RappSoDie: Anpassung der Saunagebühren während der Bauphase zum 01.09.2025 beschlossen
Mit 34 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat der Reduzierung der Gebühren für die Sauna zum 01.09.2025 zugestimmt. Die Eintrittspreise für die Sauna sollen zwischen 23% und 25% reduziert werden und betragen dann zwischen 22 Euro (4 Stunden Sauna von Montag bis Freitag) und 27 Euro (Sauna ganztägig am Wochenende).
Grund für die Preisreduzierung sind die anstehenden Abbruch- und Neubauarbeiten am Hallenbad. Nach aktueller Planung wird die Sauna im Zeitraum vom 28.07. bis voraussichtlich 10.09.2025 geschlossen sein, um technisch notwendige Anpassungen und Umgestaltungsmaßnahmen im Saunabereich durchführen zu können. Der Saunabetrieb soll zum 11.09.2025 zu den reduzierten Eintrittspreisen wieder aufgenommen werden. Geschlossen bleibt die Afrika Lounge, da diese neu konzipiert wird.
„Ein Abschlag von rund 25% wird der Sache gerecht“, fasste Oberbürgermeister Sebastian Frei zusammen. Dieser Ansicht schlossen sich die Fraktionen des Gemeinderates an.
RappSoDie: Zustimmung zur Beschaffung eines Lynxight Ertrinkungserkennungssystems und Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln für investive Beschaffungen im Haushalt 2025
Mit 32 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme bei 2 Enthaltungen hat der Gemeinderat der Einführung des Lynxight Ertrinkungserkennungssystems für die Freibadsaison 2026 mit außerplanmäßigen Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 90.000 Euro im Haushalt 2025 zugestimmt. Einstimmig hat der Gemeinderat außerplanmäßige Mittel für weitere investive Beschaffungen in Höhe von 23.500 Euro im Haushalt 2025 beschlossen.
Oberbürgermeister Sebastian Frei stellte das System kurz vor: Mit Lynxight sollen Sicherheitsrisiken in Schwimmbädern verringert werden. Das System sammelt durch Überkopfkameras mit künstlicher Intelligenz Daten, analysiert diese und schlägt bei überwachungswürdigen Situationen Alarm. Z. B. bei Personen unter der Wasseroberfläche, die sich nicht mehr bewegen, bei auffälligem Verhalten von Badegästen wie ungewöhnliche Auf- und Abbewegungen oder bei überfüllten Bereichen, wenn sich z.B. ein unbeaufsichtigtes Kind dem Schwimmerbecken nähert oder gar hineinfällt.
Lynxight ermöglicht damit schnellere Reaktionen bei Notsituationen. Dies führt zu einer Erhöhung der Schwimmsicherheit. Rettungsaktionen sollen damit möglichst vermieden werde. Als Betreiber hält die RappSoDie Bad Rappenau Solebad GmbH & Co. KG den Einsatz des Systems für notwendig und hat in anderen Bädern bereits gute Erfahrungen damit gemacht.
Die Kosten für die Einführung des Ertrinkungserkennungssystems belaufen sich auf ca. 90.000 Euro netto. Der Betrag setzt sich zusammen aus den Kosten für die Lynxight Systemhardware, die notwendigen Kameras, die Masten sowie für Elektroinstallation und Verkabelung.
„Insgesamt ist das ein echter Mehrwert für unser Freibad, der die Sicherheit erhöht, vor allem an heißen Tagen mit viel Betrieb“, so OB Frei.
Grundsätzlich stimmten alle Fraktionen des Gemeinderates der Beschaffung eines entsprechenden Ertrinkungserkennungssystems zu, eine kurze Diskussion entstand jedoch um den Anbieter und um eine mögliche Ausschreibungspflicht. Letztlich befürwortete der Gemeinderat aber mit großer Mehrheit das vom Betreiber vorgeschlagene System, da es eine deutliche Verbesserung der Sicherheit sowie eine Entlastung des Personals verspricht.
