Beschädigte, meist umgefahrene, Verkehrszeichen werden selten vom Verursacher gemeldet. Sie stellen allerdings Sachbeschädigungen mit Unfallflucht dar, was zu entsprechenden Strafen führen kann.

Bei gemeldeten Unfällen übernimmt normalerweise die Halterhaftpflicht die Schadensregulierung. Bei nicht gemeldeten Unfällen müssen die Kosten aus dem städtischen Haushalt gedeckt werden.

Die jährlichen Kosten für die Instandsetzung beschädigter Schilder liegen im fünfstelligen Bereich. Diese Gelder fehlen an anderer Stelle.

Entsprechende Beobachtungen können beim Ordnungsamt (Tel.: 07264/922-0) oder der Polizei (Polizeiposten Bad Rappenau: Tel.: 07264/95900) gemeldet werden.