Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde

Zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,

  • in welchem Sie wohnen beziehungsweise
  • in welchem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind

Landratsamt Heilbronn

Hausanschrift
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Lieferanschrift
74064 Heilbronn
Fax
07131/994-150

Verfahrensablauf

Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.

Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

Fristen

keine Angabe

Erforderliche Unterlagen

  • Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Jagdschein
  • Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
  • Bei Vertretung: Vollmacht

Kosten

Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde

Hinweise

Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.

Rechtsbehelf

Nicht erforderlich.

Freigabevermerk

10.03.2025 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg