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Maßnahmen zur Energieeinsparung nach dem Energiesicherungsgesetz
Mit einer Gegenstimme hat der Gemeinderat einer Liste von Maßnahmen zugestimmt, mit denen die Stadt Bad Rappenau in den kommenden Monaten Strom und Gas einsparen will. Nach dem Energiesicherungsgesetz sollen auch die Kommunen dazu beitragen, durch Einsparungen eine Gasmangellage zu vermeiden.

Die Sparvorschläge wurden im Hoch- und Tiefbauamt erarbeitet und umfassen:

Tiefbau:

Gebäude wie das Wasserschloss und die Evangelische Kirche in Bad Rappenau werden nicht mehr angestrahlt, ebenso das Schloss in Fürfeld. Seit Anfang Oktober sind auch Brunnen und Wasserspiele abgeschaltet. Auf die Weihnachtsbeleuchtung wird mit Ausnahme der Weihnachtsbäume und deren Lichterketten in diesem Jahr verzichtet.
Energieeinsparmaßnahmen sind auch im Bereich der Straßenbeleuchtung geplant. So soll die Straßenbeleuchtung während der gesamten Betriebszeit im „Reduzierbetrieb“ (also gedimmt) laufen, nicht nur wie bisher von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr.
Darüber hinaus soll die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 1:00 – 4:00 Uhr ganz abgeschaltet werden, außer an Fußgängerüberwegen und entlang der Hauptachsen in der Kernstadt und den Ortsteilen. Dafür sind allerdings umfangreiche Vorarbeiten nötig, die sich kurzfristig nicht umsetzen lassen.

Hochbau:
In allen Sport- bzw. Mehrzweckhallen soll die Raumtemperatur auf 17 Grad Celsius abgesennkt werden. Darüber hinaus soll das heiße Wasser zum Duschen nicht wie bisher rund um die Uhr vorgehalten werden, sondern nach Rücksprache mit den Vereinen nur noch punktuell dann, wenn es tatsächlich gebraucht wird.
Im Rathaus, Feuerwehr, Kurhaus, Wasserschloss, Fränkischer Hof und Bürgerhäusern wird die Raumtemperatur auf 19 Grad Celsius abgesenkt; in Schulen, Kindergarten und Hort wird die Temperatur entsprechend den Vorgaben des Landes auf 20 Grad Celsius abgesenkt.
Im Lehrschwimmbecken Obergimpern wird weder eine Absenkung der Temperatur noch eine Schließung erfolgen, da dieses Becken derzeit intensiv von Schulen und Vereinen für den Schwimmunterricht bzw. andere Angebote genutzt wird. Dagegen soll in den beiden verbliebenen Becken des Rappsodie die Wassertemperatur um 1 Grad Celsius abgesenkt werden. Das energieintensive Außenbecken ist bereits seit längerer Zeit außer Betrieb. Weiterhin sollen die Gasöfen im Saunabereich nur noch am Abend in Betrieb genommen werden.
In der Zeit vom 24.12.2022 bis zum 08.01.2023 sollen darüber hinaus alle Sporthallen komplett geschlossen und nur frostfrei gehalten werden. Eine Ausnahme gilt für bereits geplante Veranstaltungen wie z.B. die Wettkämpfe der Gewichtheber und deren Training.

Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass die Verwaltung das Gespräch mit den Nutzern sucht: „Falls einzelne Maßnahmen nicht passen, finden wir gemeinsam eine sinnvolle Lösung.“

Zustimmung kam von Seiten des Gemeinderates. Gelobt wurden die vielen Einsparvorschläge, die nicht nur in den Wintermonaten Geld sparen, sondern auch darüber hinaus. Auch sei es wichtig, die Nutzer und Vereine mit ins Boot zu holen.

Katastrophenschutz:
In diesem Zusammenhang informierten OB Sebastian Frei und Ordnungsamtsleiter Roland Deutschmann den Gemeinderat auch über außer- und überplanmäßige Ausgaben im Bereich des Katastrophenschutzes. Hier sollen für insgesamt 76.000 Euro verschiedene Anschaffungen getätigt werden, die auf den Empfehlungen des Landes basieren; u.a. ein Notstromaggregat für die Mühltalhalle, die im Notfall als zentrale Anlaufstelle für die Bevölkerung dienen soll. Angeschafft werden sollen auch mehrere Satellitentelefone, Starlink-Internetverbindungen und mobile Kraftstoffcontainer zur Kraftstoffversorgung von Notstromaggregaten und von Einsatzfahrzeuge. Durch Freigabe von Mitteln im Verfügungsrahmen des OB wurden im Laufe des Jahres bereits Kontaminations-Messgeräte beschafft.


Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH: Zustimmung zum Jahresbericht und Jahresabschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH (BTB) die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:
-    Zustimmung zum Geschäftsbericht der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH für das Geschäftsjahr 2021 sowie Feststellung des Jahresabschlusses
-    Zustimmung zum Jahresfehlbetrag in Höhe von 37.895 Euro. Dieser wird mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet
-    Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2021
-    Zustimmung zur Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2021
-    Zustimmung zur Wahl der OT-audit GmbH, Heidelberg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022

Zu den Aufgaben der Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH (BTB), die zu 100 % der Stadt gehört, zählen der Betrieb der Gästeinformationen und die Steuerung der touristischen Aktivitäten der Stadt. Den Geschäftsbericht und den Jahresabschluss der BTB für das Jahr 2021 stellte Holger Wettig von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft OT-audit dem Gemeinderat kurz vor.

Die Ertragslage stellte sich im Jahr 2021 wie folgt dar: Die Umsatzerlöse sind um 53.000 Euro auf 350.000 Euro gestiegen. Sowohl 2020 als auch 2021 hatten zahlreiche Einschränkungen durch die Corona-Pandemie die Arbeit der BTB sehr erschwert. Der Aufwand für Material und Fremdleistungen ist um 6.000 Euro auf 17.000 Euro gesunken. Dies führte insgesamt zu einem Rohertrag von 333.000 Euro (Vorjahr 274.000 Euro). Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 10.000 Euro, der Personalaufwand lag bei 492.000 Euro und damit um 47.000 Euro höher als im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen 1.277.000 Euro, sie umfassten auch die Rückzahlung eines Zuschusses an die Stadt. Im Jahresfehlbetrag von rund 38.000 Euro ist auch ein Zuschuss der Stadt Bad Rappenau in Höhe von 821.000 Euro enthalten.

Beim Vermögen ist die Bilanzsumme von 541.000 Euro auf 1.154.000 Euro gestiegen, darin enthalten ist eine größere Rückerstattung vom Finanzamt. Durch den Jahresfehlbetrag hat sich das Eigenkapital zum 31.12.2021 auf 273.000 Euro verringert.

Zusammenfassend hob Holger Wettig hervor, dass die Kontenführung, der Jahresabschluss und die Berichterstattung ordnungsgemäß sind, so dass die Wirtschaftsprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk aussprechen konnten.

Oberbürgermeister Sebastian Frei dankte dem BTB-Geschäftsführer Dieter Wohlschlegel und seinem Team für die geleistete Arbeit im 2. Coronajahr und lobte die gute Zusammenarbeit. Dem Dank schlossen sich die Fraktionen des Gemeinderates an. Auf die Eingliederung der BTB in die Stadtverwaltung zum 01.01.2023 verwies der Sprecher die ÖDP, der in der Neuorganisation vor allem eine Chance sah, gemeinsam neue Zielgruppen für Bad Rappenau zu erschließen. „Der Geschäftsbericht zeigt die langen Schatten von Corona, lange Schließzeiten und kurzfristige Absagen mussten bewältigt werden“, so die Sprecherin der CDU. Dieser Situation wurde bestmöglich Rechnung getragen. Die Sprecherin der SPD lobte die verschiedenen neuen Veranstaltungen, die viele Gäste nach Bad Rappenau gezogen haben.


Kurbetriebe Bad Rappenau: Zustimmung zum Jahresbericht und Jahresabschluss
Einstimmig hat der Gemeinderat dem städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der Kurbetriebe Bad Rappenau die Weisung erteilt, wie folgt abzustimmen:
-    Zustimmung zu den Geschäftsberichten und zur Feststellung der Jahresabschlüsse der Gesellschaften der Kurbetriebe Bad Rappenau für das Jahr 2021
-    Zustimmung zum Jahresfehlbetrag in Höhe von 816.659 Euro. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen
-    Zustimmung zur Entlastung des Geschäftsführers für das Geschäftsjahr 2021
-    Zustimmung zur Entlastung des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2021
-    Zustimmung zur Wahl der OT-audit GmbH, Heidelberg, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2022

Die Kurbetriebe, an denen die Stadt Bad Rappenau mehrheitlich beteiligt ist, bestehen aus folgenden Einrichtungen: Kur- und Klinikverwaltung Bad Rappenau GmbH als Holding, Schwärzbergklinik GmbH und Salinen Klinik AG. Details stellte Holger Wettig von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft OT-audit dem Gemeinderat kurz vor.

