Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Nördlicher Stadtkern“ in Bad Rappenau: Zustimmung zum Antrag zur Aufnahme der Sanierung „Nördlicher Stadtkern“ in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung

Der Gemeinderat hat den Abschlussbericht der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) zum Gesamtörtlichen Entwicklungskonzept (GEK) für Bad Rappenau, das Gebietsbezogene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) und die Vorbereitenden Untersuchungen Teil 1 zur Kenntnis genommen. Anschließend hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Aufnahme der Sanierung „Nördlicher Stadtkern Bad Rappenau“ in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung zu beantragen.

Im September 2024 hatte der Gemeinderat die Durchführung von vorbereitenden Untersuchungen für ein Sanierungsgebiet nach § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch beschlossen und dazu die LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH beauftragt. Die vorbereitenden Untersuchungen beinhalten die Erstellung eines „Gesamtörtlichen Entwicklungskonzeptes“ (GEK), aus dem wiederum ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) für das potenzielle Sanierungsgebiet abgeleitet werden muss.

Im Mai 2025 hatte der Gemeinderat die Entwürfe der beiden Konzepte beraten und die Leitprojekte für das Gebiet, die Kernstadt und die Stadtteile, definiert. Die Bürger wurden in den Prozess in Form einer Onlinebefragung sowie einer Bürgerversammlung am 29.07.2025 mit eingebunden.

Der Programmaufnahmeantrag muss bis spätestens 06.10.2025 dem Regierungspräsidium Stuttgart vorgelegt werden. Mit einer Programmentscheidung ist im März 2026 zu rechnen. Im Falle einer erfolgreichen Programmaufnahme schließen sich „Vorbereitende Untersuchungen Teil 2“ an. In diesem 2. Teil der Vorbereitungsphase werden die betroffenen Grundstückseigentümer hinsichtlich ihrer Mitwirkungsbereitschaft, eigener Absichten und Zielvorstellungen befragt. Ebenso werden die Träger öffentlicher Belange angehört. Anschließend werden die Sanierungsziele konkretisiert, eine zweckmäßige Abgrenzung des Sanierungsgebiets sowie die Art des Sanierungsverfahrens dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen.

OB Sebastian Frei machte deutlich, dass im Stadtgebiet bereits einige Sanierungsmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen wurden, wie in Bonfeld oder der Raiffeisenstraße in der Kernstadt bzw. derzeit noch laufen, wie in Obergimpern. Das geplante Sanierungsgebiet „Nördlicher Stadtkern Bad Rappenau“ umfasst den alten Ortskern entlang der Siegelsbacher, der Babstadter und der Heinsheimer Straße bis zur Kirchenstraße sowie den Kirchplatz. Im Rahmen der Sanierung sollen Bauflächen neu geordnet und modernes Wohnen ermöglicht werden. Insgesamt soll das Stadtbild in dem Bereich verbessert werden. Im Falle einer Aufnahme ins Sanierungsprogramm können sowohl private wie auch öffentliche Investoren auf relativ unbürokratische Förderung hoffen.

Zustimmung kam von allen Fraktionen des Gemeinderates, die die Flexibilität des Programms sowie die bisherigen Erfolge anderer Sanierungsprogramme lobten.

Bebauungsplan „Kurgebiet 6. Änderung“ in Bad Rappenau: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen zur Offenlage und Satzungsbeschluss

Mit 28 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat nach Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlage den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kurgebiet 6. Änderung“ gefasst

Der Bebauungsplan betrifft das Flurstück 2674/2, auf dem sich das Curata-Seniorenheim befand, das baulich nicht mehr den Anforderungen entsprach und bereits längere Zeit leer stand. Nach dem bisher geltenden Planungsrecht war in diesem Bereich nur die Nutzung für kurbezogene Dienstleistungseinrichtungen und ausschließlich das Wohnen für den Kurbetrieb, Rehabilitation, Betreutes Wohnen von behinderten, alten, pflegebedürftigen oder kranken Menschen zulässig. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird in diesem Bereich nun der gebietsverträgliche Bau von Wohnungen zulässig. Inhaltlich lehnt sich die Planung an den angrenzenden Bebauungsplan „Hotel und Wohnanlage Salinen Carré“ an.

