Nach § 53 Absatz 2 Landesbauordnung für Baden-Württemberg ist der Bauantrag und die Bauvorlagen elektronisch in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs einzureichen.
Das Baurechtsamt der Stadt Bad Rappenau nimmt am Landesportal „Virtuelles Bauamt“ (ViBa-BW) teil. Zur digitalen Antragsstellung geht es hier: https://bw.digitalebaugenehmigung.de/bad-rappenau/
Bitte beachten Sie bei der Einreichung von Unterlagen über das Virtuelle Bauamt folgende Formvorgaben: Digitaler Bauantrag Formvorgaben als PDF-Datei
Weitere Informationen sowie Tipps für die digitale Antragstellung finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/bauen-wohnen/baurecht/bauordnungsrecht/virtuelles-bauamt und auf der Internetseite https://www.xn--bauthelnd-12a.de/de/startseite/virtuelles-bauamt
Bei Fragen rund um das Thema Baurecht helfen Ihnen die Mitarbeiter des Baurechtsamtes gerne weiter (Mail: baurechtsamt@badrappenau.de)