An fast allen Kliniken der städtischen Kurbetriebe war die Zahl der Pflegetage im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen von insgesamt 134.781 im Jahr 2020 auf 130.308 im Jahr 2021; lediglich in der Sophie-Luisen-Klinik war die Zahl leicht angestiegen auf 20.482 Pflegetage. Auch die Umsatzerlöse sind gesunken und beliefen sich für den Gesamtkonzern auf 24,73 Mio. Euro. Gestiegen sind dagegen die Material- und Fremdleistungen auf insgesamt 3,8 Mio. Euro, was u.a. durch die umfangreichen Corona-Schutzmaßnahmen begründet ist. Gestiegen sind auch die Personalaufwendungen. Staatliche Hilfen zur Corona-Unterstützung, die man im Laufe des Jahres erhielt, mussten allerdings wieder zurückgezahlt werden.

OB Sebastian Frei dankte dem Team der Kur- und Klinikverwaltung für die Arbeit, die an den Kliniken geleistet wird: „Das war insgesamt ein schwieriges Jahr für unsere Kliniken und die Hilfsgelder aus Berlin haben uns nicht sehr weit geholfen.“ Durch Corona seien Reha-Maßnahmen stark eingeschränkt worden und nur der umsichtigen Geschäftsführung sei es zu verdanken, dass das Ergebnis nicht schlechter ausfiel. „2022 wird wohl nicht besser, hier machen sich die extrem hohen Energiekosten deutlich bemerkbar.“

„Danke an alle Mitarbeiter für ihren Einsatz in dieser schwierigen Situation“, so der Sprecher der FW, er mahnte auch klare politische Vorgaben aus Berlin für die Zukunft der Reha an.
„2021 herrschte eine große Unsicherheit im Kurbetrieb und trotz aufwändiger Schutzmaßnahmen kam es zu Coronafällen“, so die Sprecherin der CDU, „aber das Team der KuK ergreift alle Maßnahmen, um gut durch die Krise zu kommen“. Die Versuche, trotz aller Widrigkeiten eine höhere Auslastung zu erreichen, führten nun allerdings zu einer Rückzahlungspflicht für die Corona-Hilfsgelder.
„Die Reha hat einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft“, lobte der Sprecher der Grünen. Der Rappenauer Kurbetrieb habe viele gute Mitarbeiter mit viel Wissen und Erfahrung.
„2021 ist nicht spurlos an unseren Kliniken vorübergegangen“, so der Sprecher der ÖDP – und 2022 könnte es durch die hohen Energiepreise noch schlimmer kommen: „Kurkliniken und Krankenhäuser brauchen nun mal sehr viel Energie!“
„In den früheren Jahren wurden wir von guten Ergebnissen verwöhnt“, blickte die Sprecherin der SPD zurück. Seit 2020 störe das Corona-Virus enorm den Ablauf in den Kurkliniken, wichtig sei es nun, die Mitarbeiter bei der Stange zu halten.


Zustimmung zur Restaurierung der Bohrhäuser 3 und 4
Einstimmig hat der Gemeinderat der Restaurierung der Bohrhäuser 3 und 4 im Salinenpark zugestimmt. Die geschätzten Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf 300.000 Euro.

OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor: Die beiden unter Denkmalschutz stehenden Bohrhäuser sollen umfassend in Dach und Fach restauriert werden. Gebaut wurden sie um das Jahr 1890 und dienten als reine Zweckbauten. Auf hochwertige Materialien wurde beim Bau daher verzichtet. Mittlerweile weisen die Bohrhäuser einige sehr schadhafte Stellen auf. Verschiedene Holzbauteile sind zum Teil verfault. Auch die Dachkonstruktion leidet durch eindringendes Wasser.

Die Restaurierung umfasst zwei komplett neue Dachstühle und die Erneuerung verschiedener Fachwerkhölzer. Dabei soll besonders auf eine historische zimmermannsmäßige Ausführung geachtet werden. Auch die ausgemauerten Gefache werden zum Großteil abgebrochen und durch neues Klinkermauerwerk ersetzt, ebenso sind ein neuer Estrich und die Aufarbeitung der Fenster und Türen eingeplant. Bei allen Arbeiten soll darauf geachtet werden, den historischen Charme der Bohrhäuser zu erhalten. „Wir haben nicht so viele historische Gebäude im Stadtgebiet“, fasste OB Frei zusammen, „300.000 Euro sind viel Geld, aber es ist wichtig für unser kulturelles Erbe“.