Während der Offenlage gab es auch Rückmeldungen und Hinweise aus der Bevölkerung und von benachbarten Grundstückseigentümern. Die Änderung des Bebauungsplanes hat keine Auswirkungen auf den Betrieb der benachbarten Brauerei.

LED-Umbau der Straßenbeleuchtung in der Kernstadt und in den Stadtteilen: Maßnahmenbeschluss gefasst

Einstimmig hat der Gemeinderat dem LED-Umbau der restlichen Straßenbeleuchtung in der Kernstadt Bad Rappenau und in den Stadtteilen mit einem Kostenumfang von ca. 970.000 Euro incl. Baunebenkosten zugestimmt.

Bereits im Frühjahr 2023 hatte der Gemeinderat zugestimmt, einen Antrag auf Fördermittel für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) zu stellen. Allerdings kam es nicht zu einer Antragstellung, da das Förderprogramm ausgesetzt wurde. Der eigentliche Antrag konnte erst im August 2024 gestellt werden. Zwischenzeitlich hatten sich die Kosten für Material und Leuchtenmontage aber massiv erhöht.

Die aktualisierte Kostenberechnung für den Austausch der Straßenleuchten incl. Montage und Entsorgung beläuft sich auf ca. 970.000 Euro incl. Baunebenkosten um liegt damit um 270.000 Euro über dem Kostenansatz aus dem Gemeinderatsbeschluss vom Frühjahr 2023. Der Förderantrag wurde auf Grundlage der aktualisierten Kosten gestellt. Ende Juni 2025 wurde ein Zuschuss vom BMU zugesagt. Nun soll die öffentliche Ausschreibung für den LED-Umbau der restlichen Straßenbeleuchtung in der Kernstadt Bad Rappenau sowie in Bonfeld, Fürfeld, Grombach, Heinsheim, Obergimpern und Zimmerhof erfolgen. Insgesamt 1658 Leuchten müssen noch ausgetauscht werden.

Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 242.227 Euro. Der Zuwendungsbescheid gilt für den Zeitraum vom 01.10.2025 bis 30.09.2026. Nach der öffentlichen Ausschreibung ist im November/Dezember 2025 die Vergabe geplant. Die Bauausführung erfolgt im Zeitraum April bis Juni 2026.

Oberbürgermeisterwahl 2025: Besetzung des Gemeindewahlausschusses, Neuwahl des Vorsitzenden

Einstimmig hat der Gemeinderat Olaf Werner, den Geschäftsführer der Kur- und Klinikverwaltung, zum neuen Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses für die Oberbürgermeisterwahl am 09.11.2025 gewählt.

Im Mai 2025 hatte der Gemeinderat die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die Oberbürgermeisterwahl am 09.11.2025 und die mögliche Stichwahl am 30.11.2025 gewählt. Zum Vorsitzenden wurde der Fraktionsvorsitzende der Freien Wähler, Rüdiger Winter, gewählt. Er hat allerdings inzwischen erklärt, dass er dieses Amt nicht mehr ausüben kann. Der Gemeinderat musste daher einen neuen Vorsitzenden wählen.

Kindergartenangelegenheiten: Katholische Kindertagesstätte St. Anna - Antrag auf Änderung des bestehenden Kindergartenvertrages und Erhöhung der Abmangelbeteiligung

Mit 28 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der stufenweisen Erhöhung der Abmangelbeteiligung der Stadt Bad Rappenau für die Kath. Kindertagesstätte St. Anna zum 01.01.2026 auf 91%, zum 01.01.2027 auf 92% und zum 01.01.2028 auf 93% zugestimmt. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Träger einen entsprechenden Änderungsvertrag abzuschließen.

