Leinenpflicht für Hunde bei Annäherung von Personen auch auf Waldwegen gültig - Beseitigungspflicht von Hundehaufen auf und an öffentlichen Waldwegen
Aufgrund der Meldung einer Beobachtung in der Nähe des Waldkindergartens wird darauf hingewiesen, dass die Leinenpflicht für Hunde auch auf Waldwegen gilt, wenn sich Personen annähern.
Im Wald wird generell empfohlen, auch wenn keine Personen in der Nähe sind, die Hunde anzuleinen, um auch das ungewollte Ausreißen und Aufscheuchen von Wildbeständen zu verhindern.
Außerdem dürfen auch auf den Waldwegen die Hinterlassenschaften der Hunde nicht einfach liegengelassen werden. Im gesamten Stadtgebiet sind überall insbesondere an beliebten Wegen „Dog-Stations“ aufgestellt, an denen kostenlos Hundekotbeutel mitgenommen und später auch entsorgt werden können.
Stadt Bad Rappenau
Ordnungsamt