Die Arbeiten sollen Ende Oktober beginnen und bis in das Frühjahr 2023 fertig gestellt sein.


Grundschule Heinsheim: Zustimmung zu den Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen und zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel

Einstimmig hat der Gemeinderat den Brandschutz- und Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule Heinsheim zugestimmt und überplanmäßiger Mittel in Höhe von 148.000 Euro bereitgestellt. Ebenso hat der Gemeinderat die Auftragsvergabe an das Architekturbüro Steinbrenner beschlossen.

Details zur Maßnahme stellte Hochbauamtsleiter Alexander Speer vor. Zu den geplanten Brandschutzmaßnahmen zählen u.a. die Abtrennung des Treppenhauses, die Nachrüstung von Innentüren und der Brandwarnanlage sowie die Kennzeichnung von Fluchtwegen. Darüber hinaus sind folgende Baumaßnahmen vorgesehen: Dachsanierung, Dämmung der Speicherdecke, Fassadenrenovierung, Erneuerung der Elektroinstallation, zeitgemäße, energiesparende Beleuchtung, neue Heizung (Fernwärmeanschluss), Installation einer Photovoltaik-Anlage, Erweiterung der Kernzeit durch einen Wanddurchbruch, Erneuerung des Bodenbelages, Verbesserung der Raumakustik sowie Maler-, Gipser- und Schreinerarbeiten. Sämtliche Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit der Schulleitung.

Die Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf 2 Mio. Euro. Die Arbeiten sollen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 durchgeführt werden.

„Nach den Grundschulen in Bonfeld, Grombach, Bad Rappenau und Fürfeld stehen nun große Maßnahmen in Heinsheim an“, fasste OB Frei zusammen, „die Grundschule in Obergimpern soll folgen.“

Zustimmung kam von Seiten des Gemeinderates: „Wenn wir die Grundschulen nach und nach in Angriff nehmen, ist das ein gutes Zeichen an die Bürger für den Erhalt der Schulen vor Ort“, so die Sprecherin der SPD. Der Sprecher der Grünen regte eine Nutzung des alten Öltanks als Wasserspeicher für Brauchwasser oder Wärmetank an.


Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen
Einstimmig hat der Gemeinderat einem Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 der Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau -Kirchardt -Siegelsbach zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen zugestimmt.

Für diesen Flächennutzungsplan wurden keine Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen. Mit dem Windatlas von 2019 und der von der Regierung vorangetriebenen Windkraftnutzung lassen sich nun auch für unseren Verwaltungsraum Interessenten zur Realisierung für Windkraftanlagen erwarten. Hierzu wurde in der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses am 19.07.2022 von Kirchardt eine Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen angesprochen.

Um gezielt Eignungsflächen zu ermitteln und diese als Vorzugsflächen auszuweisen, ist vorab eine Flächenpotentialanalyse für die Windkraftnutzung geplant, mit der dann eine gezielte Ausweisung für Vorrangflächen Windkraft vorgenommen werden soll.

„Um vom Russischen Gas unabhängig zu werden, brauchen wir in den nächsten Jahren in Baden-Württemberg mindestens 1.000 zusätzliche Windkraftanlagen“, so der Sprecher der ÖDP, auch viele Firmen seien an Energie aus solchen Anlagen interessiert, um ihren CO2-Fußabdruck zu minimieren.


Bebauungsplanänderung für den Bebauungsplan im „Lerchenberg" in Bad Rappenau: Zustimmung zur Abwägungstabelle, zur geänderten Planabgrenzung und erneuter Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan „Lerchenberg, 1. Änderung“
Einstimmig hat der Gemeinderat nach Zustimmung zur Abwägungstabelle und zur geänderten Abgrenzung einen erneuten Offenlagebeschluss für die Bebauungsplanänderung „Lerchenberg 1. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst.

