Am 29.11.2025 ereignete sich auf der Kreisstraße 2148, zwischen Bad Rappenau und Siegelsbach, im Bereich der Abfahrt Grafenwald, ein tödlicher Verkehrsunfall.
In Baden-Württemberg werden Verkehrsunfälle mit Todesfolge von der sog. Unfallkommission geprüft und begutachtet.
Hierbei geht es darum, die Unfallsituation zu beurteilen und unfallbegünstigende Defizite im Verkehrsraum zu erkennen. Abgeprüft wird hier z. B., ob alle erforderlichen Verkehrszeichen oder Fahrbahnmarkierungen ordnungsgemäß und sichtbar angebracht waren, ebenso der Fahrbahnzustand, die Sichtverhältnisse und Veränderungen der Verkehrsführung. Auch das grundsätzliche Verhalten der Verkehrsteilnehmenden an der Unfallstelle wird beobachtet.
Auf Grund des o. g. Verkehrsunfalls am 29.11.2025 traf sich die Unfallkommission, bestehend aus Vertretern des Landratsamt Heilbronn (Straßenmeisterei) als Straßenbaulastträger, des Polizeipräsidiums Heilbronn (Sachbereich Verkehr) und der Straßenverkehrsbehörde Bad Rappenau am 14.01.2026 vor Ort, um die o. g. Punkte nach vorgegebenen Kriterien abzuprüfen.
Nachdem der betroffene Streckenabschnitt und das Verkehrsgeschehen von allen Beteiligten in Augenschein genommen wurden, kam man übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass an der genannten Örtlichkeit keine offensichtlichen oder unfallbegünstigenden Mängel vorliegen und damit keine weiteren Maßnahmen getroffen werden müssen.
Große Kreisstadt Bad Rappenau
-Straßenverkehrsbehörde-