Auf der Grundlage des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und der zwischen den kommunalen Landesverbänden, den Kirchen und den sonstigen freien Trägern der Jugendhilfe geschlossenen Rahmenvereinbarung wurde zwischen der Römisch-Katholischen Kirchengemeinde Bad Rappenau-Obergimpern und der Stadt Bad Rappenau ein Vertrag über den Betrieb und die Förderung der Kath. Kindertagesstätte St. Anna geschlossen. Vertragsgemäß leistet die Stadt eine Abmangelbeteiligung von 90% zu den Betriebskosten.

Im August 2025 trat die Kath. Verrechnungsstelle Obrigheim, die mit der Geschäftsführung der Kath. Kindertagesstätten in Bad Rappenau beauftragt ist, an die Stadt heran und beantragte eine stufenweise Anpassung der Abmangelbeteiligung, da die aktuelle Abmangelbeteiligung von 90% für die Kath. Kindertagesstätte St. Anna nicht mehr ausreichend ist. Der Kirchengemeinde Bad Rappenau-Obergimpern stehen für den Kindergartenbetrieb 78.000 Euro zur Verfügung. Kosten, die nicht durch diesen Betrag bzw. die Abmangelbeteiligung der Stadt Bad Rappenau gedeckt werden können, trägt die Kirchengemeinde voll. Im Jahr 2024 belief sich der Anteil, den die Kirchengemeinde tragen musste, auf 57.000 Euro.

Selbst bei einer Erhöhung des städtischen Defizitanteils auf 93% bleibt bei der Kirchengemeinde (auf der Basis der Abrechnung 2024) ein Eigenanteil von 24.000 Euro. Daher bittet die Kath. Verrechnungsstelle um eine stufenweise Anpassung der städtischen Beteiligung: zum 01.01.2026 auf 91%, zum 01.01.2027 auf 92% und zum 01.01.2028 auf 93%. Je Prozentpunkt erhöht sich der kommunale Zuschuss (Basis 2024) um ca. 11.000 Euro pro Jahr.

Für die Kita St. Anna fiel 2024 eine Abmangelbeteiligung bei 90% in Höhe von 978.000 Euro an. Für den Betrieb der Kindertagesstätte St. Anna gingen im Jahr 2024 Landeszuschüsse in Höhe von 510.000 Euro ein, die bei der Stadt zur Deckung der Kosten verbleiben.

Hauptamtsleiter Wolfgang Franke machte deutlich, dass die Abmangelbeteiligung an den Betriebskosten in Höhe von 93% auch für die anderen katholischen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet gilt.

Kurbetriebe Bad Rappenau: Zustimmung zum Jahresbericht und zum Jahresabschluss 2024

Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Kurbetriebe Bad Rappenau die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:

  • Zustimmung zu den Geschäftsberichten und zur Feststellung der Jahresabschlüsse der Gesellschaften der Kurbetriebe Bad Rappenau für das Jahr 2024
  • Zustimmung zum Jahresüberschuss in Höhe von 880.392 Euro; dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen
  • Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2024
  • Zustimmung zur Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2024
  • Zustimmung zur Wahl der OT-audit GmbH, Heidelberg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025
  • Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrags der Schwärzberg Klinik GmbH hinsichtlich des Sitzes der Volksbank Kraichgau im Verwaltungsrat.

Da die Volksbank Kraichgau sich entschieden hat, ihren Sitz im Verwaltungsrat der Schwärzberg Klinik GmbH aufzugeben, muss der Gesellschaftsvertrag entsprechend geändert werden.

Die Kurbetriebe, an denen die Stadt Bad Rappenau mehrheitlich beteiligt ist, bestehen aus den folgenden Einrichtungen: Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH als Holding (KuK), Schwärzberg Klinik GmbH und Salinen Klinik AG. Details zu den Jahresabschlüssen stellte Oskar Ulrich von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft OT-audit kurz dem Gemeinderat vor.

In allen Kliniken der städtischen Kurbetriebe war die Zahl der Pflegetage im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr zum Teil deutlich gestiegen von insgesamt 155.235 im Jahr 2023 auf 163.632 Pflegetage im Jahr 2024. Die Umsatzerlöse waren aufgrund der Zunahme der Pflegetage ebenfalls gestiegen und beliefen sich für den Gesamtkonzern auf 33,4 Mio. Euro, das sind rund 4,6 Mio. Euro mehr als 2023.

