Landkreis fördert kostenfreie Fahrradsicherheitskurse - Richtiger Umgang mit E-Bike und Pedelec
In Kooperation mit der Initiative "radspaß – sicher e-biken" fördert der Landkreis Heilbronn ab sofort die Verkehrssicherheit beim E-Bike-Fahren mit kostenfreien Fahrradsicherheitskursen. Für insgesamt 105 Teilnehmende übernimmt der Landkreis die kompletten Kursgebühren in Höhe von 38 Euro pro Person.
„E-Bike-Fahren erfreut sich einer stetig wachsenden Beliebtheit“, erklärt Vivien Mittelmeier, die beim Landratsamt Heilbronn unter anderem für die Förderung des Radverkehrs zuständig ist. „Oft werden aber dabei die Unterschiede zum herkömmlichen Fahrrad unterschätzt, denn Geschwindigkeit, Handhabung und das Gewicht eines Pedelecs führen zu einem veränderten Fahrgefühl“, so Mittelmeier weiter.
In den Kursen lernen Radfahrende ihr Pedelec und die richtige Fahrweise besser kennen. Die Kurse geben mehr Sicherheit im Umgang und sorgen damit für mehr Spaß auf dem Sattel. Zu den Kursinhalten gehören sowohl Fahrtechnik-Übungen zur Schulung der Koordination und Reaktion sowie zum sicheren Bremsen, Abbiegen, Aufsteigen und Anfahren als auch Themen der Verkehrssicherheit und Ergonomie. Interessierte mit einem Fahrrad ohne elektrische Unterstützung sind ebenfalls eingeladen, an den Kursen teilzunehmen. Die Kurse werden von den ehrenamtlichen Trainerinnen und Trainern des landesweiten Projekts „radspaß – sicher e-biken“ des ADFC Baden-Württemberg angeboten.
Mit dem Aktionscode 7KNN8DJKU9CR können alle Interessierten den gewünschten Kurs unter www.radspass.org/kurse kostenfrei buchen. Die Aktion gilt ausschließlich für radspaß-Kurse im Landkreis Heilbronn.
Die nächsten Kurse in Bad Rappenau:
- Freitag, 11. April
- Samstag, 26. April
Annahme von Rasenschnitt und Laub auf Häckselplätzen ab Samstag, 1. März
Ab Samstag, 1. März, können Privatanlieferer wieder kostenfrei Rasenschnitt und Laub aus Hausgärten auf den Häckselplätzen des Landkreises Heilbronn abgeben. Das Material wird bis einschließlich Ende Dezember in Containern oder Anhängern angenommen. Eine Anlieferung ist auf einen halben Kubikmeter begrenzt. Größere Mengen an Gartenabfällen werden bei den Entsorgungszentren in Eberstadt oder Schwaigern-Stetten für sieben Euro pro 100 Kilogramm angenommen.
Mit der Biotonne werden neben Rasenschnitt und Laub auch andere Gartenabfälle ab Haus eingesammelt. Eine Jahresmarke für die 60-Liter-Biotonne kostet im Landkreis Heilbronn nur 18 Euro. Außerdem sind 60-Liter-Säcke für Gartenabfälle bei den Verkaufsstellen für Müllmarken erhältlich. Die Säcke kosten 1,50 Euro und können bei der Abfuhr der Biotonne bereitgestellt werden.
Ansonsten können Gartenabfälle auch im eigenen Garten fachgerecht kompostiert und dadurch wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll verwertet werden.
Fragen können an die Abfallberatung des Landkreises unter der Telefon 07131 994-560 gerichtet werden.
Umstellung der Abfallentsorgung im Landkreis Heilbronn - Bedarfsabfrage für die neuen Abfallbehälter ist gestartet
Ab 2026 plant der Landkreis Heilbronn, sein Angebot bei der Abfallentsorgung zu erweitern und ein Holsystem mit einer Gelben Tonne einzuführen. Auf dem Weg dorthin erfolgt nun ein weiterer wichtiger Schritt: Derzeit erhalten Grundstückseigentümer, Hausverwaltungen und Betriebsinhaber ein Schreiben des Abfallwirtschaftsbetriebs Landkreis Heilbronn, mit dem sie die neuen bechippten Rest- und Bioabfallbehälter verbindlich bestellen können. Wer möchte kann im Rahmen dieser Bedarfsabfrage auch eine Gelbe Tonne bestellen. Die Verteilung der neuen Behälter erfolgt im 4. Quartal 2025.
