Hier können Sie sich über die aktuellen Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Aufhebung und das Inkrafttreten des Flächennutzungsplans und von Bebauungsplänen informieren. Neben dem Bekanntmachungstext aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau werden Ihnen an dieser Stelle auch die Planentwürfe zum Download zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der sich in der Regel anschließenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) besteht die Möglichkeit zur Beteiligung an den Verfahren. Bei Erläuterungsbedarf zu den Planungen oder bei Rückfragen zu den Verfahren wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungsamt. Dort liegen die Planentwürfe bzw. die rechtsverbindlichen Bauleitpläne auch in Papierform zur Einsicht aus.
Öffentliche Auslegung des Planentwurfs - Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB)
Der Beschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013/2014 der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bad Rappenau - Kirchardt - Siegelsbach ist vom Gemeinsamen Ausschuss in seiner Sitzung am 20.10.2021 gefasst worden. In gleicher Sitzung hat das Gremium dem Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden nach § 4 Abs.1 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand in der Zeit vom 29.08.2022 bis 30.09.2022 statt.
Nach Bewertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung hat der Gemeinsame Ausschuss in seiner Sitzung am 07.02.2023 dem Entwurf der 2. Änderung des Flächennnutzungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Entwurfes nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Offenlage findet in der Zeit vom 30.03.2023 bis einschließlich 02.05.2023 statt.