Im Gesamtkonzern waren die Ausgaben für Material- und Fremdleistungen von 2,9 Mio. auf 3,4 Mio Euro im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der Personalaufwand stieg von 18,4 Mio. Euro im Jahr 2023 auf 21,2 Mio. Euro im Jahr 2024. Insgesamt ergab sich für das Jahr 2024 ein Jahresüberschuss in Höhe von 880.392 Euro.

Bei der Kur- und Klinikverwaltung sind insgesamt aktuell 380 Mitarbeiter beschäftigt, berichtet KuK-Geschäftsführer Olaf Werner, derzeit sind nur 3,5 Stellen nicht besetzt.

Nach der Vorstellung der positiven Zahlen dankten OB Sebastian Frei und alle Fraktionen des Gemeinderates Olaf Werner und seinem gesamten Team für die hervorragende Arbeit unter schwierigen Rahmenbedingungen. Der Personalbestand sei gut und in den Kliniken herrsche fast Vollbelegung. Von den Patienten gebe es fast ausschließlich positive Rückmeldungen.

Lärmaktionsplan Bad Rappenau (Runde 4): Beschluss zur Umsetzung der Maßnahmen zur Lärmminderung gefasst

Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis genommen. Diese wurde vom 21.11.2024 bis 17.01.2025 durchgeführt, es gingen 6 Stellungnahmen von Behörden und 7 private Stellungnahmen ein. Einstimmig hat der Gemeinderat anschließend den Lärmaktionsplan der Stadt Bad Rappenau (Runde 4) beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die im Lärmaktionsplan genannten Maßnahmen, soweit sie im Einflussbereich der Verwaltung und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten liegen, umzusetzen.

Die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ verpflichtet die Mitgliedsstaaten, u.a. Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen zu erfassen und Lärmaktionspläne zu erstellen. Für Bad Rappenau wurden diese Karten erstmals 2007 erstellt (Runde 1). Sie müssen alle 5 Jahre überprüft bzw. fortgeschrieben werden. Mittlerweile wurden schon zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, wie der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages oder Geschwindigkeitsreduzierungen auf verschiedenen Strecken.

Die Ergebnisse der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes stellte Claus Kiener vom Büro Modus Consult in der Sitzung vor, ebenso die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen für das Stadtgebiet. Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, zukünftige Belastungen durch Lärm zu verhindern, zu mindern oder (in zufriedenstellenden Gebieten) zu erhalten. Als unkritisch gilt ein Lärmpegel von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht; sofern diese Werte vorliegen, sind keine Maßnahmen zur Lärmminderung erforderlich.

Die aktuell erarbeiteten Maßnahmen umfassen sowohl bauliche, als auch straßenverkehrsrechtliche Lösungen. Sie orientieren sich am folgenden Lärmminderungskonzept:

  • Schritt 1a: Sofern die entsprechenden Auslösewerte für die Lärmsanierung gegeben sind, werden zunächst bauliche Maßnahmen für den betroffenen Straßenabschnitt vorgeschlagen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Einbau lärmmindernder Fahrbahnbeläge, wodurch eine Lärmminderung zwischen -2 und -3 dB(A) erreicht werden kann.
  • Schritt 1b: Falls der Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages (Schritt 1a) innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht geplant oder zu erwarten ist, wird als „Ersatzmaßnahme“ eine entsprechende Geschwindigkeitsreduzierung vorgeschlagen.
  • Schritt 2: Sofern trotz der im Schritt 1 vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen die Lärmwerte überschritten sind, werden für den betroffenen Straßenabschnitt zusätzlich straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen vorgeschlagen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Innerhalb der Ortsdurchfahrten kann durch eine Reduzierung von 50 auf 30 km/h eine Lärmminderung zwischen -2 und -3 dB(A) erreicht werden.
  • Schritt 3: Sofern durch die Maßnahmen der Schritte 1 und 2 die Auslösewerte für die Lärmsanierung immer noch überschritten werden, kann durch Lärmschutzfenster eine zusätzliche Lärmminderungen in den betroffenen Gebäuden erreicht werden.

