Im Dezember 2025 wurde im Technischen Ausschuss der aktuelle Planungsstand des Landratsamtes Heilbronn für den Radweg von Bonfeld nach Biberach auf Gemarkung Bonfeld vorgestellt. Anfang Februar wurde auch die Bevölkerung bei in einem Ortstermin informiert. Trotz Regenwetters fanden sich zahlreiche Gemeinderäte und rund 20 Interessierte ein, um mehr über die möglichen Varianten auf der Bonfelder Gemarkung zu erfahren.
Bereits 2017 hatte die Stadt Bad Rappenau eine Vorplanung für den Radwegeausbau von Bonfeld nach Biberach auf Gemarkung Bonfeld durchführen lassen. Eine gewünschte Streckenführung parallel zur Kreisstraße K2141 wäre jedoch aufgrund der steilen Böschung unverhältnismäßig teuer, da umfangreiche Stützarbeiten erforderlich wären. 2018 hat der Landkreis Heilbronn den Radweg in der Radwegkonzeption hinterlegt, da man eine Umsetzung aus Gründen der Verkehrssicherheit für erforderlich hielt.
Nach mehreren Ortsterminen hat das Landratsamt Heilbronn nun verschiedene Varianten für die Streckenführung ausarbeiten lassen und der Stadt Bad Rappenau zur Abstimmung vorgelegt:

Variante 1 sieht einen Radweg nördlich der K2141 mit einer Länge von 1,08 km auf Bonfelder Gemarkung vor. Ein Schotterweg ist hier bereits vorhanden, der Streckenverlauf ist relativ gerade, enthält allerdings einige Steigungen. Allerdings muss bei dieser Variante die Kreisstraße überquert werden. Dafür könnte der Bau einer Mittelinsel nötig werden, mit entsprechender Aufweitung der Kreisstraße. Auch die vorhandene Brücke über den Grundelbach ist für einen Radweg zu schmal und müsste neu gebaut werden.

Variante 2 sieht eine Trasse entlang der Kläranlage südlich des Grundelbachs und des vorhandenen Waldbiotops vor. Diese Strecke würde 1,07 km über die Bonfelder Gemarkung verlaufen. Wie bei Variante 1 gibt es nur wenige Kurven, jedoch auch Steigungen allerdings etwas geringer als bei Variante 1. Für Landwirte bietet diese Variante Vorteile bei der Wald- und Ackerbewirtschaftung. Für Radfahrer bietet der Weg durch den Wald mehr Schatten im Sommer. Nachteile dieser Trasse sind die erforderliche Abholzung im Wald, Überbauung von Ackergelände mit einem relativ hohen Umwelteingriff. Auch die Kosten dieser Variante werden vergleichsweise hoch für ca. 670 m Wegeneubau, Ausgleichsmaßnahmen und Grundstücksregelungen angenommen.

Variante 3 verläuft ähnlich wie Variante 2 macht jedoch einen großen Bogen Richtung Süden um die Kläranlage. Mit 1,53 km Länge ist sie deutlich länger als die beiden anderen Varianten. Ihre Vorteile liegen in einer besseren Erschließung von Ackergrundstücken, Waldgrundstücken und dem Eichhäuser Hof. Nachteilig sind neben der Länge auch mehr Steigungen und höhere Kosten. Diese Variante soll aus Sicht der Verantwortlichen nicht weiter verfolgt werden.
Das Landratsamt Heilbronn favorisiert die Variante 2, da hier keine Überquerung der K2141 nötig ist und auch die Steigung geringfügig moderater ist. Die Stadtverwaltung Bad Rappenau bevorzugt die Variante 1 aufgrund des vorhandenen Wegegrundstücks und der geringeren Aufwendungen. Diese Variante ließe sich auch am schnellsten umsetzen. Im Bereich der ehemaligen Sprudelfabrik „Ziegelhütte“ ist die Stadtverwaltung mit dem Grundstückseigentümer im Gespräch über einen Grundstückstausch, um die tatsächlich vorhandene, befestigte Wegeführung beizubehalten und ggf. noch zu verbessern.
Bei beiden Varianten würde der Landkreis 70 % der Kosten tragen (abzüglich der Bundes- und Landeszuschüsse), 30 % würden auf die Stadt Bad Rappenau entfallen. Eine Kostenschätzung für die Varianten liegt derzeit noch nicht vor.
Bei der Begehung vor Ort Anfang Februar waren sich sowohl die Verantwortlichen, als auch die Gemeinderäte und Bürger einig, dass jede Variante Vor- und Nachteile hat. Insgesamt wurde die Variante 1 bevorzugt, da die Grundstücke weitgehend verfügbar sind und auch der Eingriff in die Umwelt geringer ausfällt als bei Variante 2. Auch die Erneuerung der Brücke über den Grundelbach könnte hier mit Fördermitteln in Angriff genommen werden.
Auch wenn die Planungen nun einen großen Schritt vorangekommen sind, gibt es aktuell noch keinen Zeitplan für die Umsetzung.
Bilder der Varianten 1 – 3: Landratsamt Heilbronn