Anzeige der Inbetriebnahme eines Trinkwasserbrunnens
Trinkwasserbrunnen sind Wasserversorgungsanlagen, die
- sich im öffentlichen Raum befinden,
- sich außerhalb von Gebäuden befinden,
- frei zugänglich sind,
- an eine a-, b- oder e-Anlage nach TrinkwV angeschlossen sind,
- ganzjährig oder saisonal betrieben werden,
- aus denen Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird und
- die von einem wechselnden, nicht abgrenzbaren Personenkreis zur Entnahme von Trinkwasser genutzt werden.
Voraussetzungen
Sie müssen Eigentümer oder Betreiber eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens sein.
Verfahrensablauf
Die elektronische Meldung erfolgt durch den Betreiber des öffentlichen Trinkwasserbrunnens.
Fristen
Vor Inbetriebnahme oder bei wesentlichen Änderungen.
Erforderliche Unterlagen
Online-Antrag
Kosten
Keine
Bearbeitungsdauer
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Vertiefende Informationen
Für weitere Informationen erkunden Sie sich bitte bei der zuständigen Stelle.
Hinweise
Die Überwachung der Trinkwasserbrunnen, inklusive der Überwachung der Erfüllung der Pflichten des Betreibers einer Wasserversorgungsanlage, erfolgt durch das Gesundheitsamt.
Rechtsbehelf
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Freigabevermerk
17.05.2024, LRA HN