Um Bücher oder andere Medien einer Universitätsbibliothek auszuleihen, benötigen Sie einen Benutzerausweis.

Voraussetzungen

Unterschiedlich, je nach Universitätsbibliothek

Zuständige Stelle

  • Universitätsbibliothek Freiburg
  • Universitätsbibliothek Heidelberg
  • Universitätsbibliothek Hohenheim
  • Universitätsbibliothek Karlsruhe
  • Universitätsbibliothek Konstanz
  • Universitätsbibliothek Mannheim
  • Universitätsbibliothek Stuttgart
  • Universitätsbibliothek Tübingen
  • Kommunikations- und Informationszentrum Universität Ulm

KIT-Bibliothek [Karlsruher Institut für Technologie (KIT)]

Hausanschrift
Straße am Forum 2
76131 Karlsruhe
Fax
0721-608-42298

Kommunikations-, Informations-, Medienzentrum (KIM) [Universität Konstanz]

Besucheranschrift
Universitätsstraße 10
78464 Konstanz
Postfach
78457 Konstanz
Fax
07531-88-3082

Kommunikations- und Informationszentrum Universität Ulm [Universität Ulm]

Hausanschrift
Albert-Einstein-Allee 11
89081 Ulm
Fax
0731-50-22471

Universitätsbibliothek Freiburg [Universität Freiburg]

Hausanschrift
Platz der Universität 2
79098 Freiburg
Postfach
79016 Freiburg
Fax
+49 761 203 3987

Universitätsbibliothek Heidelberg [Universität Heidelberg]

Hausanschrift
Plöck 107-109
69047 Heidelberg
Fax
06221-54-2623

Universitätsbibliothek Hohenheim [Universität Hohenheim]

Hausanschrift
Schloss-Ostflügel / Garbenstraße 15 / BB
70599 Stuttgart
Fax
0711-459-23262

Universitätsbibliothek Mannheim [Universität Mannheim]

Hausanschrift
Schloss Schneckenhof West 1
68131 Mannheim
Fax
0621-181-2939

Universitätsbibliothek Stuttgart [Universität Stuttgart]

Hausanschrift
Holzgartenstraße 16
70174 Stuttgart
Fax
0711-685-83502

Universitätsbibliothek Tübingen [Universität Tübingen]

Hausanschrift
Wilhelmstraße 32
72016 Tübingen
Fax
07071-29-3123

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Benutzerausweises müssen Sie persönlich in der Bibliothek beantragen.

Hinweis: Bei den meisten Universitätsbibliotheken gelten der Studentenausweis, die Uni-Card oder der Dienstausweis der örtlichen Universität als Benutzerausweis. Für die erste Registrierung müssen Sie in der Regel trotzdem persönlich erscheinen.

Bei manchen Universitätsbibliotheken müssen Sie zusätzlich ein Antragsformular vorlegen, welches Sie manchmal auch online ausfüllen können. In der Regel erhalten Sie dieses Formular auch bei der Ausleihstelle. Näheres hierzu können Sie auf den jeweiligen Internetseiten der Universitätsbibliotheken nachlesen.

Die Recherche oder Bestellung von Medien können Sie in vielen Fällen über das Internet erledigen. Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Universitätsbibliothek.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei Studierenden: zusätzlich gültiger Studentenausweis oder gültige Uni-Card
  • bei Minderjährigen: zusätzlich Einwilligungserklärung der Eltern

Hinweis: Studierende oder Angehörige der örtlichen Universität müssen in der Regel nur den gültigen Studenten- oder Dienstausweis oder die Uni-Card vorlegen.

Für bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Unternehmen oder ausländische Staatsangehörige können weitere Unterlagen nötig sein. Das können eine Wohnsitzbescheinigung, eine Bürgschaft oder ein Antragsformular sein.

Kosten

für Studierende und Angehörige der jeweiligen örtlichen Universität: keine

Hinweis: Die meisten Universitätsbibliotheken erheben von Personen, die nicht Angehörige oder Studierende der örtlichen Universität sind, eine Gebühr für die Ausstellung.

Für Mahnungen und Sonderleistungen entstehen Gebühren nach den Bibliotheksgebührenverordnungen der Universitäten oder Universitätsbibliotheken.

Bearbeitungsdauer

In den meisten Fällen stellt die Bibliothek den Ausweis sofort aus.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

  • 09.10.2023 Wissenschaftsministerium Baden-Württemberg