Zustimmung zum städtischen Zuschuss zum Wiederaufbau des Vereinsheims der Landjugend Fanfarengilde Elsenzgau Bad Rappenau e.V.
Mit 34 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme hat der Gemeinderat einem Zuschuss zu den Bauausgaben für den Wiederaufbau des Fanfarenheims in Höhe von 25% (maximal 205.000 Euro) zugestimmt, unter der Bedingung, dass verschiedene Absprachen vertraglich geregelt werden, u.a. zur Raumnutzung durch die Stadt bzw. stadtnahe Einrichtungen. Des Weiteren soll im Rahmen des bestehenden Erbbaurechtsvertrags geregelt werden, dass bei einer möglichen Auflösung des Vereins die Stadt Bad Rappenau Eigentümerin des Gebäudes wird.
Der Beschluss erfolgt in Anlehnung an die Vereinsförderrichtlinie der Stadt Bad Rappenau, wonach ein städtischer Zuschuss in Höhe von 25 % der Bauausgaben gewährt wird, wenn ein übergeordneter Verband ebenfalls einen Zuschuss zahlt. Im Fall der Landjugendfanfarengilde gibt es keinen übergeordneten Verband, dennoch soll ein entsprechender Zuschuss gezahlt werden. Die voraussichtlichen Baukosten wurden von einem Ingenieurbüro auf 820.350 Euro beziffert.
Das Vereinsheim der Fanfarengilde wurde bei einem Brand im Sommer 2021 zerstört. Die Versicherung des Vereins bewertet den Zeitwert des Gebäudes mit 530.686 Euro. Es besteht somit ein Fehlbetrag von 289.666 Euro. Da der Verein keinem Dachverband angeschlossen ist, ist nicht mit weiteren Zuschüssen zu rechnen. Ohne weitere Unterstützung kann die Fanfarengilde die hohen Kosten nicht stemmen. Der Verein trat daher an die Stadt heran und bat um einen Zuschuss zum Wiederaufbau.
Gemäß der Vereinsförderrichtlinie ist vorgesehen, dass die Stadt sich an Investitionen und Anschaffungen mit 25% an dem vom Dachverband als förderfähig anerkannten Aufwand beteiligt. Da die Fanfarengilde Elsenzgau keinem Dachverband angeschlossen ist, schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss an den Bauausgaben in Höhe von 25% zu leisten. Der Baubeginn muss nach Vorgabe durch die Versicherung bis Juni 2026 erfolgt sein.
Die Fanfarengilde hat zugesichert, dass die fertiggestellten Räume bei Bedarf von der Stadt bzw. stadtnahen Einrichtungen stundenweise gegen Entgelt genutzt werden können.
Das Grundstück, auf dem sich das abgebrannte Vereinsheim befand, steht im Eigentum der Stadt Bad Rappenau und der Verein nutzt es im Rahmen eines Erbbaurechts. Es soll daher auch vertraglich geregelt werden, dass bei einer eventuellen Auflösung des Vereins die Stadt Eigentümerin des Gebäudes wird.
Die Fraktionen des Gemeinderates lobten den Einsatz der Landjugend Fanfarengilde Elsenzgau, die eine feste Institution im Bad Rappenauer Vereinsleben ist, und sich aktiv am Stadtgeschehen beteiligt und darüber hinaus die Stadt auch bei überregionalen Veranstaltungen repräsentiert. Diskussionen gab es zur Überlassung von Räumen an die Stadt und zur Offenlegung der Finanzierung. Dazu soll es vertragliche Vereinbarungen und eine enge Abstimmung geben.
Der Sprecher der FW freute sich, dass vier Jahre nach dem Brand endlich mit dem Wiederaufbau begonnen werden kann, auch wenn die Baukosten von über 820.000 Euro sehr hoch erscheinen.
Der Sprecher der CDU lobte die Möglichkeit, dass für andere Einrichtungen am Nachmittag Räume zur Verfügung stehen. Im Übrigen habe man auch das Gebäude als Sicherheit, falls etwas völlig schieflaufen sollte.
