch die Arbeitsaufträge an den Bauhof erfolgen digital. Die Prozesse in der Bußgeldstelle und im Baurechtsamt sind ebenfalls fast vollständig digitalisiert.
Auch in Zukunft warten im Bereich der Digitalisierung große Herausforderungen auf die Kommunen: So steht die Registermodernisierung an, bei der große Datenbestände standardisiert und vernetzt werden sollen. Zuvor müssen diese Daten bereinigt, ergänzt und digitalisiert werden. Grundlage dafür ist das Registermodernisierungsgesetz. In Bad Rappenau kommt die Umsetzung der E-Rechnung, die Digitalisierung der Kita- und Grundschulbetreuungen einschließlich Elternportal sowie die Einführung eines Dokumenten-Management-Systems hinzu, durch das langfristig die Papierakte entfallen soll. Auch sind immer mehr Online-Kommunikationskanäle zu betreuen.
Mit der Zunahme der digitalen Dienste ist es auch unabdingbar, die IT-Sicherheit zu erhöhen, da mit mehr digitalen Daten die Angriffsziele für Hacker attraktiver werden.
Kindergartenangelegenheiten: Anpassung der Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für die Jahre 2026/2027 und 2027/2028
Mit 29 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat beschlossen, die Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen für die Kindergarten- und Schuljahre 2026/2027 sowie 2027/2028 gemäß dem Vorschlag der Verwaltung anzupassen. Für das Schuljahr 2026/27 wurden die Elternbeiträge um 4,5% erhöht, für das Schuljahr 2027/28 ist eine Erhöhung um 4% vorgesehen. Die Änderungen treten zum 01.09.2026 in Kraft.
Ein Antrag der Grünen-Fraktion, die Beiträge 2026/27 nur um 3% und 2027/28 nur um 2,5% zu erhöhen, wurde zuvor mit großer Mehrheit abgelehnt.
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen in Baden-Württemberg haben sich auf eine Fortschreibung der Gemeinsamen Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträge für das Schuljahr 2026/2027 sowie 2027/2028 geeinigt. Darin wird für 2026/2027 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 4,5% und für 2027/2028 eine Erhöhung um 4% empfohlen.
Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, diese Empfehlung zu übernehmen und die Erhöhung für die Kindergartenjahre 2026/2027 und 2027/2028 pauschal umzusetzen. Damit wird ein Kindergartenplatz (je nach Betreuungsform, Alter des Kindes und Zahl der Geschwister) zwischen 1 und 27 Euro / Monat teurer.
Bei einigen Betreuungsformen (v.a. bei den verlängerten Öffnungszeiten für unter 3-Jährige in Krippengruppen) liegt die Stadt Bad Rappenau immer noch weit unter den empfohlenen Gebührensätzen. Auf eine Anpassung wurde jedoch erneut verzichtet, ebenso auf eine Anpassung der Gebühr für das warme Mittagessen; dieses wird weiterhin für 80 Euro / Monat abgegeben. Die nun beschlossenen Erhöhungen sollen lediglich eine weitere Diskrepanz zwischen den Empfehlungen und den festgesetzten Gebühren verhindern.
Insgesamt wird ein Kostendeckungsgrad von 20% der Gesamtkosten eines Kindergartenplatzes durch die Elternbeiträge angestrebt. Aktuell liegt der Kostendeckungsgrad durch Elternbeiträge in den Städtischen Kindergärten zwischen 12,4 und 15,6 % und beträgt insgesamt 14%. Trotz der Erhöhung der Gebühren bleibt der Anteil der Eltern erneut hinter der Entwicklung der tatsächlichen Kosten zurück.
Im Jahr 2026 sind im städtischen Haushalt insgesamt 13,8 Mio. Euro für den Betrieb der städtischen Kindergärten sowie für Zuschüsse an die kirchlichen und sonstigen Einrichtungen vorgesehen. Dem stehen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen von Bund und Land sowie aus Elternbeiträgen in Höhe von rund 5,4 Mio. Euro gegenüber. Die fehlenden 8,4 Mio. Euro müssen aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt werden. Umgerechnet auf einen Kindergartenplatz betragen die Kosten im Durchschnitt 12.500 Euro / Jahr, davon sind durchschnittlich 4.800 Euro durch Zuweisungen / Zuschüsse und Kindergartengebühren gedeckt, es bleibt eine Finanzierungslücke von 7.700 Euro.
Für die Kernzeitbetreuung gibt es keine Empfehlungen für die Gebührenhöhe. Hier wurde ebenfalls eine pauschale Erhöhung in gleicher Höhe beschlossen. Das Essensgeld von 80 Euro bleibt bestehen. Neu hinzu kommt ein weiterer Gebührensatz für die Ferienbetreuung.
Die Stadt Bad Rappenau hat Interesse daran, dass weiterhin einheitliche Elternbeiträge in den städtischen, kirchlichen und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen im Stadtgebiet festgelegt werden. Daher wurde mit den Trägern der Kindertagesstätten Anfang Juni die sogenannte Kindergartenkommission einberufen. Die Verwaltung hat zudem im Mai die Elternbeiräte der städtischen Betreuungseinrichtungen über die vorgesehene Anpassung der Benutzungsgebühren unterrichtet.
Alle Fraktionen machten deutlich, dass sie gerne auf die Erhöhung der Kindergartengebühren verzichten würden, doch dass dies im Hinblick auf die allgemeine Finanzlage und die ständig steigenden Kosten im Kindergartenbereich leider nicht möglich sei. Die Fraktion der Grünen beantragte, auf einen Teil der Gebührenerhöhung zu verzichten (s.u.). Vertreter der SPD und der FW verwiesen darauf, dass der Gemeinderat vor Jahren einen entsprechenden Verzicht beschlossen habe, mit dem Ergebnis, dass in den Folgejahren die Gebühren umso mehr angehoben werden mussten.
Der Sprecher der FW verwies darauf, dass die Kosten für die Kinderbetreuung für alle Beteiligten gestiegen seien. Er sah vor allem das Land in der Pflicht: „Wer Standards bestellt, muss auch die Finanzierung sichern.“ Andererseits müsse sich auch die Stadt bemühen, Einsparungen im Haushalt zu erzielen und Ausgaben zu senken.
Die Sprecherin der SPD lobte die Kindergartenkommission, hier hätten alle beteiligten Stellen, einschließlich des Gesamtelternbeirates „an einem Strang gezogen“. Es sei wichtig, den seit Jahrzehnten bestehenden, empfohlenen Kostendeckungsgrad von 20% zu überprüfen. Als Gemeinderat könne man jedoch nicht nur an „unseren privaten Geldbeutel denken, wir müssen auch den städtischen im Auge behalten.“
Die Sprecherin der CDU hob hervor, dass man die Kritik und die Sorgen der Eltern ernst nehme – allerdings stiegen die Kosten für die Kindertageseinrichtungen seit Jahren deutlich an, durch höhere Personal- und Sachkosten sowie durch neue gesetzliche Anforderungen. Die vielen Investitionen der letzten Jahre machten zudem deutlich, wie wichtig das Thema Kinderbetreuung für die Stadt Bad Rappenau sei.
Der Sprecher der Grünen sah die „aktuelle Alterspyramide, die gar keine Pyramide mehr ist“, als größtes Problem für die Zukunft an. Ein Hemmnis, Kinder zu bekommen, liege unter anderem auch in den Betreuungskosten. Daher beantragte die Grünen-Fraktion eine jeweils um 1,5% geringere Gebührenerhöhung zu beschließen. Zur Gegenfinanzierung solle die Einführung einer Grundsteuer C geprüft werden.
