Aus aktuellem Anlass weist die Straßenverkehrsbehörde Bad Rappenau darauf hin, dass ein eigenmächtiges Abdecken oder Austauschen von Verkehrszeichen durch unbefugte Dritte gem. § 315b StGB einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und damit einen Straftatbestand darstellt.

Die Straßenverkehrsbehörde wurde darauf aufmerksam gemacht, dass Verkehrszeichen bzw. Zusatzschilder im Bereich des Parkplatzes „Wagnerstraße, P 8“, durch andere, falsche Hinweise abgedeckt wurden. Hierbei wurde Klebeband verwendet, welches die Verkehrszeichen / Zusatzschilder beschädigen können. Gleiches gilt für das Bekleben der Verkehrszeichen mit Aufklebern.

Es wird gebeten, dies zukünftig zu unterlassen. Sollten die Verursacher festgestellt werden, ist mit einer entsprechenden Anzeige zu rechnen.

Große Kreisstadt Bad Rappenau
-Straßenverkehrsbehörde-