Ausländische Hochschulzugangsberechtigung - Anerkennung beantragen
Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung und möchten in Deutschland studieren, müssen Sie bei der Studienplatzbewerbung nachweisen, dass diese der deutschen Hochschulreife gleichwertig ist.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und eine Hochschulzugangsberechtigung aus dem Ausland besitzen, müssen Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung durch ein eigenes Verfahren anerkennen lassen.
Formulare und weitere Angebote
Voraussetzungen
- Nachweis des gleichwertigen Bildungsstandes
Führt Ihr Bildungsnachweis nicht direkt zu einer Hochschulzugangsberechtigung, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums eine Feststellungsprüfung bestehen. Als Hilfe für die Vorbereitung auf diese Prüfung und auf das Studium können Sie ein Studienkolleg besuchen. - Ausreichende Sprachkenntnisse
Je nach Studiengang ist das beispielsweise Deutsch oder Englisch.
Die Sprachkenntnisse müssen Sie üblicherweise durch eine Sprachprüfung nachweisen. Deutschkurse zur Vorbereitung können Sie im Heimatland, z.B. an Goethe-Instituten oder TestDaF-Zentren, oder an deutschen Universitäten belegen.
Zuständige Stelle
- für ein Studium an einer Universität: die Universität, an der Sie studieren wollen
- für ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule: die Pädagogischen Hochschule, an der Sie studieren wollen
- für ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften: das Studienkolleg der Hochschule für angewandte Wissenschaften Konstanz
- für ein Studium an einer Kunst- oder Musikhochschule: die Staatliche Akademie der Bildenden Künste Stuttgart
- für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg: deren Zentrale Auslandskoordinationsstelle
- für Studienplätze, die über das Zentrale Vergabeverfahren vergeben werden: die Stiftung für Hochschulzulassung. Dies gilt nur für
- EU-Staatsangehörige,
- Staatsangehörige aus Island, Norwegen und Liechtenstein und
- in Deutschland lebend Staatsangehörige aller anderen Länder, wenn mindestens ein Elternteil EU- bzw. EWR-Bürger ist oder sie mit einem EU- bzw. EWR-Bürger verheiratet bzw. eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind.
Angehörige anderer Staaten wenden sich direkt an die jeweilige Hochschule.
Evangelische Hochschule Ludwigsburg
- Hausanschrift
- Paulusweg 6
- 71638 Ludwigsburg
- Telefon
- 0 71 41/ 965-0
- info@efh-ludwigsburg.de
- Fax
- 49 7141 9745 400
Filmakademie Baden-Württemberg GmbH
- Hausanschrift
- Mathildenstrasse 20
- 71638 Ludwigsburg
- Telefon
- 07141/969-0
- info@filmakademie.de
- Fax
- 07141/969-299
Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg (Stiftung des öffentlichen Rechts)
- Hausanschrift
- Landfriedstraße 12
- 69117 Heidelberg
- Telefon
- 06221-54 19200
- info@hfjs.eu
- Fax
- 06221-54 19209
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
- Hausanschrift
- Kaiserstraße 12
- 76131 Karlsruhe
- Telefon
- +49 721 608 0
- info@kit.edu
- Fax
- +49 721 608 44290
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Pädagogische Hochschule Freiburg
- Hausanschrift
- Kunzenweg 21
- 79117 Freiburg
- Telefon
- 0761-682-0
- Fax
- 0761-682-402
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Pädagogische Hochschule Heidelberg
- Hausanschrift
- Keplerstraße 87
- 69120 Heidelberg
- Telefon
- 06221-477-0
- ph@vw.ph-heidelberg.de
- Fax
- 06221-477-432
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
- Hausanschrift
- Bismarckstraße 10
- 76133 Karlsruhe
- Telefon
- 0721-925-3
- Fax
- 0721-925-4000
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
- Hausanschrift
- Reuteallee 46
- 71634 Ludwigsburg
- Telefon
- 07141-140-0
- Fax
- 07141-140-434
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd
- Hausanschrift
- Oberbettringer Straße 200
- 73525 Schwäb.Gmünd
- Telefon
- 07171-983-0
- info@ph-gmuend.de
- Fax
- 07171-983-212
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Pädagogische Hochschule Weingarten
- Hausanschrift
- Kirchplatz 2
- 88250 Weingarten
- Telefon
- 0751-501-0
- Fax
- 0751-501-8200
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Popakademie Baden-Württemberg GmbH
- Hausanschrift
- Hafenstrasse 33
- 68159 Mannheim
- Telefon
- 0621/533972-00
- info@popakademie.de
- Fax
- 0621/533972-99
Staatliche Akademie der bildenden Künste Stuttgart
- Hausanschrift
- Am Weissenhof 1
- 70191 Stuttgart
- Telefon
- 0711-28440-0
- info@abk-stuttgart.de
- Fax
- 0711-28440-225
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Studienakademie Stuttgart [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
- Hausanschrift
- Rotebühlstraße 133
- 70197 Stuttgart
- Telefon
- 0711-1849-632
- info@dhbw-stuttgart.de
- Fax
- 0711-1849-719
Studienkolleg Konstanz - Center for International Students
- Hausanschrift
- Alfred-Wachtel-Str. 8
- 78462 Konstanz
- Telefon
- 07531 / 206-519 oder -361
- Fax
- 07531 / 206-683
Universität Freiburg
- Hausanschrift
- Friedrichstraße 39