OB Sebastian Frei machte deutlich, dass es auch niemandem in der Verwaltung Freude mache, Gebührenerhöhungen vorzuschlagen und er Verständnis für beide Sichtweisen habe. „Aber die hohen Kosten sind trotzdem da und wenn wir die Gebühren nicht erhöhen, sondern die Steuern, gibt es auch Verlierer.“
Der Sprecher der ÖDP gab zu bedenken, dass der „städtische Zuschuss“ zu den Kinderbetreuungskosten mittlerweile bei 8,5 Mio. Euro / Jahr liege. „Vor 10 Jahren lag der Zuschuss noch bei 3,5 Mio. Euro. Vor allem das Land verteilt soziale Wohltaten, lässt aber die Kommunen bei der Finanzierung im Regen stehen.“
Kindergarten Babstadt: Maßnahmenbeschluss zum Anbau eines Personalraums
Einstimmig hat der Gemeinderat den Anbau eines Personalraumes an den Kindergarten Babstadt beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Bau- und Planungsleistungen zu vergeben.
Der Kindergarten Babstadt besteht aus fünf Gruppen mit insgesamt 104 Kindern und hat 13 Erzieherinnen einschließlich der Leiterin. Aufgrund der Arbeitsstättenverordnung muss ab einer der Anzahl von 10 Erzieherinnen ein Pausenraum verpflichtend eingerichtet werden. Durch die beengten Verhältnisse haben die Mitarbeiterinnen derzeit keine Möglichkeit sich zurückzuziehen, um ihre Pausen abzuhalten. „Dieser Zustand ist historisch so gewachsen“, fasste OB Frei zusammen, „jetzt ist ein Anbau zwingend nötig.“
In Zusammenarbeit mit den beteiligten Ämtern, dem Architekten und der Kindergartenleitung wurde ein Entwurf ausgearbeitet. Dieser sieht vor, das Gebäude hofseitig zu erweitern und somit weitere Synergien zu erreichen. Der Anbau soll in Leichtbauweise auf einem Betonfundament erstellt werden und eine kleine Küchenzeile erhalten. Für die Maßnahme sind im Haushalt 2026 Mittel in Höhe von 145.000 Euro eingeplant.
Umrüstung der städtischen Gebäude in Grombach auf Fernwärme und Abschluss der Fernwärmelieferverträge
Einstimmig hat der Gemeinderat der Umrüstung der alten Gas- bzw. Ölheizungen in der Grundschule Grombach, im Bürgerbüro Grombach und im ehemaligen Volksbank-Gebäude in Grombach auf Fernwärme zugestimmt. Die Gesamtkosten belaufen sich voraussichtlich auf 300.000 Euro. Ebenso hat der Gemeinderat dem Abschluss der entsprechenden Fernwärmelieferverträge mit der Firma Hemmer Bio-Energie zugestimmt. Ein Stadtrat war bei der Abstimmung befangen.
Verschiedene städtische Gebäude in Grombach werden derzeit noch mit Öl bzw. Gas beheizt, die Heizungsanlagen sind auf Grund ihres Alters zu erneuern. Hierzu gehören die Grundschule mit Kernzeitgebäude (Ortsstraße 22), das Bürgerbüro / Bürgerzentrum (Ortsstraße 63) und das ehemalige Volksbank Gebäude (Ortsstraße 78). Sie sollen künftig mit umweltfreundlicher, vor Ort erzeugter Fernwärme der Firma Hemmer Bio-Energie beheizt werden.
Für die Umrüstung der Gebäude Grundschule und Bürgerbüro wurden bereits Förderanträge gestellt und durch den Fördergeber bewilligt. Für das Gebäude der ehemaligen Volksbank soll ebenfalls noch ein Förderantrag gestellt werden.
„Diese Maßnahme bietet auf allen Seiten Vorteile“, lobte der Sprecher der ÖDP – auf der einen Seite eine sichere und ökologische Energieversorgung der städtischen Gebäude, auf der anderen Seite eine regionale Wertschöpfung.
Bebauungsplan „AGRI-PV im Stützen'' in Bonfeld: Satzungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander den Bebauungsplan „AGRI-PV im Stützen“ in Bonfeld als Satzung beschlossen.