Die Sprecherin der SPD betonte, dass die Vereinsarbeit ohne ein festes Domizil schwierig sei, zumal bei einem so großen Musikverein und dass es den Fanfaren gelungen sei, schon vier Jahre ohne Vereinsheim zu überbrücken.
Der Sprecher der Grünen verwies darauf, dass die Fanfarengilde unverschuldet in Not geraten sei und in den vergangenen Jahren viel Durchhaltevermögen gezeigt hätten.
Allgemeine Finanzprüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 der Stadt Bad Rappenau
Kenntnis genommen hat der Gemeinderat von der Abschlussbestätigung durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) zur Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Bad Rappenau zum 01.01.2020.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg hatte die allgemeine Finanzprüfung der Eröffnungsbilanz durchgeführt. Mit Schreiben des RP vom 16.06.2025 wurde nun der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Bad Rappenau sowie Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 des Rechnungsprüfungsamtes
Zustimmend Kenntnis genommen hat der Gemeinderat vom Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht für das Jahr 2021. Der Jahresabschluss der Stadt Bad Rappenau für das Jahr 2021 wurde vom Gemeinderat einstimmig festgestellt. Der Jahresabschluss wurde zuvor vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Vom Prüfungsbericht hat der Gemeinderat ebenfalls zustimmend Kenntnis genommen.
Insgesamt konnte im Jahr 2021 ein besseres Ergebnis erzielt werden, als in der Haushaltsplanung vorgesehen. Dies ist vor allem auf höhere Gewerbesteuereinnahmen und höhere Schlüsselzuweisungen des Landes als auch auf Erlöse aus Grundstücksverkäufen in den Baugebieten Kobach und Kandel zurück zu führen.
Die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2021 sind in diesem Mitteilungsblatt bei den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. Der Jahresabschluss kann auch hier eingesehen werden.
Bebauungsplan „Hinter dem Schloss 6. Änderung'' in Bad Rappenau: Aufstellungsbeschluss gefasst
Einstimmig hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Hinter dem Schloss 6. Änderung“ in Bad Rappenau gefasst und die Verwaltung beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
Das Plangebiet umfasst das Grundstück des ehemaligen Autohauses Rau in der Riemenstraße. Auf diesem ist der Neubau des Feuerwehrhauses in der Kernstadt geplant. Die weiteren im Abgrenzungsplan aufgenommenen Flächen sind als zukünftige Entwicklungsflächen für die Feuerwehr angedacht. Um diese langfristig für die Feuerwehr zu sichern, ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich.
Bebauungsplan „Mühlstraße'' in Grombach: Zustimmung zu den Grundlagen der Kostenverteilung für den abzuschließenden städtebaulichen Vertrag
Einstimmig hat der Gemeinderat dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit der Firma Zagro Bahn- und Baumaschinen GmbH in Grombach sowie der vorgeschlagenen Kostenverteilung zugestimmt.
Die in Grombach in der Mühlstraße ansässige Firma Zagro Bahn- und Baumaschinen GmbH beabsichtigt, ihre Produktionsstätte auf ihrem Firmengelände zu erweitern und die Energieversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen. Zu diesem Zweck sind die Errichtung eines Solarparks und die Herstellung einer Geothermie Anlage projektiert.
Der für das Betriebsgelände und die nördlich angrenzenden Wohnquartiere geltende Bebauungsplan „Steinweg“ aus dem Jahr 1963 stellt keine planungsrechtliche Grundlage für die Betriebserweiterung dar und entspricht größtenteils nicht dem vorhandenen Siedlungsbestand. Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung, zur städtebaulichen Neuordnung des Betriebsgeländes und der nördlich angrenzenden Wohnbebauungen ist die Aufstellung des Bebauungsplans „Mühlstraße“ erforderlich.