„Nicht angeschrieben werden hierbei die einzelnen Haushalte“, betont Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs: „Die Gebührenfestsetzungen beziehen sich wie bisher direkt auf konkrete Grundstücke und deren Eigentümer. Eingebunden werden jetzt auch die Leerungen.“
Die Bestellung der neuen Rest- und Bioabfallbehälter sowie der Gelben Tonnen ist außerdem über ein Online-Kundenportal möglich. Informationen zum Bestellvorgang sowie Zugangsdaten zum Kundenportal sind dem Schreiben zur Bedarfsabfrage beigelegt. Die neuen Abfallbehälter für Restabfall, Bioabfall und die Gelbe Tonne sind auf allen Recyclinghöfen im Landkreis Heilbronn ausgestellt. So können sich alle Interessierten die Maße und Größenverhältnisse der Behälter ansehen und entscheiden, welche Behälter am besten zu ihrem Bedarf und vorhandenen Platz passen.
Nicht mehr geleert werden ab 2026 Rest- und Bioabfallbehälter ohne Chip. Bereits bechippte 1.100 Liter Restabfallcontainer können weiterverwendet werden. Nicht mehr benötigte Tonnen werden Anfang 2026 eingesammelt oder können zu einem späteren Zeitpunkt bei den Entsorgungszentren Eberstadt und Stetten abgegeben werden. Die blaue Altpapiertonne ist von diesen Änderungen nicht betroffen.
Weitere Informationen zur Bedarfsabfrage und allgemein zur Umstellung sind auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Heilbronn abrufbar. Hier gibt es auch Erklärvideos zum neuen System.
Bestellung der neuen Abfallbehälter - Hier geht’s zum Kundenportal
Abfallkalender 2025
Ab 2025 gibt es den Abfallkalender nicht mehr wir gewohnt in Papierform. Er kann ab sofort digital über die Abfall-App des Landkreises (Anleitung zum Herunterladen der Abfall-App) oder als PDF hier heruntergeladen werden.
Abzug des Bauschuttcontainers aus Babstadt zum 31.12.2024
Auf dem Häckselplatz in Bad Rappenau-Babstadt konnten die Bürgerinnen und Bürger bisher ihren Bauschutt gegen Gebühr abgeben. Die gesammelten Mengen sind inzwischen deutlich zurückgegangen. Demgegenüber stehen jedoch erheblich gestiegene Kosten für die Sammlung und Entsorgung.
Der Bauschuttcontainer wird deshalb zum 31.12.2024 abgezogen. Ab Januar kann Bauschutt weiterhin auf den Entsorgungszentren in Eberstadt und Schwaigern-Stetten gegen Gebühr abgegeben werden.
Ab Januar 2025 Bauanträge beim Landratsamt Heilbronn nur noch digital möglich
Ab 1. Januar 2025 können Bauanträge beim Landratsamt nur noch digital eingereicht werden. Das Landratsamt nimmt derzeit übergangsweise noch bis Ende 2024 Anträge in Papierform entgegen. Ab 2025 ist dies jedoch gesetzlich nicht mehr möglich. Dasselbe gilt für Bauvoranfragen, Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie für die Kenntnisgaben von Vorhaben und Abbrüchen.
Digitale baurechtliche Anträge sind über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden Württemberg“ (ViBa) einzureichen.
Für die ViBa-Nutzung ist für den Bauherrn eine Bund-ID und für den Planverfasser, zum Beispiel den Architekten, ein Unternehmenskonto erforderlich. Die Bund-ID für den Bauherrn wird auch benötigt, wenn der Bauantrag im Auftrag des Bauherrn vom bevollmächtigten Planverfasser eingereicht wird, da der Bauherr den Bauantrag offiziell freizeichnen muss.
Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.
Weitere Informationen und der Zugang zum ViBa sind auf der Webseite des Landratsamtes bereitgestellt.
Neu ist zudem, dass Angrenzer infolge der geänderten Landesbauordnung in baurechtlichen Verfahren nur noch beteiligt werden, wenn sie durch eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen müssen ausdrücklich beantragt werden.