Für das Flurstück 7276 und Teile des Flurstücks 7277 ist im Bebauungsplan Lerchenberg aktuell eine öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Auf dem Flurstück 7276 ist eine Erweiterung für die Kindertagesstätte „St. Raphael“ geplant. Aus diesem Grund soll die Nutzung in diesem Bereich von öffentlicher Grünfläche zu Kindertagesstätte umgewandelt werden. Das Verfahren wird nach §13a Baugesetzbuch als „vereinfachtes Verfahren“ durchgeführt, damit die Kita zeitnah gebaut werden kann.

Entgegen der bisherigen Planung muss das städtische Flurstück 7278, auf dem Außenanlagen und Parkplatzflächen mit Zufahrt für die Kindertagesstätte vorgesehen sind, in einem separaten Verfahren mit vollen Umweltprüfverfahren behandelt werden, da es bisher Ackerland ist. Deshalb ist für das städtische Flurstück 7278 ein separates Planverfahren „Lerchenberg Erweiterung“ erforderlich.


Bebauungsplanänderung für den Bebauungsplan im „Lerchenberg“ in Bad Rappenau: Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss und Vorentwurf für das Flurstück 7278 für den Bebauungsplan „Lerchenberg Erweiterung“ zur Umwandlung einer Ackerfläche in Außenanlagenflächen für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Raphael in Bad Rappenau
Einstimmig hat der Gemeinderat nach der Zustimmung zum Vorentwurf einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan angrenzend an das bestehende Wohngebiet als „Lerchenberg Erweiterung“ in Bad Rappenau gefasst.

Es handelt sich bei dem Grundstück um die bisherige Ackerfläche, die als Außenanlage und Parkplatzfläche für die Kita St. Raphael genutzt werden sollen.


Bebauungsplan „Boppengrund II 1. Änderung“ in Bonfeld: Zustimmung zum Aufstellungsbeschluss, zum Entwurf und zur Durchführung der Offenlage
Mit einer Enthaltung hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Boppengrund II 1. Änderung“ in Bonfeld gefasst und dem Entwurf des Bebauungsplanes zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Durchführung der Offenlage beauftragt.

Die Änderung war nötig geworden, da die Straßen höher gebaut werden mussten als geplant, um die Ableitung von Regenwasser sicher zu stellen. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen nun an die tatsächlichen Höhenverhältnisse angepasst werden.


Bebauungsplan "Neckarblick" in Bad Rappenau Heinsheim: Zustimmung zur Abwägung der Stellungnahmen, zum überarbeiteten Entwurf sowie zur Durchführung der 2. Offenlage
Bei einer Enthaltung und 6 Gegenstimmen hat der Gemeinderat mehrheitlich der Abwägung der Stellungnahmen aus den Offenlage und dem überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Neckarblick in Heinsheim zugestimmt. Ebenso wurde die Verwaltung beauftragt, eine 2.Offenlage durchzuführen.

Für das Baugebiet „Neckarblick“ im Ortsteil Heinsheim wurde bereits im Frühjahr 2018 eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Weiterhin wurden zur Entwurfsplanung ein Schallschutzgutachten, eine Entwässerungskonzeption, die Verträglichkeitsprüfung Natura 2000 und eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Artenschutzuntersuchung durchgeführt und berücksichtigt. Diese Entwurfsplanung wurde in der Sitzung am 04.04.2019 ausführlich vorgestellt und die Offenlage beschlossen. Die eingegangenen Stellungnahmen und die Behandlungsvorschläge aus dieser Offenlage wurden in der Sitzung vorgestellt und besprochen. Ebenso wurde die Änderung des Bebauungsplanentwurfs vorgestellt.

Gegenüber der früheren Planung kann nun eine Linksabbiegespur von der L 528 in das Baugebiet entfallen, ebenso die Vorgabe, einen Lärmschutzwall zu errichten. Dadurch sinken die Erschließungskosten und damit die künftigen Bauplatzpreise.

Zustimmung kam von Seiten des Gemeinderates, allerdings äußerte der Sprecher der Grünen seine Sorge wegen einer möglichen Hochwassergefahr. Die Sprecherin der CDU freute sich über die Kostenersparnis für die künftigen Häuslebauer. Sie verwies auch auf Untersuchungen, wonach die Gebäude weitgehend sicher vor Hochwasser seien.


Einbeziehungssatzung Obergimpern im Herrenweg: Satzungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung gefasst
Bei einer Enthaltung und 7 Gegenstimmen hat der Gemeinderat mehrheitlich den Satzungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung Obergimpern im Herrenweg gefasst, Sie betrifft die Flurstücke Nr. 5325, 5322/2 und 5324.

Im Ortskern von Obergimpern wird derzeit ein Sanierungsprogramm durchgeführt, um eine bessere Wohnqualität zu erzielen und Grundstücke neu der Wohnnutzung zuzuführen. Auch der Herrenweg soll durch die Sanierung neu belebt werden. Die am Ende des Herrenwegs liegenden Grundstücke gehören derzeit bauplanungsrechtlich noch zum Außenbereich und dürfen daher nicht bebaut werden. Dies soll nun durch eine Einbeziehungssatzung ermöglicht werden. Somit wird Baurecht in der Qualität eines einfachen Bebauungsplanes geschaffen.

Gegen die Einbeziehungssatzung sprach sich die Sprecherin der Grünen aus, da durch eine Bebauung ein Teil des Biotopverbundes verloren gehe. Ähnlich sah dies auch der Sprecher der ÖDP. Für die Bebauung sprach sich die Sprecherin der CDU aus, da es viel Nachfrage nach Bauland in Obergimpern gebe.


Attraktivierung des Wohnmobilstellplatzes am Salinengarten in Bad Rappenau: Zustimmung zur geänderten Planung und zur Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln
Einstimmig hat der Gemeinderat der Attraktivierung und Erneuerung des Wohnmobilstellplatzes mit einem geschätzten Kostenumfang in Höhe von 325.000 Euro (netto einschließlich Baunebenkosten) zugestimmt und die entsprechenden außerplanmäßigen Mittel im Haushalt bereitgestellt.

OB Sebastian Frei stellte den Sachverhalt kurz vor: Bereits im September 2021 hatte der Gemeinderat der Maßnahme grundsätzlich zugestimmt, die u.a. folgende Verbesserungen vorsah:

  • Ersatz der Schranke, Errichtung Kassenautomat, Einrichtung Kassensystem sowie Kopplung mit Schranke
  • Ersatz Sanifair-Station (Entleerung Brauchwasser, Entsorgung Toilettenkassetten, Aufnahme Frischwasser)
  • Errichtung bzw. Ersatz von Stromsäulen
  • Begradigung verschiedener Wohnmobilstellplätze im „unteren“ Bereich des Platzes unter den vorhandenen Bäumen – durch neue Anordnung können 3-4 zusätzliche Schattenplätze angelegt werden
  • Einrichtung W-LAN und Kopplung mit Bezahlsystem
  • Errichtung Technikgebäude (Versorgung des Stellplatzes)
  • Aufstellung Containerbox für Müll


Bei der Detailplanung hatte sich nun gezeigt, dass einige Stellplätze anders angeordnet werden müssen, damit die vorhandenen Bäume erhalten werden können. Insgesamt soll der Wohnmobilstellplatz in Zukunft insgesamt 15 Stellplätze bieten. Zusätzlich können durch die neue Anordnung ca. 9 – 12 neue PKW-Stellplätze entstehen, die in diesem Bereich dringend benötigt werden.

Rund 3.000 Wohnmobile steuerten den Stellplatz im Jahr 2012 an, 4.000 Fahrzeuge wurden 2018 gezählt. Die Durchschnittliche Verweildauer der Nutzer liegt bei 1,7 Tagen.

Ein Zuschussantrag der Stadt wurde inzwischen vom Land Baden-Württemberg positiv beschieden und ein Zuschuss in Höhe von 56.610 Euro bewilligt. Das Projekt soll bis Mitte November 2022 ausgeschrieben werden, die Auftragsvergabe ist für Dezember geplant. Im März 2023 soll mit den Bauarbeiten begonnen werden, das Bauende ist für Juni2023 geplant.

„Gut, dass sich etwas tut, das ist ein schöner Platz und die neue Einteilung ist toll“, freute sich der Sprecher der FW. Eine Anpassung der Nutzungsgebühren regte die Sprecherin der Grünen an.


Zustimmung zur Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren für den Ersatzneubau RappSoDie des Bundesförderprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur''   
Einstimmig hat der Gemeinderat die Teilnahme der Baumaßnahme „Ersatzneubau RappSoDie“ am Interessenbekundungsverfahren des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ durch Einreichung einer Projektskizze beschlossen.

