Für insgesamt 14 städtische Wohnbauplätze im allgemeinen Wohngebiet (WA) und 7 Mischgebietsbauplätze (MI)
Die Stadt Bad Rappenau schreibt städtische Bauplätze grundsätzlich öffentlich aus.
Im Baugebiet „Neckarblick“ in Bad Rappenau-Heinsheim gibt die Stadt insgesamt 3 Wohnbauplätze im Gebotsverfahren sowie 11 Wohnbauplätze im allgemeinen Wohngebiet und 7 Bauplätze im Mischgebiet jeweils per Einzelbeschluss des Gemeinderats ab.
Für alle Bauplätze außerhalb des Gebotsverfahrens gilt ein Festpreis von 330,00 €/m². Bewerbungen hierfür können ab dem 01.04.2026 eingereicht werden.
Einzelbeschlussverfahren
Im Einzelbeschlussverfahren können Sie sich auf folgende Bauplätze bewerben:
Wohnbauplätze (WA)
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3633 mit 587 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3634 mit 673 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3635 mit 731 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3636 mit 782 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3637 mit 442 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3638 mit 633 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3639 mit 501 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3640 mit 581 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3641 mit 439 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3642 mit 617 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3643 mit 497 m²
Mischgebietsbauplätze (MI)
Hinweis: Für die Bewerbung auf MI-Bauplätze ist ein Gewerbebezug nachzuweisen.
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3617 mit 583 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3618 mit 521 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3619 mit 485 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3620 mit 1.393 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3621 mit 790 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3644 mit 541 m²
- MI-Bauplatz Flst. Nr. 3645 mit 480 m²
Gebotsverfahren
Im Gebotsverfahren starten die einzelnen Gebote jeweils bei 330,00 €/m² und
der Bewerbungszeitraum beginnt am 01.04.2026 und endet am 31.05.2026.
Im Gebotsverfahren können Sie sich auf folgende Bauplätze bewerben:
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3625 mit 773 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3626 mit 846 m²
- Wohnbauplatz Flst. Nr. 3627 mit 785 m²
Die Gebote müssen pro Bauplatz in Euro pro Quadratmeter angegeben werden.
Der endgültige Vergabebeschluss erfolgt durch den Gemeinderat.
Es kann pro Bauplatz nur ein Gebot abgegeben werden.
Gebote können ausschließlich vom 01.04.2026 bis einschließlich 31.05.2026 abgegeben werden. Bewerbungen, die nach dieser Frist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Bei Abgabe eines Gebotes auf dem Postweg ist der Eingang (Eingangsstempel) bei der Stadt Bad Rappenau maßgebend.
Bewerbung
Die Bewerbung kann ausschließlich per Post oder per E-Mail bei der Stadt Bad Rappenau eingereicht werden.
Stadt Bad Rappenau
Liegenschaftsamt
Kirchplatz 4
74906 Bad Rappenau
oder
Folgende Daten müssen Sie bei Ihrer Bewerbung angeben:
- Vorname, Name, Geburtsdatum
- Unternehmen (falls gewerblich)
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Eine aktuelle Finanzierungsbestätigung oder ein bankbestätigter Eigenkapitalnachweis muss beigelegt werden. Sollte die Finanzierungsbestätigung bzw. der bankbestätigte Eigenkapitalnachweis nicht vorliegen, kann Ihre abgegebene Bewerbung im Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Der/die Bieter muss/müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes auch die/der Erwerber sein. Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen sind ausgeschlossen.
Der/die Bieter muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäftsfähig sein.
Die auf den Grundstücken mit der Flst.Nr. 3625, 3626, 3627, 3633, 3634 und 3635 errichteten Wohngebäude müssen mindestens 5 Jahre eigengenutzt werden.
Die Bauverpflichtung für alle Grundstücke beträgt 5 Jahre.
Den Bebauungsplan "Neckarblick" finden Sie hier.
Die Bewerbungsfrist im Gebotsverfahren beginnt am
01. April 2026 und endet am 31. Mai 2026.
ACHTUNG – Bewerbungen für die Bauplätze im Baugebiet „Neckarblick“ in Heinsheim können NICHT, wie gewohnt, über die Internetplattform Baupilot abgegeben werden, sondern schriftlich auf dem Postweg oder per E-Mail wie oben angegeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Grundstücksverwaltung
