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Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen
Einstimmig hat der Gemeinderat die Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen. Der Wortlaut der Satzung ist im Mitteilungsblatt N5. 5 / 2021 vom 04.02.2021 veröffentlicht und kann auch online unter https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/ortsrecht-und-satzungen nachgelesen werden.

Die Satzung ersetzt die bisher geltende Satzung vom November 2016. Sie orientiert sich am neuen Muster des Gemeindetages. Dieses sieht u.a. Alternativen für die Durchführung von Präsenzversammlungen und Wahlen in Form von Briefwahl vor. Auch organisatorische Änderungen, wie die Fusion der Abteilungen Bonfeld, Fürfeld und Treschklingen zur Abteilung Süd oder der Wegfall von Musikzügen wurde in die neue Satzung eingearbeitet.


1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014: Offenlagebeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat, nach Abwägung der öffentlichen Belange, der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 für den Bereich Bad Rappenau sowie der Durchführung der Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 3 und § 4 Baugesetzbuch zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau – Kirchardt – Siegelsbach empfohlen, die Durchführung der Offenlage anzuordnen.

Seit dem Inkrafttreten des Flächennutzungsplanes 2013/2014 hat sich auf der Gemarkung Bad Rappenau mit Ortsteilen Änderungsbedarf ergeben. Dieser betrifft die folgenden Punkte:

1. Sondergebiet „Straßenmeisterei“ Bonfeld
Die Straßenmeistereigebäude in Bonfeld Kieselhälde wurden 2018 erneuert und ergänzt. Die Gebäude wurden um eine zusätzliche Ergänzungsfläche für Freilager und Parkfläche erweitert. Hier sollen die Flächen entsprechend der Nutzung als Sonderfläche „Straßenmeisterei“ im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden.

2. Gewerbegebiet „Berg II“ Bonfeld
Nach dem Aufstellungsbeschluss für denBebauungsplan für das Gewerbegebiet „Berg II“ vom 21.02.2019, soll nun im Flächennutzungsplan parallel das im Abgrenzungsbereich liegende Plangebiet als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.

3. Verbindungsstraße „L530/K2120“ Bonfeld
Durch die Verbindungsstraße zwischen der L530 (Bad Wimpfen-Bad Rappenau / Am Schafbaum) und der K2120 (Bonfeld-Bad Rappenau / Schwaigerner Straße) soll unter anderem die Schwaigerner Straße eine Entlastung erfahren. Das Bebauungsplanverfahren ist bereits abgeschlossen und ergänzend ist der Flächennutzungsplan durch ein Änderungsverfahren anzupassen.

4. Sondergebiet „Biomasse Heinsheimer Höfe “ Heinsheim
Entsprechend dem bereits abgeschlossenen Bebauungsplanverfahren soll hier im Parallelverfahren die Erweiterung des Sondergebietes für Biomasse im Flächennutzungsplan angepasst werden.

5. Misch- und Gewerbegebiet „In der Au“ Wollenberg
Am Ortsrand von Wollenberg soll ein Misch- und Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Für eine Teilfläche ist bereits ein Aufstellungsbeschluss für ein Bebauungsplanverfahren vorbereitet. Es soll ortsansässigen Firmen eine Umsiedlungs- bzw. Erweiterungsfläche bieten.

6. Wohngebiet und Sondergebiet „Mittlerer Flur“ Zimmerhof
Im Ortsteil Zimmerhof am Kreisel in Richtung Hohenstadt soll eine Fläche für weitere Wohnbebauung und eine Teilfläche für ein Sondergebiet zur Nahversorgung Lebensmitteleinzelhandel ausgewiesen werden. Die Fläche liegt im Gewann „Mittlerer Flur“ und wird über den vorhandenen Kreisel angebunden. Der Bebauungsplan soll in zwei Verfahren durchgeführt werden. Das Sondergebiet als vorhabenbezogene Planung und das Wohngebiet als Normalverfahren.

Vom 28.08. – 16.10.2020 fand die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit statt. Die Stellungnahmen wurden nun eingearbeitet, so dass die Offenlage stattfinden kann. Bei den Punkten 5 und 6 (Mischgebiet und Gewerbegebiet „In der Au“ in Wollenberg sowie Wohngebiet und Sondergebiet „Mittlerer Flur“ in Zimmerhof) müssen noch einige weitere Vorarbeiten gemacht werden. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt dann als 2. Änderung des Flächennutzungsplanes eingebracht werden.


Bauplatzvergaberichtlinien für das Wohnbaugebiet „Kobach II Teil 2'' in Grombach beschlossen
Mit 25 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen hat der Gemeinderat die Richtlinien zur Bauplatzvergabe für das Wohnbaugebiet „Kobach II Teil 2“ in Grombach beschlossen. 14 der insgesamt 22 städtischen Bauplätze sollen nach den Kriterien vergeben werden, 8 Bauplätze werden unter den Bewerbern frei verlost. Ein Antrag der Grünen-Fraktion, die 8 Bauplätze im Meistgebotsverfahren zu verkaufen, wurde zuvor mehrheitlich abgelehnt.

Oberbürgermeister Sebastian Frei stellte die Bauplatzvergaberichtlinien kurz vor. Sie wurden in Anlehnung an die Bauplatzvergaberichtlinien „Kandel“ in Bad Rappenau und die daraus gewonnenen Erfahrungen und Rückmeldungen aus der Bevölkerung erarbeitet.

Diese sehen vor, dass 50 % der Punkte nach sozialen Kriterien vergeben werden. Punkte werden vergeben für: die Anzahl der Kinder (Jahrgang 2003 und jünger) sowie für (junge) Bewerber Jahrgang 1976 und jünger sowie für Alleinerziehende (Jahrgang 1976 und jünger). Bei den weiteren Kriterien werden Punkte für den Hauptwohnsitz in Bad Rappenau seit 2018 oder länger bzw. für insgesamt mindestens 15 volle Kalenderjahre früheren Hauptwohnsitz in Bad Rappenau vergeben. Ebenso gibt es Punkte für einen Arbeitsplatz seit 2018 oder länger in Bad Rappenau sowie für aktive Mitglieder der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rappenau seit 2018 oder länger.

Kriterien für Punktabzug kommen zur Anwendung, wenn der Bewerber bereits Eigentümer eines eigenen Hauses in Baden-Württemberg ist. Ausgeschlossen werden Bewerber, die Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebaubaren Grundstücks in Bad Rappenau sind oder nach dem Jahr 2010 einen Wohnbauplatz von der Stadt Bad Rappenau erworben haben. Ebenso sollen Bauträger und Firmen, die Gebäude für Dritte erstellen sowie Makler u. ä. von der Vergabe ausgeschlossen werden.

Die Ausschreibung und die Bewerbung für die Bauplätze erfolgt ausschließlich über die Online-Plattform www.baupilot.com. Die Bewerber, die bei der Vergabe nach Kriterien keinen Bauplatz erhalten haben, nehmen automatisch an der freien Verlosung teil.

Die Richtlinien sowie weitere Informationen zum Verfahren werden zur Jahresmitte 2021 vor der Ausschreibung im Mitteilungsblatt sowie unter www.badrappenau.de veröffentlicht.

 
 
 
 
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