Eignung zur Ausbildung - Feststellung beantragen
Um in einem Unternehmen ausbilden zu dürfen, müssen
- der Betrieb dafür geeignet sein und
- Sie als ausbildende Person die für den jeweiligen Ausbildungsberuf erforderliche fachliche und persönliche Eignung haben. Dazu zählen auch Kenntnisse über
- die einschlägigen Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG),
- das Berufsausbildungsverhältnis,
- die Planung von Berufsausbildungen und
- die Möglichkeiten zur Förderung von Lernprozessen.
Nicht persönlich geeignet sind Personen, die
- keine Kinder und Jugendlichen beschäftigen dürfen (z.B. weil sie einschlägig vorbestraft sind) oder
- wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz (BBiG) verstoßen haben.
Ihre Eignung für die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen müssen Sie nach den je nach Beruf unterschiedlichen Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung nachweisen. Dies gilt nicht für die Ausbildung im Bereich der freien Berufe.
Die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer wacht darüber, dass die persönliche und fachliche Eignung der ausbildenden Person sowie die Eignung der Ausbildungsstätte gegeben sind.
Voraussetzungen
Sie besitzen die beruflichen und berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten , die für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte erforderlich sind.
Über die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen Sie, wenn Sie z.B. die Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung bestanden haben und eine angemessene Zeit in Ihrem Beruf praktisch tätig gewesen sind.
Sie besitzen die berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, wenn Sie
- eine Prüfung bestanden haben nach einer Ausbilder-Eignungsverordnung, die vor Inkrafttreten der aktuell gültigen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) am 01.08.2009 gegolten hat oder
- eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen haben durch
- eine Meisterprüfung oder
- eine andere Prüfung der beruflichen Fortbildung nach der Handwerksordnung oder dem Berufsbildungsgesetz.
Hinweis: Sie können sich von der Prüfung befreien lassen. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Zuständige Stelle
die für die Ausbildung in Ihrem Unternehmen zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium)
Architektenkammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Danneckerstraße 54
- 70182 Stuttgart
- Telefon
- 0711 / 2 196-135
- info@akbw.de
- Fax
- 0711 / 2196-121
Handwerkskammer Heilbronn-Franken
- Hausanschrift
- Allee 76
- 74072 Heilbronn
- Telefon
- +49 7131 791 0
- info@hwk-heilbronn.de
- Fax
- + 49 7131 791 201
Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
- Hausanschrift
- Ferdinand-Braun-Straße 20
- 74074 Heilbronn
- Postfach
- 74012 Heilbronn
- Telefon
- (07131) 9677-0
- info@heilbronn.ihk.de
- Fax
- (07131) 9677-199
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Villastraße 1
- 70190 Stuttgart
- Telefon
- 0711 / 99347-0
- info@lak-bw.de
- Fax
- 0711 / 99347-45
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Jahnstr. 40
- 70597 Stuttgart
- Telefon
- 0711 - 769 89 0
- info@laek-bw.de
- Fax
- 0711 - 769 89 50
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Am Kräherwald 219
- 70193 Stuttgart
- Telefon
- 0711 - 7 228 632 - 0
- info@ltk-bw.de
- Fax
- 0711 - 7 228 632 - 20
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Albstadtweg 9
- 70567 Stuttgart
- Telefon
- (0711) 2 28 45-0
- info@lzk-bw.de
- Fax
- (07 11) 2 28 45-44
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Notarkammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Friedrichstraße 9a
- 70174 Stuttgart
- Telefon
- 0711 30 58 77 0
- info@notarkammer-bw.de
- Fax
- 0711 30 58 77 69
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
- Die Notarkammer Baden-Württemberg ist für Teilnehmer des elektronischen Rechtsverkehrs (EGVP, beA, beN, beBPo, eBO) über ihr im EGVP-Verzeichnisdienst eingetragenes Postfach erreichbar.
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Hausanschrift
- Königstraße 14
- 70173 Stuttgart
- info@rak-stuttgart.de
- Fax
- 0711/22215511
Regierungspräsidium Stuttgart
- Hausanschrift
- Ruppmannstraße 21
- 70565 Stuttgart
- Postfach
- 70507 Stuttgart
- Telefon
- 0711 904-0
- poststelle@rps.bwl.de
- Fax
- 0711 904-11190
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
- De-Mail
- poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
Steuerberaterkammer Stuttgart
- Hausanschrift
- Hegelstrasse 33
- 70174 Stuttgart
- Telefon
- 0711/61948-0
- mail@stbk-stuttgart.de
- Fax
- 0711/61948-703
Verfahrensablauf
Die Anmeldeunterlagen stehen Ihnen auf den Internetseiten der zuständigen Stelle zum Download zur Verfügung.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens „ausreichend“ bewertet wurde.
Innerhalb eines Prüfungsverfahrens können Sie eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholen.
Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie ein Zeugnis über Ihre berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation.
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Für die Prüfung müssen Sie eine Gebühr bezahlen. Die Höhe erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 28.06.2018 freigegeben.