Im Januar 2022 hatte der Gemeinderat dem Abriss und Neubau des Solehallenbades am bisherigen Standort zugestimmt. Die Investitionskosten wurden damals auf 34,2 Mio. Euro geschätzt. Mittlerweile hat der Bundestag ein Förderprogramm für die Sanierung kommunaler Einrichtungen beschlossen. Ein Schwerpunkt sollen dabei Schwimmhallen und Sportstätten sein. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 45%. „Wir denken, dass unser Projekt genau die Anforderungen erfüllt“, so OB Frei, „es wäre eine tolle Sache, wenn wir in das Förderprogramm aufgenommen werden.“


Zustimmung zur Sanierung des Wellenbeckens im Freibad Bad Rappenau sowie zur Beantragung von Fördermitteln und zur Beauftragung von Planungsleistungen
Einstimmig hat der Gemeinderat der Sanierung des Wellenbeckens im Freibad zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, Förderanträge im Tourismusinfrastrukturprogramm und im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ für die Maßnahme zu stellen. Ebenso hat der Gemeinderat der Auftragsvergabe an das Architekturbüro Richter und Rausenberger zugestimmt.

Das Wellenbecken zeigt sichtbare Schäden am Beckenkopf, der Fliesenbelag ist von vielen Rissen durchzogen, teilweise haben sich auch Fliesen vom Untergrund gelöst. Darüber hinaus ist die Wellenmaschine ca. 30 Jahre alt und in schlechtem Zustand, so dass immer wieder Störungen auftreten.

Die nun vorgesehene Sanierung umfasst u.a. die folgenden Maßnahmen: Demontage der Beckenausstattung; Duschplatz abbrechen und entsorgen; Plattenbelag aufnehmen und Beckenwände freilegen; Betondecke über der Wellenmaschine aufsägen und die Wellenmaschine demontieren; neue Wellenmaschine mit Frequenzumformer und neuem Schaltschrank; Schließen der Betondecke über der Wellenmaschine; Beckenkopf auf einer Tiefe von ca. 45 cm einsägen, abbrechen und entsorgen; neuen Beckenkopf und montieren; Installationen der Wasser Zu- und Ableitungen. Das Becken erhält eine neue Abdichtung aus Epoxidharz oder Butylfolie und wird inkl. der Wellenkammer mit neuen Fliesen ausgekleidet.

Die Kosten werden auf rund 2 Mio.  Euro (netto) geschätzt. Die Maßnahme soll im September 2023 beginnen und bis Mai 2024fertig gestellt werden.

Umsatzsteuerpflicht bei Nutzung der Sporthallen und -Plätze: Nutzungsgebühren werden als Bruttobeträge behandelt
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, ab 01.01.2023 die bisherigen Gebühren für die Nutzung der städtischen Sporthallen und -Plätze in der momentan geltenden Höhe als Bruttobeträge (d.h. inkl. der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer) zu behandeln.

Mit Inkrafttreten des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) zum 01.01.2023 werden Kommunen in ganz Deutschland grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Dies betrifft u.a. auch die Vermietung der Sporthallen und Sportplätze. Dabei gibt es bei der Ausgestaltung der Gebühren mit MwSt zwei Möglichkeiten:
1. Bisherige Gebühren und Mieten als Nettobeträge; dabei kämen für die Mieter zu den bisherigen Gebühren zusätzlich 19% MwSt hinzu, die die Stadt dann abführen müsste.
2. Gebühren und Mieten als Bruttobeträge; in diesem Fall sind die 19% MwSt, die von der Stadt abgeführt werden müssen, in den Nutzungsgebühren bereits enthalten.

Durch den Beschluss des Gemeinderates für die Bruttovariante bleiben die Nutzungsgebühren für die Vereine und weiteren Nutzer nun unverändert. Für die Stadt entstehen allerdings allein für die Vereinsnutzung Mehrkosten in Höhe von rund 10.000 Euro / Jahr durch die künftig abzuführende Mehrwertsteuer. „Wir sehen das als eine Form der Vereinsförderung“, fasste OB Sebastian Frei zusammen. Eine Unterscheidung zwischen Vereinsnutzung und sonstiger Nutzung ist steuerlich nicht möglich. Insofern kommt diese Regelung auch privaten und gewerblichen Nutzern zugute.


Erstellung eines Kommunalen Wärmeplanes für Bad Rappenau
Bei einer Enthaltung hat der Gemeinderat der Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung zugestimmt und die Verwaltung mit der Einholung von Angeboten beauftragt. Die Kosten für die Erstellung des Wärmeplans werden sich in den Jahren 2022 und 2023 auf ca. 70.000 Euro belaufen.

