Antrag stellen bis 31.07.2025
Im April 2019 hat der Gemeinderat die Einführung eines kommunalen Zuschusses zur Förderung der Kindertagespflege ab dem 01.07.2019 beschlossen. Der Zuschuss beläuft sich auf 1 Euro pro geleistete Betreuungsstunde pro Kind (bis zum Schuleintritt) mit Hauptwohnsitz in Bad Rappenau.
Der Zuschuss wird auf Antrag jeweils für das vorausgegangene halbe Jahr ausbezahlt. Die Stadt rechnet mit Gesamtkosten in Höhe von rund 60.000 Euro / Jahr für den städtischen Haushalt. Der Zuschuss ergänzt das Entgelt, das die Tagesmütter vom Landratsamt erhalten. Um den Zuschuss zu bekommen, müssen die Tagespflegepersonen eine entsprechende Qualifikation nachweisen.
Anträge für die Betreuung von Januar bis Juni müssen bis spätesten 31.07. gestellt werden; für die Betreuung von Juli bis Dezember müssen die Anträge auf Förderung spätestens bis 31.01. des Folgejahres eingehen bei:
Stadt Bad Rappenau
Hauptamt, Frau Braun
Kirchplatz 4
74906 Bad Rappenau
Vordrucke für die Anträge findet hier: https://www.badrappenau.de/buergerservice/rathaus-online/formulare