Wöchentliche Sprechstunde der Behördenlotsen
Insgesamt 23 Ehrenamtliche wurden qualifiziert und bieten ihre Zeit und Expertise, um Menschen mit Einwanderungsgeschichte bei behördlichen Angelegenheiten zu unterstützen. Zwischen 14 und 16 Uhr sind die ehrenamtlichen Lotsen jeden Mittwoch im Raum E 137 im Landratsamt Heilbronn anzutreffen.
Was bieten die Behördenlotsen?
Die ehrenamtlichen Behördenlotsen sollen die Integration und das Verständnis für die deutschen Behördenstrukturen und -prozesse erleichtern. Dabei bieten sie Hilfe beim Verständnis von behördlichen Schreiben und unterstützen beim Ausfüllen von Formularen für die
- Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe),
- Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).
Wer kann das Angebot nutzen?
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an alle Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und sprachlichen Verständigungsschwierigkeiten, die im Landkreis Heilbronn wohnen.
Es ist nicht gedacht für geflüchtete Menschen, die bereits durch die Flüchtlingssozialarbeit, das Integrationsmanagement für Geflüchtete oder den Infopoint im Landratsamt betreut werden.
Wann und wo sind die Behördenlotsen im Einsatz?
Die Behördenlotsen können ohne vorherige Terminvereinbarung zu den festgelegten wöchentlichen Sprechstunden im Landratsamt Heilbronn aufgesucht werden. Darüber hinaus sind zusätzlich weitere Termine geplant. Die Termine werden rechtzeitig über die Homepage des Landratsamtes veröffentlicht.
Bei Fragen, Anregungen oder Interesse an einer Tätigkeit als Behördenlotse ist die Koordination der Behördenlotsinnen und Behördenlotsen per E-Mail an behoerdenlotsen@landratsamt-heilbronn.de erreichbar.
Die Maßnahme wird finanziert durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration aus Landesmitteln, die der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Waschbär und Fuchs im Landkreis: Tipps zum Umgang mit Wildtieren
Die Zahl der Waschbären ist in den vergangenen Jahren im Landkreis Heilbronn stark angestiegen. Die anpassungsfähigen Allesfresser nutzen neben Wäldern, Feldern und Park- und Gartenanlagen auch menschliche Siedlungen als Lebensraum. Ähnlich wie Amseln oder Igel finden sie in Wohngebieten gute Nahrungsquellen und Unterschlupfmöglichkeiten. Bei diesen günstigen Bedingungen ist es nicht möglich, die Tiere dauerhaft aus dem Siedlungsraum fernzuhalten.
Waschbären stammen ursprünglich aus Nordamerika und wurden durch den Menschen nach Europa eingeführt. Schnell eroberten sie den neuen Lebensraum und kommen mittlerweile in weiten Teilen Deutschlands vor. In Baden-Württemberg liegt der Verbreitungsschwerpunkt derzeit noch im Nordosten. Mit einer weiteren Zunahme der Tiere ist zu rechnen.
Als Wildtier und nicht heimische Tierart dürfen Waschbären nicht gefördert werden. Der beste Schutz gegen ungebetene Gäste ist, zunächst einmal das Nahrungsangebot im Garten und am Haus so gering wie möglich zu halten. Besonders anziehend wirken leicht zugängliche Nahrungsquellen wie Futterstellen für Haustiere oder Vögel, offene Kompostbehälter oder Obst. Auch Geflügel und kleinere Haustiere wie Meerschweinchen und Kaninchen sind eine willkommene Beute.
Maßnahmen zur Absicherung des Grundstücks
- Waschbären nicht füttern
- Abfälle und Mülltonnen unzugänglich aufbewahren; wenn dies nicht möglich ist, die Behältnisse mit starken Spanngummis sichern und bestenfalls einen halben Meter von Kletterhilfen wie Zäunen, Zweigen und Mauern entfernt aufstellen.
- Keine Speisereste auf dem Komposthaufen entsorgen (besser: geschlossene Kompostbehälter verwenden)
- Futter für Haustiere oder Vögel nicht über Nacht im Garten oder auf der Terrasse belassen.
- Obstbäume mit einem mindestens einem Meter hohen Blechring am Stamm gegen Hochklettern schützen. Fallobst sammeln und reifes Obst ernten.
- Wertvolle Pflanzungen, Gartenteiche, Kaninchenboxen etc. mit einer Elektrozaun-Anlage sichern
Maßnahmen zur Sicherung des Hauses
Waschbären haben gerne auf Dächern ihr Tagesversteck. Angrenzende Bäume, Regenrinnen und Blitzableiter bieten Waschbären die Möglichkeit auf Hausdächer zu gelangen. Auch der Schornstein kann als Tagesquartier dienen.
- Überhängende Bäume großzügig zurückschneiden
- Anbringen von Blechabdeckungen mit einer Mindestbreite von einem Meter an Regerinnen und Blitzableitern
- Metallgitter auf dem Schornstein anbringen
- Katzenklappen nachts verschließen oder Klappen mit Schließfunktionen verwenden
- Mögliche Schlupflöcher mit dauerhaften Baumaterialien schließen
Maßnahmen zum Schutz vor übertragbaren Tierinfektionen
Waschbären nutzen bestimmte Plätze als „Toilette“ (Latrinen). Diese Plätze stellen eine potentielle Infektionsgefahr dar und sollte daher regelmäßig gereinigt werden. Dabei ist zu beachten:
- Kinder und Haustiere von diesen Latrinen fernhalten
- Latrinen mit Mundschutz und Gummihandschuhen entfernen und Exkremente in fest verknoteten Plastikbeuteln über den Restabfall entsorgen, kontaminierte Flächen möglichst mit kochendem Wasser begießen
- Direkt danach Hände waschen
- Größere Latrinen im Haus (Dachboden) sollten von Fachpersonal beseitigt werden (Desinfektion, Abflammen mittels Gasbrenner)
- Direkten Kontakt mit Waschbären vermeiden
Bei Waschbären und Füchsen im Landkreis Heilbronn wurde die Viruserkrankung Staupe nachgewiesen, die auch auf Hunde übertragbar ist. Durch eine ausreichende Grundimmunisierung sowie regelmäßige Auffrischungsimpfungen können Hunde gegen die Krankheit geschützt werden:
- Hunde und Katzen regelmäßig entwurmen und Impfschutz in der Tierarztpraxis überprüfen lassen
- Direkten Kontakt mit lebenden oder toten Wildtieren vermeiden
- Hunde daran hindern, Kot von Waschbären oder anderen Wildtieren aufzunehmen oder sich darin zu wälzen. Ggf. an der Leine führen
In den vergangenen Wochen wurden außerdem vermehrt Füchse beobachtet, die an der Fuchsräude erkrankt sind. Die parasitäre Wildkrankheit ist im Landkreis Heilbronn regional unterschiedlich stark verbreitet.
Die Räude ist eine durch Grabmilben verursachte Erkrankung der Haut, das mit einem starken Juckreiz einhergeht. Bei fortgeschrittenem Krankheitsverlauf verlieren die Füchse an den befallenen Körperstellen das Fell und die Haut zeigt deutliche Verkrustungen. Eine Übertragung auf Hunde ist möglich. Auch hier helfen ähnliche Gegenmaßnhamen wie bei der Staupe:
- Bei Verdacht auf Erkrankung (Hund verliert auffällig viele Haare, kratzt sich stark) Tierarzt aufsuchen. Räude ist behandelbar
- Direkten Kontakt mit Füchsen vermeiden
- Hunde möglichst an der Leine führen und von Füchsen fernhalten
- Stark erkrankte oder verendete Tiere beim zuständigen Ordnungsamt melden, nur im Ausnahmefall mit Handschuhen anfassen
Weitere Informationen sind auf dem Wildtierportal des Landes Baden-Württemberg sowie bei dem Wildtierbeauftragten des Landkreises Heilbronn, Kai Hagenbruch, telefonisch unter 0160 96219100 oder per E-Mail an kai.hagenbruch@landratsamt-heilbronn.de erhältlich.
Gelbe und rote Karten für Störstoffe im Bioabfall
Im Landkreis Heilbronn werden Sammelfahrzeuge eingesetzt, die mithilfe von Detektoren fehlerhaft eingeworfene Abfälle (Störstoffe) im Bioabfall erkennen. Der Grund: Diese Störstoffe beeinflussen den ganzen Vergärungs- und Kompostierungsprozess des organischen Materials im Bioabfall und müssen am Ende des Prozesses aufwendig aussortiert werden. Daher sollen die Detektoren dazu beitragen, die Qualität des Bioabfalls für eine hochwertige Kompostierung und Vergärung zu verbessern.
Störstoffe sind Materialien, die nicht kompostiert werden können. Dazu gehören Plastiktüten, Glas, Dosen, Kronkorken, Zigaretten, Asche, Medikamente, mineralische Kleintierstreu, Windeln, Binden, Staubsaugerbeutel, Fäkalien und Hochglanzpapier.
Die Biotonne wird vor der Leerung am Müllfahrzeug überprüft. Ein akustisches Signal zeigt dann die Störstoffe an. „Stellt das Fahrzeug verschmutzten Bioabfall fest, wird die Biotonne beim ersten Mal noch entleert, allerdings wird ein gelber Anhänger angebracht. Dieser informiert die Nutzer der Biotonne, dass nicht zulässige Materialien enthalten sind", erklärt Beate Fischer, Leiterin des Abfallwirtschaftsbetriebs. „Die zum Einsatz kommende Technik hat sich andernorts bereits bestens bewährt“, erläutert Fischer weiter.
Werden auch bei den Folgeleerungen wieder Abfälle festgestellt, die nicht in die Biotonne gehören, bleiben die Tonnen ungeleert stehen. Dann weist ein roter Anhänger auf die Beanstandung hin. Die Biotonne kann dann nachsortiert und bei der nächsten Leerung erneut bereitgestellt werden.
Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne sind auf der neuen Homepage der Abfallwirtschaft unter www.aw-landkreis-heilbronn.de zu finden.
Besuch der Zulassungsstelle nur mit Termin möglich
Seit August 2023 ist ein Besuch in der Zulassungsstelle des Landkreises Heilbronn nur noch per Terminbuchung vorab möglich. Die Online-Terminbuchung ist bequem von unterwegs oder von zu Hause aus möglich, ist unkompliziert und dauert nur wenige Minuten. Eine gewisse Anzahl an Terminen kann bereits drei Wochen im Voraus gebucht werden, zusätzlich werden tagesaktuell weitere Termine freigeschaltet. Es besteht daher generell die Möglichkeit, auch kurzfristig noch einen Termin zu erhalten.
Terminvereinbarung
Termine können über das Online-Terminsystem unter www.landkreis-heilbronn.de/aktuelle-informationen-zulassung oder telefonisch unter der Hotline 07131 994-559 gebucht werden.
Online-Dienste
Doch nicht in allen Fällen ist ein Gang in die Zulassungsstelle überhaupt noch notwendig: So bietet der Landkreis Heilbronn schon jetzt die Möglichkeit, Neuzulassungen, Wiederzulassungen und Ummeldungen bequem von zu Hause aus zu erledigen. Nähere Informationen zu den Online-Diensten sind hier abrufbar.
Pflegeheime im Überblick
Einen aktuellen Überblick über die Pflegeheime im Heilbronner Raum gibt die jetzt erschienene Neuauflage der Broschüre „Pflegeheime im Landkreis und in der Stadt Heilbronn“. In der 16. überarbeiteten Auflage sind die Angebote der Dauerpflege und Kurzzeitpflege aller 65 Pflegeheime im Stadt- und Landkreis Heilbronn mit knapp 4.500 Plätzen zusammengestellt und näher erläutert. In der Broschüre sind die detaillierten Preise und Zuzahlungen für eine Versorgung im Einzelzimmer angegeben. Der monatliche Zuzahlungsbetrag, der zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung selbst aufzubringen ist, liegt inzwischen im Heilbronner Raum im ersten Jahr des Pflegeheimaufenthaltes bei durchschnittlich 2.700 Euro im Monat. Über die ersten vier Jahre steigt der Zuschuss der Pflegekasse an. Ab dem vierten Jahr im Pflegeheim liegt die Zuzahlung bei durchschnittlich 1.900 Euro.
Zu finden sind weitere Angaben über die einzelnen Einrichtungen, deren Ausstattung, Leistungen, besondere Betreuungsangebote für Demenzkranke, beschützte und geschlossene Wohnbereiche. Aufgeführt sind auch Angaben, ob das Essen direkt im Haus täglich frisch gekocht wird und ob kostenfrei WLAN zur Verfügung steht. Für Interessenten mit Migrationshintergrund gibt es Hinweise, welche Sprachkenntnisse bei Pflege und Betreuung zusätzlich zur Verfügung stehen.
Herausgegeben wird das Heimverzeichnis von Stadt- und Landkreis Heilbronn gemeinsam mit der AOK, AUDI BKK und der IKK classic. Das Pflegeheimverzeichnis ist in allen Geschäftsstellen der beteiligten Pflegekassen im Stadt- und Landkreis, bei allen IAV-Beratungsstellen für ältere Menschen im Landkreis und den Pflegestützpunkten der Stadt und des Landkreises erhältlich. Es liegt auch im Foyer des Landratsamtes und in den Bürgerämtern der Stadt Heilbronn aus.
Die aktuellen Angaben sind in barrierefreier Fassung auf der Internet-Seite des Landkreises unter www.landkreis-heilbronn.de und auf der Internetseite der Stadt Heilbronn eingestellt.
Heizöllagerung in Schutzgebieten
Erweiterung der Sachverständigen-Prüfpflicht in Schutzgebieten für oberirdische Heizöltanks in Gebäuden
Stand: August 2023
Mit dem Inkrafttreten der neuen, nun bundesweit geltenden Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (AwSV) zum 1. August 2017 sowie des Hochwasserschutzgesetzes II Baden-Württemberg zum 5. Januar 2018 und der Überarbeitung des Bußgeldkatalogs „Gewässerschutz“ für Baden-Württemberg zum 1. Dezember 2018, kommen auf die Betreiber von Heizöltanks in Schutzgebieten weitreichende Änderungen zu.
Bisher galt und gilt auch weiterhin:
Unabhängig von der Lage in oder außerhalb von Schutzgebieten unterliegen alle unterirdischen Heizöltanks sowie alle oberirdische Anlagen über 10.000 l der Prüfpflicht durch unabhängige Sachverständige.
Neu von Sachverständigen zu überprüfen:
Alle Heizöllageranlagen – unabhängig von einer Schutzgebietslage - mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1.000 l, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden. Batterietanks, die gemeinsam befüllt und auch entleert werden (kommunizierende Behälter), gelten als ein großer Tank. Das Nenn-Volumen richtet sich nach der Herstellerangabe am Tank und nicht nach der vorhandenen oder üblichen Füllmenge.
Die weiterreichenden Sachverständigen-Prüfpflichten gelten nun auch ausnahmslos für alle Anlagen, die innerhalb eines rechtskräftig ausgewiesenen Wasserschutzgebietes und/oder eines rechtskräftig ausgewiesenen oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes (HQ100) liegen und ein Gesamtvolumen von über 1.000 l aufweisen. Die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen werden bei starrem Prüfzyklus alle 5 Jahre fällig und auch die ordnungsgemäße Stilllegung einer Anlage muss von einem Sachverständigen dokumentiert werden. Eigentümer/Betreiber von Heizöllageranlagen, die noch nicht im Überwachungssystem erfasst sind, werden von der Behörde nicht zur Erstprüfung/Anzeige aufgefordert.
Es gehört zu den Betreiberpflichten, gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen rechtzeitig und auf eigene Kosten in Auftrag zu geben. Die Adressenliste der Sachverständigenorganisationen, die berechtigt sind, die Prüfungen durchzuführen und die im Landkreis Heilbronn regelmäßig tätig sind, ist auf der Homepage des Landkreises hinterlegt oder kann wie alle benötigten Informationen auch über die Mailadresse abgerufen werden.
Wer der Pflicht zur Beauftragung der Prüfung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld nicht unter 1.000 Euro geahndet werden kann.
Weitere Informationen rund um das Thema „Heizöl“ finden Sie auf der Homepage unter dem Link www.landkreis-heilbronn.de/heizoellager
Antwort auf Ihre Fragen und Informationen zur Lage Ihres Grundstücks in Schutzgebieten erhalten Sie über die Mailadresse info.heizoel@landratsamt-heilbronn.de
Downloads:
Übersichtskarten der Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete. Die Wasserschutzgebiete sind grün/gelb/rot, die Überschwemmungsgebiete blau gekennzeichnet: