Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch ein eigenes Verfahren anerkennen lassen.

Voraussetzungen

  • Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
    Führt Ihr Bildungsnachweis nicht direkt zu einer Hochschulzugangsberechtigung, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen.
  • Ausreichende Sprachkenntnisse
    Je nach Studiengang ist das beispielsweise Deutsch oder Englisch.

    Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland, z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren, oder an deutschen Universitäten belegen.

Zuständige Stelle

  • für ein Studium an einer Universität: die Universität, an der Sie studieren wollen
  • für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule: die Pädagogischen Hochschule, an der Sie studieren wollen
  • für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften: das Studienkolleg der Hochschule für angewandte Wissenschaften Konstanz
  • für ein Studium an einer Kunst- oder Musikhochschule: die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
  • für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg: deren Zentrale Auslandskoordinationsstelle
  • für Studienplätze, die über das Zentrale Vergabeverfahren vergeben werden: die Stiftung für Hochschulzulassung. Dies gilt nur für
    • EU-Staatsangehörige,
    • Staatsangehörige aus Island, Norwegen und Liechtenstein und
    • in Deutschland lebend Staatsangehörige aller anderen Länder, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.

Angehörige anderer Staaten wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule.

Evangelische Hochschule Ludwigsburg

Hausanschrift
Paulusweg 6
71638 Ludwigsburg
Fax
49 7141 9745 400

Filmakademie Baden-Württemberg GmbH

Hausanschrift
Mathildenstrasse 20
71638 Ludwigsburg
Fax
07141/969-299

Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)

Hausanschrift
Landfriedstraße 12
69117 Heidelberg
Fax
06221-54 19209

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Hausanschrift
Kaiserstraße 12
76131 Karlsruhe
Fax
+49 721 608 44290

Pädagogische Hochschule Freiburg

Hausanschrift
Kunzenweg 21
79117 Freiburg
Telefon
0761-682-0
Fax
0761-682-402

Pädagogische Hochschule Heidelberg

Hausanschrift
Keplerstraße 87
69120 Heidelberg
Fax
06221-477-432

Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Hausanschrift
Bismarckstraße 10
76133 Karlsruhe
Telefon
0721-925-3
Fax
0721-925-4000

Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

Hausanschrift
Reuteallee 46
71634 Ludwigsburg
Fax
07141-140-434

Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd

Hausanschrift
Oberbettringer Straße 200
73525 Schwäb.Gmünd
Fax
07171-983-212

Pädagogische Hochschule Weingarten

Hausanschrift
Kirchplatz 2
88250 Weingarten
Telefon
0751-501-0
Fax
0751-501-8200

Popakademie Baden-Württemberg GmbH

Hausanschrift
Hafenstrasse 33
68159 Mannheim
Fax
0621/533972-99

Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart

Hausanschrift
Am Weissenhof 1
70191 Stuttgart
Fax
0711-28440-225

Studienakademie Stuttgart [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Hausanschrift
Rotebühlstraße 133
70197 Stuttgart
Fax
0711-1849-719

Studienkolleg Konstanz - Center for International Students

Hausanschrift
Alfred-Wachtel-Str. 8
78462 Konstanz
Fax
07531 / 206-683

Universität Freiburg

Hausanschrift
Friedrichstraße 39
79098 Freiburg
Postfach
79085 Freiburg
Fax
+49 761 203 4369

Universität Heidelberg

Hausanschrift
Grabengasse 1
69117 Heidelberg
Telefon
06221-54-0
Fax
06221-54-2618

Universität Hohenheim

Hausanschrift
Schloss 1
70599 Stuttgart
Telefon
0711-459-0
Fax
0711-459-23960

Universität Konstanz

Hausanschrift
Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Telefon
07531-88-0
Fax
07531-88-3688

Universität Mannheim

Hausanschrift
Schloss 1
68131 Mannheim
Fax
0621-181-1050

Universität Stuttgart

Hausanschrift
Keplerstraße 7
70174 Stuttgart
Telefon
0711-685-0
Fax
0711-685-82271

Universität Tübingen

Hausanschrift
Geschwister-Scholl-Platz
72074 Tübingen
Telefon
07071-29-0
Fax
07071-29-5990

Universität Ulm

Hausanschrift
Helmholtzstraße 16
89081 Ulm
Telefon
0731-50-10
Fax
0731-502-2038

Zentrale Auslandskoordinationsstelle [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]

Hausanschrift
Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
Fax
0711-320 660-66

Verfahrensablauf

Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen

Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind nicht getrennt. Ihre Wunschhochschule prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen Ihres Verfahrens auf Zulassung zum Studium.

Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg

Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind getrennt. Zunächst müssen Sie die Anerkennung Ihr Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse bei einer der zentral zuständigen Stellen beantragen.

War Ihr Antrag erfolgreich, können Sie in einem zweiten Schritt den Bewerbungsantrag stellen.

Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf des Verfahrens. In der Regel finden Sie die notwendigen Formulare im Internet.

Fristen

  • Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
    • für das kommende Wintersemester: 15. Juli
    • für das kommende Sommersemester: 15. Januar

Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.

  • Anträge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.

Erforderliche Unterlagen

  • Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten, z.B.:
    • Matura
    • Bakkalaureat
    • School-Leaving-Certificate
    • General Certificate of Education (GCE)
  • erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
  • falls die Zugangsberechtigung keinen direkten Hochschulzugang ermöglicht: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
  • Bescheinigungen oder Zeugnisse einschließlich Notenliste über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und - soweit vorhanden - Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
  • Nachweis der für den angestrebten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
  • eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung

Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.

Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Reichen Sie Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie ein, nicht als Original. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.

Kosten

Informieren Sie sich bei der zuständigen Hochschule.

Bearbeitungsdauer

abhängig von der prüfenden Stelle

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.11.2020 freigegeben.