Aktuelle Bauleitplanverfahren

Hier können Sie sich über die aktuellen Verfahren zur Aufstellung, Änderung, Aufhebung und das Inkrafttreten des Flächennutzungsplans und von Bebauungsplänen informieren. Neben dem Bekanntmachungstext aus dem Mitteilungsblatt der Stadt Bad Rappenau werden Ihnen an dieser Stelle auch die Planentwürfe zum Download zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der sich in der Regel anschließenden öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) besteht die Möglichkeit zur Beteiligung an den Verfahren. Bei Erläuterungsbedarf zu den Planungen oder bei Rückfragen zu den Verfahren wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungsamt. Dort liegen die Planentwürfe bzw. die rechtsverbindlichen Bauleitpläne auch in Papierform zur Einsicht aus.

Senger 2. Änderung, Heinsheim

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Bebauungsplan „Senger - 2. Änderung“, Heinsheim

Aufstellung des Bebauungsplanes und Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfs der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Bad Rappenau hat am 26.10.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss nach § 2 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes „Senger“, Heinsheim im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst. In seiner öffentlichen Sitzung am 03.07.2025 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans "Senger - 2. Änderung", Heinsheim und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Geltungsbereich

Die 2. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Senger“, Heinsheim. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 05.05.2025 maßgebend.

Ziel und Zweck der Planung

Um die im Gebiet gewachsene Struktur zu erhalten und eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig zu sichern, wird mit der 2. Änderung die zulässige Anzahl an Wohneinheiten je Baugrundstück begrenzt. Gleichzeitig wird die Anzahl der erforderlichen Stellplätze pro Wohneinheit festgesetzt, um den heutigen Anforderungen an die Verkehrserschließung und den ruhenden Verkehr gerecht zu werden. Weiter erfolgen mit der 2. Änderung geringfügige Anpassungen der Baugrenzen innerhalb bereits bebauter Bereiche.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Von der   Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird deshalb abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Senger – 2. Änderung“, Heinsheim und der örtlichen Bauvorschriften werden zusammen mit seiner Begründung von Freitag, 01.08.2025 bis einschließlich Freitag, 05.09.2025 (Veröffentlichungsfrist) über die Homepage der Stadt Bad Rappenau unter dem Link https://www.badrappenau.de/wirtschaft/bauen-und-wohnen/bauleitplanung veröffentlicht.

Die Entwurfsunterlagen werden innerhalb der Veröffentlichungsfrist auch im Flur des Bauverwaltungsamtes im Rathaus, Kirchplatz 4, 2. OG während der Öffnungszeiten (Montag bis Mittwoch von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail an bauleitplanung@badrappenau.de oder mündlich zur Niederschrift beim Bauverwaltungsamt, Kirchplatz 4, 74906 Bad Rappenau zu der nachfolgend aufgeführten geänderten Festsetzung  des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Bad Rappenau, den 28.07.2025

gez.

Sebastian Frei
Oberbürgermeister

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