Rund 50 Interessierte waren Anfang Juli zur Bürgerversammlung zum Thema „Starkregenrisiko-Management“ ins Kurhaus Bad Rappenau gekommen. Oberbürgermeister Sebastian Frei, Mitarbeiter des städtischen Tiefbauamtes und Vertreter des Büros Klinger und Partner informierten über die Maßnahmen der Stadt zum Schutz vor Starkregenereignissen. Vorgestellt wurde auch, was jeder einzelne Grundstückseigentümer tun kann, um sich vor Schäden durch Starkregen zu schützen.

Im Gegensatz zum „klassischen“ Hochwasser an Flüssen und Bächen, treten Überschwemmungen durch Starkregen meist abseits von Gewässern auf. Bei Starkregen sind Grundstücke durch die lokale Ansammlung des Niederschlags oder durch Zufluss aus dem Hinterland betroffen. Ob bzw. wie stark ein bestimmtes Grundstück betroffen ist, zeigen die sogenannten Starkregenkarten für die Kernstadt und die Stadtteile, die im Auftrag der Stadt Bad Rappenau erstellt wurden. Diese können, ebenso wie die Präsentation, die bei der Bürgerversammlung gezeigt wurde, online hier abgerufen werden: https://www.badrappenau.de/buergerservice/starkregenkarten-bad-rappenau-stadtteile

Die Karten zeigen unter anderem Überflutungstiefen und Fließgeschwindigkeiten, zu Grunde gelegt wurde ein „außergewöhnliches“ Starkregenereignis. Auch bei der Bauleitplanung und der Ausweisung von neuen Baugebieten kommen die Erkenntnisse aus dem Starkregenrisiko-Management zum Tragen.

Seit 2017 gibt es im Land Baden-Württemberg ein einheitliches Vorgehen zum Schutz vor Starkregenereignissen: Nach einer Gefährdungs- und Risikoanalyse wird ein Handlungskonzept mit konkreten Maßnahmen erarbeitet. Ziel ist es, besser auf Starkregenereignisse vorbereitet zu sein – sowohl von Seiten der Kommunen, wie auch auf privater Seite. Ebenso sollen die Bürger für entsprechende Ereignisse sensibilisiert werden. „Viele Maßnahmen werden von öffentlicher Seite ergriffen“, so OB Sebastian Frei, „um andere Dinge müssen sich die Eigentümer kümmern. Welche Möglichkeiten es gibt, ist Thema der Bürgerversammlung“.

„Man geht davon aus, dass etwa alle 10 – 30 Jahre ein sogenanntes außergewöhnliches Starkregenereignis eintritt“, erläuterte Tiefbauamtsleiter Erich Haffelder, „in einem solchen Fall ist die Kanalisation ausgelastet und kann nichts mehr aufnehmen. Dann ist es wichtig, dass das Wasser oberflächlich ablaufen kann ohne Schaden anzurichten.“ Gefährdet sind generell Flächen, die unterhalb des Straßenniveaus liegen, wie etwa Einfahrten zu Tiefgaragen, Kellereingänge oder Lichtschächte.

In der Bürgerversammlung wurden Vorschläge für einfache, pragmatische Lösungen vorgestellt, um private Grundstücke vor Überflutungen zu schützen. Hierher gehören z. B. die Überdachung von Kellereingängen und Garagenzufahrten, der Einbau einer Rückstausicherung, der Einbau von Schwellen vor Lichtschächten oder das Bereithalten von Sandsäcken. Entsprechende Schutzmaßnahmen werden natürlich auch für öffentliche Gebäude getroffen, für die jeweils Steckbriefe mit Handlungsempfehlungen erstellt wurden.

Oftmals geben auch alte Gewannnamen Hinweise auf mögliche Gefahren – so muss im Bereich „Seewiese“ in Bad Rappenau im Ernstfall mit größeren Wassertiefen gerechnet werden, aber auch in der Straße „im Seegarten“ in Fürfeld oder am „Seelesbach“ in Bonfeld.