Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden
Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.
Auch die Handwerkskammern bieten im Regelfall zweimal jährlich Abschlussprüfungen an, jeweils einmal im Sommer- und im Winterhalbjahr.
Die genauen Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern der Kammern oder deren Internetseiten.
Die Berufsausbildung endet in
- den handwerklichen Ausbildungsberufen mit einer Gesellenprüfung,
- in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung und
- im kaufmännischen Bereich und in weiteren Dienstleistungsberufen mit der Gehilfenprüfung.
Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass der Auszubildende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, um den erlernten Beruf auszuüben.
Voraussetzungen
- Die Ausbildungszeit ist beendet oder die Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
- An vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen..
- Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise wurden geführt (Berichtsheft).
- Das Berufsausbildungsverhältnis ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Hinweis: In einigen Berufen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich.
Zuständige Stelle
die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Ärztekammer
- weitere für die Ausbildung zuständige Stellen
Architektenkammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Danneckerstraße 54
- 70182 Stuttgart
- Telefon
- 0711 / 2 196-135
- info@akbw.de
- Fax
- 0711 / 2196-121
Handwerkskammer Heilbronn-Franken
- Hausanschrift
- Allee 76
- 74072 Heilbronn
- Telefon
- +49 7131 791 0
- info@hwk-heilbronn.de
- Fax
- + 49 7131 791 201
Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
- Hausanschrift
- Ferdinand-Braun-Straße 20
- 74074 Heilbronn
- Postfach
- 74012 Heilbronn
- Telefon
- (07131) 9677-0
- info@heilbronn.ihk.de
- Fax
- (07131) 9677-199
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Villastraße 1
- 70190 Stuttgart
- Telefon
- 0711 / 99347-0
- info@lak-bw.de
- Fax
- 0711 / 99347-45
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Landesärztekammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Jahnstr. 40
- 70597 Stuttgart
- Telefon
- 0711 - 769 89 0
- info@laek-bw.de
- Fax
- 0711 - 769 89 50
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Am Kräherwald 219
- 70193 Stuttgart
- Telefon
- 0711 - 7 228 632 - 0
- info@ltk-bw.de
- Fax
- 0711 - 7 228 632 - 20
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Albstadtweg 9
- 70567 Stuttgart
- Telefon
- (0711) 2 28 45-0
- info@lzk-bw.de
- Fax
- (07 11) 2 28 45-44
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
Notarkammer Baden-Württemberg
- Hausanschrift
- Friedrichstraße 9a
- 70174 Stuttgart
- Telefon
- 0711 30 58 77 0
- info@notarkammer-bw.de
- Fax
- 0711 30 58 77 69
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
- Die Notarkammer Baden-Württemberg ist für Teilnehmer des elektronischen Rechtsverkehrs (EGVP, beA, beN, beBPo, eBO) über ihr im EGVP-Verzeichnisdienst eingetragenes Postfach erreichbar.
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
- Hausanschrift
- Königstraße 14
- 70173 Stuttgart
- info@rak-stuttgart.de
- Fax
- 0711/22215511
Regierungspräsidium Stuttgart
- Hausanschrift
- Ruppmannstraße 21
- 70565 Stuttgart
- Postfach
- 70507 Stuttgart
- Telefon
- 0711 904-0
- poststelle@rps.bwl.de
- Fax
- 0711 904-11190
- Servicekonto-ID
- Sichere Servicekonto-Nachricht senden
- De-Mail
- poststelle.rps@im.bwl.de-mail.de
Steuerberaterkammer Stuttgart
- Hausanschrift
- Hegelstrasse 33
- 70174 Stuttgart
- Telefon
- 0711/61948-0
- mail@stbk-stuttgart.de
- Fax
- 0711/61948-703
Verfahrensablauf
Sie werden in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden. Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.
Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.
Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.
Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.
Besteht der Auszubildende oder die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden.
Fristen
Es gibt je nach zuständiger Stelle unterschiedliche Anmeldefristen.
Erforderliche Unterlagen
- die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
- gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung
Kosten
Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für die auszubildende Person gebührenfrei.
Sie als Ausbildungsbetrieb müssen die Prüfungsgebühren und die Miet- und Materialkosten übernehmen. Falls Werkzeug erforderlich ist, müssen Sie es den Auszubildenden zur Verfügung stellen.
Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen.
Hinweise
Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. Darüber hinaus werden Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auch am Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt.
Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.09.2018 freigegeben.