Das Bebauungsplanverfahren wird bereits durchgeführt, ebenso eine parallele Änderung des Flächennutzungsplanes. Vor dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan soll nun ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt und der Firma Zagro abgeschlossen werden, der die entstehenden Kosten verteilt. Folgende Verteilung ist vorgesehen: Die Firma Zagro trägt die Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen zum Natur- und Artenschutz sowie für den Ausbau des vorhandenen Feldweges zur Gewerbestraße; das Vorhaben soll in enger Abstimmung mit der Stadt durchgeführt werden. Die Kosten für die Umlegung eines stadteigenen Abwasserkanals trägt die Stadt Bad Rappenau. Bislang entstanden für die Stadt Bad Rappenau keine Kosten, da die Firma Zagro die Planungs- und Gutachterkosten trägt.
Der Sprecher der FW verwies darauf, dass es gut sei, wenn die Firma Zagro, ein weltweit tätigtes Unternehmen, ihren Firmensitz in Grombach ausbaut.
Zustimmung zur Erneuerung des Transformators der Kläranlage Bad Rappenau–Mühlbachtal und zur Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln im Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau (SER)
Einstimmig hat der Gemeinderat der Modernisierung der Stromversorgung der Kläranlage Bad Rappenau durch den Neubau einer leistungsstärkeren Trafostation mit Gesamtkosten in Höhe von 650.000 Euro (Baukosten mit Baunebenkosten, inkl. 19% MwSt.) zugestimmt und Oberbürgermeister Frei ermächtigt, die Vergabeentscheidung nach der Ausschreibung zu treffen. Ebenso hat der Gemeinderat der Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln in Höhe von 350.000 Euro im Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Bad Rappenau sowie der Vergabe des Ingenieurauftrages für die Planungs- und Bauleitungsleistungen an das Büro Klinger & Partner GmbH in Stuttgart zugestimmt.
Der Betrieb der Trafostation der Kläranlage Bad Rappenau ist aufgrund ihres Alters (Baujahr 1976) und wegen fehlender Ersatzteilverfügbarkeit nicht mehr dauerhaft gewährleistet. Darüber hinaus ist die Leistungsfähigkeit des Trafos durch den gestiegenen Strombedarf der Kläranlage mittlerweile unzureichend. Im Rahmen einer durch das Büro Klinger & Partner erarbeiteten Energieeffizienzanalyse der Kläranlage wurde ersichtlich, dass infolge der unzureichenden Leistungsfähigkeit des Trafos die Aggregate für die Lufterzeugung der biologischen Reinigungsstufe nicht optimal betrieben werden können. Dies führt zu erhöhtem Stromverbrauch und erzeugt betriebliche Probleme im Reinigungsprozess wegen vermehrter Schlammablagerungen.
Deshalb soll die bestehende Trafostation möglichst zeitnah durch einen Neubau ersetzt werden. Die neue Transformatorenstation wird an einem neuen Standort außerhalb des umzäunten Kläranlagengeländes errichtet. Dadurch ist die uneingeschränkte Zugänglichkeit für das zuständige Energieversorgungsunternehmen gewährleistet. Die neue Trafostation wird so konzipiert, dass bei Bedarf eine mobile Netzersatzanlage angeschlossen werden kann.
Um die Kosten zu ermitteln, wurde das Büro Klinger & Partner GmbH aus Stuttgart mit der Vorplanung beauftragt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt 650.000 Euro Baukosten inkl. Baunebenkosten (brutto) und beinhaltet den Neubau einer Transformatorstation inkl. Tiefbauarbeiten, den Rückbau und die Entsorgung der bestehenden Trafostation sowie die Baunebenkosten (Ingenieurhonorar, Gutachten, etc.).
Die Vergabe der Maßnahme soll über ein beschränktes Vergabeverfahren erfolgen, bei dem 3 - 5 geeignete Anbieter zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Wegen der absehbar langen Lieferzeiten der erforderlichen Bauteile und Komponenten ist eine Realisierung frühestens ab dem 3./4. Quartal 2026 zu erwarten.