Die Stadt Bad Rappenau schreibt städtische Bauplätze grundsätzlich öffentlich aus.
Es werden insgesamt 9 städtische Wohnbauplätze im Meistgebotsverfahren abgegeben.

Baugebiet „Kandel“ in Bad Rappenau

  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 8225 mit 548 m²
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 8249 mit 510 m²
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 8250 mit 527 m²

Das Mindestgebot liegt bei 480,00 €/m².

Bild Kandel neu

Baugebiet „Waldäcker, 2. Bauabschnitt“ in Babstadt

  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 2256 mit 647 m²

Das Mindestgebot liegt bei 340,00 €/m².

Bild Babstadt

Baugebiet „Boppengrund II“ in Bonfeld

  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 4841 mit 231 m² (DHH)
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 4842 mit 231 m²              werden zu einem Bauplatz mit 462 m²
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 4843 mit 231 m²              zusammengelegt!
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 4846 mit 437 m²

Das Mindestgebot liegt bei 380,00 €/m².

Bild EFH Boppengrund

Baugebiet „Kobach II Teil 2“ in Grombach

  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 5785 mit 389 m²
  • Wohnbauplatz Flst. Nr. 5787 mit 452 m²

Das Mindestgebot liegt bei 280,00 €/m².

 Bild Kobach neu

Die Vergabe an Bewerber erfolgt anhand des Meistgebotes. Folgendes ist hierbei zu beachten:

  • Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich über die Internetplattform Baupilot.
  • Die Gebote müssen pro Bauplatz in Euro pro Quadratmeter angegeben werden.
  • Zuschlag erhält der Bieter, der das höchste Gebot abgegeben hat.
  • Bei gleichem Gebot entscheidet das Los.
  • Es kann pro Bauplatz nur ein Gebot abgegeben werden.
  • Der/die Bieter darf/dürfen max. einen Bauplatz erwerben.
  • Eine aktuelle Finanzierungsbestätigung oder ein bankbestätigter Eigenkapitalnachweis für das Gesamtvorhaben (Bauplatz zzgl. Wohnhaus) muss beigelegt werden.
  • Gebote können ausschließlich in der Zeit vom 15.07.2025 bis zum 30.09.2025 abgegeben werden.
  • Der/die Bieter muss/müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes auch die/der Erwerber sein. Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen sind ausgeschlossen.
  • Der/die Bieter muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäftsfähig sein.
  • Das Grundstück mit errichtetem Wohngebäude muss 5 Jahre eigengenutzt werden.
  • Die Bauverpflichtung beträgt 5 Jahre.

Ausschlussgründe:

  1. Der Bewerber ist Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebaubaren Grundstücks in Bad Rappenau.
  2. Der Bewerber hat nach dem Jahr 2015 von der Stadt Bad Rappenau einen Wohnbauplatz erworben.
  3. Bauträger, Firmen die Gebäude für Dritte erstellen, Makler und dergleichen sind von der Vergabe ausgeschlossen.

 

Bewerbungen sind vorzugsweise elektronisch über die Plattform www.baupilot.com einzureichen. Sollte keine digitale Bewerbungsmöglichkeit vorhanden oder gewollt sein, ist auch eine Bewerbung in Schriftform möglich und kann bei der Stadt Bad Rappenau -Grundstücksverwaltung-, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau eingereicht oder an die Stadt Bad Rappenau -Grundstücksverwaltung- postalisch per Einschreiben geschickt werden.

Für den Fall der schriftlichen/postalischen Bewerbung, sind Bewerbungsformulare anzufordern oder abzuholen. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, welche auf diesen Formularen ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Hierfür wird eine Schutzgebühr in Höhe von 200,- € erhoben welche bei einem möglichen späteren Erwerb eines Wohnbauplatzes nicht auf den Kaufpreis angerechnet wird.

Das gesamte Bewerbungsverfahren für die o.g. Bauplätze wird grundsätzlich über die Internetplattform „Baupilot“ abgewickelt und kann über die Internetseite www.baupilot.com/bad-rappenau ab dem 15. Juli 2025 eingesehen werden.

 

Mehrfamilienhausbauplätze Baugebiet "Boppengrund II" in Bonfeld

Des Weiteren werden 3 Mehrfamilienhausbauplätze im Baugebiet „Boppengrund II“ in Bonfeld im Gebotsverfahren abgegeben.

Die einzelnen Gebote starten jeweils bei 418,00 €/m².

Bild MFH

Grundstück Flst. Nr. 4836 = 508 m²

Grundstück Flst. Nr. 4838 = 541 m²

Grundstück Flst. Nr. 4839 = 615 m²

 

Folgendes ist bei der Bewerbung für die 3 Mehrfamilienhausbauplätze zu beachten:

ACHTUNG – Die Gebote für die 3 Mehrfamilienhausbauplätze können NICHT über Baupilot abgegeben werden!!

 

- Die Bewerbung kann ausschließlich per Post oder per E-Mail bei der Stadt Bad Rappenau eingereicht werden.

Stadt Bad Rappenau
Liegenschaftsamt
Kirchplatz 4
74906 Bad Rappenau

oder

Liegenschaften@badrappenau.de

Folgende Daten müssen Sie bei Ihrer Bewerbung angeben:

  • Vorname, Name, Geburtsdatum
  • Unternehmen (falls gewerblich)
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • E-Mail-Adresse
  • Eine aktuelle Finanzierungsbestätigung oder ein bankbestätigter Eigenkapital-nachweis muss beigelegt werden. Sollte die Finanzierungsbestätigung bzw. der bankbestätigte Eigenkapitalnachweis nicht bis zum 30.09.2025 vorliegen, kann Ihr abgegebenes Gebot im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

 

  • Die Gebote müssen pro Bauplatz in Euro pro Quadratmeter angegeben werden.
  • Der endgültige Vergabebeschluss erfolgt durch den Gemeinderat.
  • Es kann pro Bauplatz nur ein Gebot abgegeben werden.
  • Der/die Bieter darf/dürfen max. einen Bauplatz erwerben.
  • Gebote können ausschließlich vom 15.07.2025 bis einschließlich 30.09.2025 abgegeben werden. Bewerbungen, die nach dieser Frist eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden. Bei Abgabe eines Gebotes auf dem Postweg ist der Eingang (Eingangsstempel) bei der Stadt Bad Rappenau maßgebend.
  • Der/die Bieter muss/müssen bei Zuteilung eines Bauplatzes auch die/der Erwerber sein. Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen sind ausgeschlossen.
  • Der/die Bieter muss/müssen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe volljährig und geschäftsfähig sein.
  • Die Bauverpflichtung beträgt 5 Jahre.

Für die 3 Mehrfamilienhausbauplätze gibt es keine Ausschlussgründe.

Den entsprechenden Bebauungsplan finden Sie hier: Bebauungsplan Boppengrund II

Die Bewerbungsfrist für die 9 Wohnbauplätze sowie die 3 Mehrfamilienhausbauplätze beginnt am 15. Juli 2025 und endet am 30. September 2025.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Grundstücksverwaltung