- 79098 Freiburg
- Postfach
- 79085 Freiburg
- Telefon
- +49 761 203 0
- info@zv.uni-freiburg.de
- Fax
- +49 761 203 4369
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Universität Heidelberg
- Hausanschrift
- Grabengasse 1
- 69117 Heidelberg
- Telefon
- 06221-54-0
- gb@zuv.uni-heidelberg.de
- Fax
- 06221-54-2618
Universität Hohenheim
- Hausanschrift
- Schloss 1
- 70599 Stuttgart
- Telefon
- 0711-459-0
- post@uni-hohenheim.de
- Fax
- 0711-459-23960
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Universität Konstanz
- Hausanschrift
- Universitätsstraße 10
- 78464 Konstanz
- Telefon
- 07531-88-0
- Fax
- 07531-88-3688
Universität Mannheim
- Hausanschrift
- Schloss 1
- 68131 Mannheim
- Telefon
- 0621-181-2222
- studium@uni-mannheim.de
- Fax
- 0621-181-1050
Universität Stuttgart
- Hausanschrift
- Keplerstraße 7
- 70174 Stuttgart
- Telefon
- 0711-685-0
- Fax
- 0711-685-82271
Universität Tübingen
- Hausanschrift
- Geschwister-Scholl-Platz
- 72074 Tübingen
- Telefon
- 07071-29-0
- info@uni-tuebingen.de
- Fax
- 07071-29-5990
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Universität Ulm
- Hausanschrift
- Helmholtzstraße 16
- 89081 Ulm
- Telefon
- 0731-50-10
- verwaltung@uni-ulm.de
- Fax
- 0731-502-2038
Zentrale Auslandskoordinationsstelle [Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)]
- Hausanschrift
- Friedrichstraße 14
- 70174 Stuttgart
- Telefon
- 0711-320 660-0
- ias@dhbw.de
- Fax
- 0711-320 660-66
Verfahrensablauf
Bewerbungen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen
Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind nicht getrennt. Ihre Wunschhochschule prüft Ihre Hochschulzugangsqualifikation im Rahmen Ihres Verfahrens auf Zulassung zum Studium.
Bewerbungen an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen oder der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren sind getrennt. Zunächst müssen Sie die Anerkennung Ihr Hochschulzugangsqualifikation und der Sprachkenntnisse bei einer der zentral zuständigen Stellen beantragen.
War Ihr Antrag erfolgreich, können Sie in einem zweiten Schritt den Bewerbungsantrag stellen.
Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über den genauen Ablauf des Verfahrens. In der Regel finden Sie die notwendigen Formulare im Internet.
Fristen
- Anträge an Universitäten und Pädagogische Hochschulen müssen rechtzeitig zu den Bewerbungsfristen zusammen mit dem Zulassungsantrag vorliegen:
- für das kommende Wintersemester: 15. Juli
- für das kommende Sommersemester: 15. Januar
Achtung: Bewerbungsfristen können an einigen Hochschulen abweichen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Fristen und Termine auf den Internetseiten der Hochschulen.
- Anträge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, Kunst- oder Musikhochschulen und an die Duale Hochschule: Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Stelle über die Fristen und Termine für Aufnahmeverfahren, Bewerbung und Zulassung.
Erforderliche Unterlagen
- Hochschulzugangsberechtigung aus dem Herkunftsland einschließlich der zugehörigen Einzelnotenlisten, z.B.:
- Matura
- Bakkalaureat
- School-Leaving-Certificate
- General Certificate of Education (GCE)
- erworbene Hochschul- oder Universitätszeugnisse mit den zugehörigen Einzelnotenlisten (auch von Colleges oder Akademien)
- falls die Zugangsberechtigung keinen direkten Hochschulzugang ermöglicht: Zeugnis über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich Notenübersicht
- Bescheinigungen oder Zeugnisse einschließlich Notenliste über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und - soweit vorhanden - Immatrikulations- oder Studienbescheinigungen
- Nachweis der für den angestrebten Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
- eine Darstellung des bisherigen Werdegangs mit einer vollständigen tabellarischen Übersicht über die bisherige Ausbildung
Möglicherweise müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Welche das sind, können Sie im Zulassungsantrag nachlesen.
Hinweis: Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie in Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Anderssprachige Zeugnisse und Notenlisten müssen Sie als amtlich beglaubigte Übersetzung in einer dieser Sprachen vorlegen. Reichen Sie Zeugnisse als amtlich beglaubigte Kopie ein, nicht als Original. Die Kopien bleiben bei den Hochschulen.
Kosten
Informieren Sie sich bei der zuständigen Hochschule.
Bearbeitungsdauer
abhängig von der prüfenden Stelle
Vertiefende Informationen
- Zulassung zum Studium
- Ausländische Hochschulzugangsberechtigungen deutscher Staatsangehöriger anerkennen lassen
- Inhalte der Feststellungsprüfung und die Standorte der Studienkollegs: www.study-guide-bw.com und www.studienkollegs.de
- Adressen und Internetseiten der Hochschulen: www.studieninfo-bw.de
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Informationen der Kultusministerkonferenz
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.11.2020 freigegeben.