Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen
Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.
Voraussetzungen
- Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
- Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
- Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
- Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
- Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände
Zuständige Stelle
das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat
Finanzamt Heilbronn
- Hausanschrift
- Moltkestr. 91
- 74076 Heilbronn
- Lieferanschrift
- 74064 Heilbronn
- Telefon
- 0713174750
- Fax
- 0713174753000
- De-Mail
- poststelle-65@finanzamt.bwl.De-Mail.de
Bezugsort
Geben Sie in der Regionalisierung den Standort der Stiftung an.
Verfahrensablauf
Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.
Fristen
innerhalb eines Monats
Erforderliche Unterlagen
Kopien
- des Änderungsbeschlusses
- der Satzungsänderung
- des Stiftungsgeschäftes
Kosten
keine
Vertiefende Informationen
Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.
Hinweise
Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.
Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
- §§ 80 - 88
Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
- §§ 137 - 138k in Verbindung mit den §§ 90, 93, 97
Freigabevermerk
27.11.2025 Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg als Vertreterin des Finanzministeriums Baden-Württemberg