Durch den Bebauungsplan soll im Bonfelder Gewann „Im Stützen“ westlich vom Bonfelder Wald zwischen Bonfeld und Treschklingen die Errichtung einer AGRI-PV Anlage ermöglicht werden. Derzeit sind diese Flächen ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Durch den Bau des Solarparks als „Agri-PV“ soll die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen größtenteils weiterhin aufrechterhalten werden.
Flächennutzungsplan 2013/2014: 6. Änderung „Im Stützen“ in Bonfeld
Zustimmung zum Feststellungsbeschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014
Um die Agri-PV-Anlage im Gewann „im Stützen“ in Bonfeld zu ermöglichen, ist auch eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Einstimmig hat der Gemeinderat der entsprechenden Änderung zugestimmt und dem zuständigen Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach empfohlen, der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage sowie dem Feststellungsbeschluss zuzustimmen.
Die Inhalte des Verfahrens zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden bereits im technischen Ausschuss, im Gemeinderat und im Gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau- Kirchardt- Siegelsbach vorgestellt.
Haushaltssatzung der Stadt Bad Rappenau für 2026 sowie Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau'' für 2026 vom Regierungspräsidium genehmigt
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Schreiben vom 12.06.2026 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 26.03.2026 einstimmig beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt. Mit gleichem Schreiben wurde auch die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Bad Rappenau“ für das Wirtschaftsjahr 2026 bestätigt. Davon hat der Gemeinderat Kenntnis genommen.
Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2026 und der Wirtschaftsplan 2026 waren am 18.06.2026 im Mitteilungsblatt bekanntgemacht. Ab dem 30.06.2026, nach der Auslegungsfrist vom 19.06.2026 bis 29.06.2026, ist der Haushaltsplan 2026 rechtskräftig.
Zur Finanzlage der Stadt Bad Rappenau machte das Regierungspräsidium Stuttgart u. a. folgende Anmerkung: „Die aktuellen Haushaltsdaten der Stadt Bad Rappenau zeigen eine finanzwirtschaftliche Schwäche des konsumtiven Bereichs auf. Mit Blick auf die erwarteten Fehlbeträge im Ergebnishaushalt in den Jahren 2026 bis 2029 sowie das Abschmelzen des Rücklagenpolsters, hat die Stadt dringend durch eine verstärkte Ausgaben- und Aufgabenkritik sowie Überprüfung der Einnahmemöglichkeiten die Ertragskraft des konsumtiven Bereichs zu stärken. [...] Im Hinblick auf das vorgesehene Investitionsprogramm ist es unerlässlich, die Maßnahmen zu priorisieren, deren Realisierbarkeit und zeitliche Streckung zu prüfen sowie die Umsetzung von Pflichtaufgaben in den Vordergrund zu rücken. Zudem sollte neben dem gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich und der Begrenzung der Schuldenentwicklung die dauerhafte Stärkung der Liquidität oberste Priorität sein und von der Stadt weiterverfolgt und intensiviert werden.“
Prüfung der Bauausgaben der Stadt Bad Rappenau in den Jahren 2019 – 2023 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA)
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von den wesentlichen Ergebnissen des GPA-Prüfungsberichtes vom 10.04.2026.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) hat in der Zeit vom 10.09.2024 bis 22.10.2024 die Prüfung der Bauausgaben in den Haushaltsjahren 2019 bis 2023 durchgeführt. Die Prüfung hat sich auf einzelne Schwerpunkte und auf Stichproben beschränkt. Von einer Schlussbesprechung gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 Gemeindeprüfungsordnung konnte abgesehen werden.
Nach § 114 Abs. 4 Satz 2 der Gemeindeordnung ist der Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes zu unterrichten. Zu den Prüfungsfeststellungen hat die Stadtverwaltung innerhalb von sechs Monaten Stellung zu nehmen und dabei mitzuteilen, ob den Feststellungen Rechnung getragen wurde. Anschließend erfolgt eine Bestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde zum Abschluss der Prüfung, die dem Gemeinderat ebenfalls bekannt zu geben ist.