Für folgende Strecken sind in der aktuellen Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Maßnahmen zur Lärmminderung geplant:

Babstadt:

  • Obergimperner Straße zwischen Dammstraße und Ortstafel (Nord)

Bad Rappenau:

  • Babstadter Straße zwischen Siegelsbacher Straße und Ende der Wohnbebauung in der Weidenstraße
  • Heinsheimer Straße zwischen Siegelsbacher Straße und Johann-Strauß-Straße
  • Schwaigerner Straße zwischen Ortstafel und Wimpfener Straße
  • Siegelsbacher Straße zwischen Babstadter Straße und Fronackerstraße
  • Kirchenstraße zwischen Kreisverkehr Heinsheimer Straße/Kirchenstraße und Wilhelmstraße
  • Wimpfener Straße zwischen Kreisverkehr Raiffeisenstraße/Kirchenstraße und L530

Fürfeld:

  • Bonfelder Straße, Höhe Hausnummer 25 bis Wilhelm-Hauff-Straße
  • Heilbronner Straße zwischen L 533 (ehem. B39) und Heilbronner Straße, Höhe Hausnummer 53

Grombach:

  • Ortsstraße zwischen Ehrstädter Straße und Kobachweg
  • Eisenbahnstraße zwischen Bahnübergang Eisenbahnstraße und Ortsstraße

Obergimpern:

  • Hauptstraße zwischen Haus Mühlgrabenstraße 9 und Höhe Schloßfeldsiedlung 5
  • Prof.-Kühne-Straße zwischen Hauptstraße und Friedhof

Treschklingen:

  • Dorfstraße zwischen Ortstafel (Süd) und Amtshausstraße

Zimmerhof:

  • Ehrenbergstraße, sofern die Voraussetzungen nach weiteren Untersuchungen vorliegen sollten

Neben den Maßnahmen zur Lärmminderung ist ein weiteres Ziel des Lärmaktionsplanes, auch in Zukunft „ruhige Gebiete“ zu erhalten. Auf Bad Rappenauer Gemarkung wurde der Erholungswald „Sommerberg“ mit gut 175 Hektar Fläche als ruhiges Gebiet ausgewiesen.

Kanalumbau und Gehwegerneuerung in der Dorfstraße in Treschklingen: Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages

Einstimmig hat der Gemeindesrat der Vergabe des Planungs- und Bauleitungsauftrages für die Kanal- und Straßenbaumaßnahme in der Dorfstraße in Treschklingen an das Ingenieurbüro Sack & Partner GmbH aus Adelsheim zugestimmt. Dieses hatte mit einer Angebotssumme von 136.226 Euro das wirtschaftlichste von insgesamt 5 Angeboten abgegeben.

Die Planungs- und Bauleistungen für die Maßnahme „Sanierung der Dorfstraße im Ortsteil Treschklingen“ wurden im August 2025 europaweit und im Offenen Verfahren ausgeschrieben.

Die Ausschreibung der Ingenieurleistungen umfasst folgende Bereiche:

  • Kanalerneuerung
  • Fahrbahnrestausbau
  • Gehwegerneuerung
  • Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen
  • Fahrbahndeckensanierung Dorfstraße

Bericht über die überörtliche allgemeine Finanzprüfung der Haushaltsjahre 2015 bis 2019 der Stadt Bad Rappenau

Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Abschluss der überörtlichen allgemeinen Finanzprüfung der Haushaltsjahre 2015 bis 2019 der Stadt Bad Rappenau durch die Rechtsaufsicht.
Die Gemeindeprüfungsanstalt hat die Jahresrechnungen 2015 bis 2019 der Stadt Bad Rappenau im Rahmen der überörtlichen Finanzprüfung geprüft und hierüber einen Prüfungsbericht erstellt. Dazu hat die Verwaltung Stellung genommen. Mit Schreiben vom 17.07.2025 hat die Rechtsaufsicht, das Regierungspräsidium Stuttgart, die uneingeschränkte Bestätigung über den Abschluss der Prüfung erteilt.