Die Landesregierung hat im Oktober 2020 das Gesetz zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg verabschiedet. Dieses enthält auch eine Verpflichtung zur Wärmeplanung für die Kommunen. Die Wärmeplanung stellt aus Sicht der Landesregierung einen wichtigen strategischen Prozess dar, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen und die Wärmeversorgung bis 2050 klimaneutral zu gestalten. Durch das neue Klimaschutzgesetz werden auch die Großen Kreisstädte verpflichtet, bis spätestens 31.12.2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und diesen ab 2024 alle 7 Jahre fortzuschreiben. Die geschätzten Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf ca. 70.000 Euro.

Nach der Fertigstellung werden verschiedene Verbrauchswerte in einer landesweiten Datenbank erfasst, die Wärmepläne werden auch im Internet veröffentlicht. Parallel dazu soll das Klimaschutzkonzept für Bad Rappenau fortgeschrieben werden. Die Ergebnisse und Szenarien aus der Energieplanung können somit direkt in das neue Klimaschutzkonzept einfließen, Synergien der beiden Instrumente werden genutzt.
Zustimmung kam aus den Reihen des Gemeinderates. Der Sprecher der ÖDP sah allerdings einen dringenden Handlungsbedarf in dem Bereich, es sollte versucht werden, schon „bis 2030 einen großen Schritt in Richtung klimaneutraler Wärmeversorgung zu machen“.
 

Bürgerbegehren Krebsbachtalbahn: Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gemäß § 21 Gemeindeordnung festgestellt
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, dass das Bürgerbegehren zur Krebsbachtalbahn zulässig ist. Als Termin für einen möglichen Bürgerentscheid wurde Sonntag, der 29.01.2023, festgelegt. Falls der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen das Thema nochmals behandelt und dem Bau der Krebsbachtalbahn zustimmt, würde der Bürgerentscheid entfallen.

Oberbürgermeister Sebastian Frei machte deutlich, dass es beim Beschluss zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in erster Linie um formelle Fragen geht. „Wenn alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, haben wir kein Ermessen und können nur die Zulässigkeit feststellen“, fasste OB Frei zusammen.

Voraussetzungen sind u.a. die Einhaltung bestimmter Fristen, eine ausreichende Zahl an Unterstützer-Unterschriften (7% der wahlberechtigten Bürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres und Unionsbürger). Hierbei wurde die erforderliche Zahl von 1.243 gültigen Unterschriften mit 2.145 gesammelten Unterschriften deutlich übertroffen. Ebenso muss der Antrag die zur Entscheidung stehende Frage enthalten, die mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Der Antrag muss auch einen Vorschlag zu Kostendeckung der verlangten Maßnahme enthalten, die mit ca. 3 Mio. Euro veranschlagt wird. Ein möglicher Bürgerentscheid müsste innerhalb von vier Monaten nach dem Gemeinderatsbeschluss zur Zulässigkeit durchgeführt werden. Die Durchführung des Bürgerentscheids ist vergleichbar mit einer Bürgermeisterwahl, auch hinsichtlich der Kosten von ca. 30.000 Euro.

In der Sitzung hatten auch die drei Vertrauensleute des Bürgerbegehrens, Jörg Haffelder, Klaus Schweiger und Dietrich Koch, nochmals Gelegenheit sich zu äußern und die Beweggründe der Befürworter vorzutragen.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens und ihre zahlreichen Helfer wurden von allen Fraktionen des Gemeinderates für ihren Einsatz gelobt, besonders hervorgehoben wurde der sachliche Austausch zu dem umstrittenen Thema. „Wir freuen uns, dass ein Thema des Gemeinderates so viel Beachtung in der Bevölkerung findet“, so die Sprecherin der CDU. Nun werden die Argumente pro und contra nochmals aufbereitet und breiter gestreut. Auch der Sprecher der Grünen freute sich, dass das Thema in der Presse ausführlich behandelt wurde und dankte den Initiatoren für ihre vorbildliche sachliche Haltung. Ähnlich äußerte sich die Sprecherin der SPD. Die zahlreichen Unterschriften zeigen, dass die Obergimperner sich die Stadtbahn wünschten, so der Sprecher der ÖDP und weiter: „Ob sich ganz Bad Rappenau solidarisch zeigt, wird sich dann beim Bürgerentscheid zeigen.“ „Wir können ruhig die Bürgerschaft entscheiden lassen und bis Ende Januar die Argumente austauschen“, befand der Sprecher der FW.

 
 
 
 
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